N.anschl. Telekom.Telfon tot.Erst nach 4 Tagen ok

Am vergangenen Freitag kam ein Herr von der Telekom um in meiner neuen Wohnung das Telefon anzuschließen. Als er ging funktionierte alles noch. Abends war die Leitung tot. Dann Wochenende. Störungsmeldung. Ich bekam erst für den darauffolgenden Dienstag einen Techniker-termin (4Tage!). Während diesen 4 Tagen konnte ich weder telefonieren (mußte das Handy -teuer- benutzen) noch ins Internet. Kann ich bei der Telekom einen gewissen „Ausfall-Geldbetrag“ oder einen Nachlaß für die Anschlußgebühr (oder eine Gutschrift o.ä.) einfordern/erbitten? 1000Dank für Eure Hilfe!

Hallo,

für die Entstörung eines privaten Anschlusses ohne besonders vereinbarte Entstörfrist hat die Telekom grundsätzlich 24 Stunden Zeit, gerechnet vom Eingang der Störungsmeldung. Das Wochenende zählt hier nicht mit. Wird diese Frist überschritten, sollte man eine angemessene Entschädigung erwarten können. Von selbst passiert da aber nichts. Ich würde mal freundlich bei der Hotline nachfragen. Höhere Schadenersatzforderungen sind schriftlich zu begründen und mit Belegen nachzuweisen.

Hallo Sebastian,
deine Frage solltest du an einen Juristen und nicht an einen Elektroniker richten. Das ist kein technisches Thema. Dennoch versuche ich es. Objektiv gesehen haftet die Telekom für ihre Leistung und erhält ja auch ein Entgeld dafür. Daher steht dir bei einer berechtigten Reklamation eine Entschädigung in welcher Form auch immer zu. Da der Fall eindeutig im Verschulden der Telekom liegt, mußt du dich an den Kundenservice wenden und dein Begehren vorbringen. Du kannst für die 4 „toten“ Tage eine Minderung des monatlichen Grundpreises verlangen. Vielleicht erweist sich der Berater im Kundenservice auch etwas großzügiger (kundenfreundlicher) und schenkt dir noch einige gebührenfreie Tage dazu. Was die Telekom aber sicher nicht ersetzen muß und wird, sind deine Handygebühren. So sieht es die Rechtslage vor: „Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.“
Viel Glück beim Argumentieren. Hoffe, dir haben meine Erklärungen genützt. Schreibe mir, was dabei rausgekommen ist.
LG Raoul

Hallo Sebastian,

klar kannst du das reklamieren, am besten schriftlich. Für gewöhnlich wird dann die Grundgebühr anteilig für den Zeitraum ab Störungsmeldung bis Störungsbeseitigung erstattet.

LG
ishtari

Hallo,
ich würde dieses mit der Telekom auf jedenfall klären, das sollte auf jedenfall möglich sein. Es ist von Fall zu Fall verschieden wie Die T-Com entscheidet aber Sie sind auf Rede bereit.

Mit freundliche Grüßen
Mohr Hans-Werner

Wenn du es am Freitag abend meldest beginnt deine Entstörzeit Montag 7 Uhr also dienstag 7 Uhr müsste es behoben sein, dann kannst du anteilig die Grundgebür erstattet bekommen.