Mythos barrierefreiheit?

hallo gemeinde,

ich sitze in einem elektrischen rollstuhl, wenn ich mich fortbewegen möchte, und wollte mir mal meine augenstärke messen lassen.
also habe ich bei fielmann angerufen, den laden gibt es seit gut 10 Jahren, und wollte mir dort von diesem elektrischen augenmessprüfgerät die brillenstärke ermitteln lassen.

die dame am telefon meinte aber, dass das nicht geht.
das würde nur funktionieren, wenn ich es von meinem rollstuhl iwie schaffen würde mich auf den stuhl zu platzieren, der vor diesem gerät steht.

nun glaube ich aber, dass neu erbaute einkaufsläden, gaststätten etc. barrierefrei sein müssen.
oder liege ich mit dieser annahme falsch?
weil, wenn dem so ist, dann müsste doch alles was für nicht behinderte mitmenschen benutzbar ist, ebenso für benutzer eines schwergewichtigen, unhandlichen elektrorollstuhles zu nutzen sein.
wer weiß mehr?

beste grüße
pirat

Hoi.

Das Thema Barrierefreiheit, sowohl baulich also auch Internet oder anderswo, ist ein weites Feld, wie schon Fontane meinte.

Hier sagte doch aber die Fielmannangestellte, dass das Problem bei platzieren vor dem Gerät entsteht, nicht beim Betreten des Ladengeschäfts (so deine Schilderung).

Ansonsten ein klares Jein. Die Landesbauordnungen sind nach und nach erweitert und angepasst worden, meist mit der Verpflichtung in die Zukunft.
So ist es z.B. Pflicht in Baden-Württemberg seit 2004, dass bei Neubau Gebäude so herzustellen sind, dass sie von behinderten oder alten Menschen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen), §39 Abs.1 Nr.2 LBO. Allerdings besteht keine Verpflichtung ab sofort alles entsprechend umzubauen, sondern dies erst zu beachten, wenn dort umgebaut oder renoviert wird.

Da alles hilft dann aber wenig, wenn der Untersuchungsappart nicht angepasst werden kann…dann hilft wohl nur ein Augenarzt oder eine Klinik, die andere oder passende Geräte haben.

Ciao
Garrett

ich danke dir für deine antwort! owt
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