Nach §22 SGB 2 Absatz 3 von GEZ befreit?

Hallo. Ich habe bei der GEZ gelesen das Leute die Sozialleistungen beziehen plus eine Erstattung vom Vermieter erhalten nach § 22 SGB 2 Abs. 3 befreit werden können oder sehe ich das falsch?
Ich verstehe den Paragraphen nicht eindeutig. Ich habe Grundsicherung bezogen, diese wurde aber eingestellt weil ich vom Vermieter was Nk Erstattung erhalten habe. Nun stehe ich im Wohngeld.
Mit Wohngeld hat man keine GEZ Befreiung, aber ohne die NK Erstattung des Vermieters, die auch über Monate zum Leben aufteilen muss, wäre ich im Gesamteinkommen so niedrig, daß ich unter den 17, 50 GEZ wäre mit Überschuss.
Kann mir jemand helfen.

Das kann m.E. nach nicht sein !
Wenn Du eine hohe Rückzahlung der Nebenkosten( also hauptsächlich Heizkosten Warmwasser und den ganzen Rest von Müll bis Hausmeister) bekommen hast, dann würde das doch mit der Zahlung der Grundsicherung verrechnet. Über mehrere Monate gestreckt.
Aber man fällt doch nicht ganz aus Grundsicherung raus.

Doch nicht mit einer Rückzahlung von NK ? Die müsste ja immens hoch gewesen sein, viele 1000 € als Beispiel, das ist doch unrealistisch.

MfG
duck313

Nein.
denn diese Rückzahlungen des Vermieters aus überzahlten Vorauszahlungen an Nebenkosten werden doch vom Jobcenter mit der nächsten Zahlung verrechnet.

Für die GEZ ändert sich doch nichts an den Einkommensverhältnissen . Er bleibt befreit.

Die Rückzahlung „gehört“ doch dem Jobcenter und nicht dem Mieter und deshalb ändert sich für die GEZ auch nichts am Status des Befreiten.

Was habe ich denn mit dem Jobc enter zu tun?! Ich habe doch nicht geschrieben das ich Harz4 oder Alg erhalte, sondern Grundsicherung. Und nein es handelt sich nicht um tausende von Euro. Die Grusi als Aufstockung wurde eingestellt wie geschrieben und somit kam das Wohngeld. Nach 7 Monaten sollte dann erneut geprüft werden ob wieder Anspruch auf Grusi besteht. Is aber nicht.
Ich bleibe im Wohngeld. Grusi und Wohngeld sind jeweils Aufstockung zur Rente.

Aber die Summe willst Du nicht mal nennen ? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass eine einmalige Zahlung ( kein Lottogewinn, keine Erbschaft…) die Grundsicherung ganz ausschließt.
Es besteht doch immer die Möglichkeit diese Summe über einige Monate von der Grusi abzuziehen. Nur wenn sie sehr hoch wäre, dann geht das nicht. Aber das sagst du ja selbst, sie war nicht so hoch.
Du hattest vor der Rückzahlung Anspruch und wenn sich an deinen Finanzen (Rentenerhöhung etwa) nichts ändert hättest Du doch auch nachher nicht mehr.

Wie gesagt da stimmt was nicht.

Doch das stimmt was ich schreibe. Ich habe 300 vom Vermieter zurück erhalten.
Darauf hin wurde die Grusi eingestellt. Die 300 musste ich für 6 Monate Strecken a 50 Euro pro Monat. Ich wurde deshalb ins Wohngeld gesteckt, wo der Überschuss aber nicht angerechnet wird.
Nach dem 6 Monaten sollte wieder geprüft werden ob ich in die Grusi gehe, doch das ist nicht passiert, weil es ja eine Wohngelderhöhung gab, wo ich besser mit stehe als wie mit Grusi.
Ich kann das alles belegen. Aber das tue ich hier ganz bestimmt nicht im Internet.

Du musstest das ? Nicht das Sozialamt bei der laufenden Zahlung ?

Du hast also keine Grusi bekommen für 6 Monate ?
Wer hat denn verlangt das du die 300€ so aufteilen musst ?

Du hättest die 300 € doch auch verbrauchen können, z.B. kauf dir eine Waschmaschine oder einen Fernseher. Und im nächsten Monat wärst Du wieder Grusi berechtigt gewesen.
Wer keine Grusi bekommt, dem kann man auch nicht vorschreiben wie und für was er sein weniges Geld ausgibt.

das mit der Aufteilung der Grusi auf 6 Monate wäre ja das was ich sagte, das Amt zahlt 6 Monate 50 € weniger an Grusi aus. Dein Einkommen ist dann gleich wie zuvor.

Egal, es ist so gelaufen und nun bekommst Du hoffentlich etwas mehr.
Mit dem Nachteil dass Du nun nicht mehr vom Rundfunkbeitrag befreit werden kannst.

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