NAch 10,5 Monaten gekuendigt worden

Guten Tag, ich habe heute meine Kuendigung nach 10,5 Monaten erhalten. Mit sofortiger Freistellung erhalte meine Bezuege bid 31.3.

Ich befuerchte, dass meine 11 Tage gestrichene Ueberstunden sowie meine rund 100 Ueberstunden uin dieser Zeit verfallen werden- wollen.

Wie kann ich mich dagegen wehren und welche Grundlage gibt es dafuer.

Grundsaetzlich bin ich mit der Kuendigung einverstanden. Selbige bekomme ich morgen per Post - die muendliche Kuendigung habe ich heute in Beisein meines Niederlassungsleiter und einem leitenden Kollegen erhalten.

Ich danke fuer Ihre Ausfuehrung.

Wende dich an einen Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.

Hallo,

bei derartigen (bezahlten) Freistellungen darf der AG grundsätzlich sehr wohl Zeitkonten und auch Resturlaub anrechnen.

&Tschüß
Wolfgang

Darf er, muss dies aber in der Kündigung klar ankündigen
https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/abmahnung-kuendigung/freistellung-so-rechnen-sie-resturlaub-und-ueberstunden-rechtssicher-an/

Das hat er in der Kuendigung nicht geschrieben.
Als ich freigestellt wurde erhielt ich den Hinweis auf das morgen kommende Kuendigungsschreiben mit dem Verweis auf die Firmenzentrale.
Als diese kam und von einer Freistellung nichts drin stand, so bot ich meine Arbeitskraft erneut an. Das dann folgende Antwortschreiben enthielt den Hinweis auf Abgeltung aller Stunden und Tage.
Das halte ich fuer rechtswidrig. Was meint Ihr?

Soweit ich auch gehoert habe duerfte er es nur fuer die Zeitkonten - nicht aber fuer den Urlaub.

jetzt bin ich aber hier und das mit gutem Recht. Wenn ich wegen allem woanders hinrenne - braeuchte es solch ein Forum nicht.

Hallo,

falsch gehört. Das steht nämlich indirekt in § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Damit es zu keiner Abgeltung kommt, darf der AG verlangen, daß der Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses vollständig genommen wird. Bei sofortiger bezahlter Freistellung darf somit der Urlaub angerechnet werden.

Hört sich nicht ganz koscher an. Das kann aber nur rechtssicher beurteilt werden von einem Fachmenschen (=Fachanwalt für Arbeitsrecht), der/die alle notwendigen Unterlagen im Original vor sich hat. In solchen Einzelfällen kommt es zB sehr entscheidend auf konkrete Formulierungen an.
Und damit sind wir bei Deiner nächsten Bemerkung,

die ziemlich unsinnig ist.
In rechtlichen Fragen gilt sehr oft, daß nichts wert ist, was nichts kostet. Du selbst kannst im Netz nicht beurteilen, ob der Antworter wirklich Ahnung hat. Im Übrigen hat der Antworter idR keine kompletten Unterlagen, um den Sachverhalt bzw. Tatbestand vollständig beurteilen zu können.
Letztlich ist auch die Rechtsdurchsetzung in vielen Fällen gar nicht so einfach. Da rotzt man nicht ein paar im Netz gefundene Phrasen und Bruchstücke hin, wenn man seine Ansprüche wirkungsvoll vertreten will. Also braucht es dafür auch Spezialisten. Und da diese Spezialisten von ihrem Wissen leben, gibt es das nun mal idR nicht umsonst im Netz.
Auch ein AN, der Internet-Anschluß hat, braucht immer noch rechtlichen Schutz, um seine Interessen durchstzen zu können - sei es gewerkschaftlicher Rechtsschutz, sei es eine private Rechtsschutzversicherung.

&Tschüß
Wolfgang

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Hier geht es aber um wichtige Dinge und da würde ich mich nicht auf Aussagen aus dem Web verlassen … naja, musst du wissen.