Jetzt habe ich seitdem nichts davon gehört,also überhaupt
keine Post bekommen,da müsste die Verjährung doch ohne wenn
und aber greifen,oder?
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren 3 Monate nach der Tat wenn es zwischenzeitlich keine unterbrechenden Maßnahmen gab.
So unterbricht z.B. der Versand eines Anhörungsbogens an den Betroffenen die Verfolgungsverjährung und lässt sie neu beginnen. Aber auch durch den Ausdruck des Bußgeldbescheids am letzten Tag der 3 Monate wird ein Bußgeld noch rechtmäßig erhoben wenn der Bescheid spätestens nach 2 Wochen zugestellt wird.
In diesem Fall kann man aber mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen das Verjährung eingetreten ist.
Gruß Crack