Nach 5 Monate Miete plötzlich Kündigung wegen Eigenbedarf

moin moin zusammen,
Wir sind im November 2017 in ein haus zur Miete eingezogen.
Wir haben das Haus fast komplett renoviert, neuer Herd, Spüle und neue Tapeten ectr.
Ende April wurde uns auf einmal wegen Eigenbedarf gekündigt.
Letztendlich zieht, in meinem Fall die Tochter der Vermieterin, sich in ein neu renoviertes Haus und wir sind die Dummen.
Wie verhält sich das mit den Kosten die uns durch die Renovierung entstanden sind?
Haben wir die Möglichkeit die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen?
ich Danke euch schonmal für eure Antworten.

LG Enrico

Dem kann man sich auch fast zwölf Jahre später nur anschließen.
Einfach zu sagen „Och Mist, Kündigung :- (“ fände ich ein bißchen schade. Es sollte weniger drum gehen, ob man „sein Geld wieder“ kriegt, sondern ob die Kündigung überhaupt durchsetzbar ist.

Ansonsten kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. Schlimmstenfalls verlangt der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Das heißt, der Mieter kann sein Laminat wieder mitnehmen…

Gruß,

Kannitverstan

Ohne genaue, schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter renoviert man nicht einfach ein gemietetes Haus. Wenn doch: selbst schuld wenn ihr jetzt auf den Kosten sitzen bleibt. So weh das auch tut.

  1. Sofort zum Anwalt, um zu klären ob die Eigenbedarfskündigung hier überhaupt wirksam ist.

  2. Den Anwalt zudem klären lassen, was lt. Mietvertrag zulässig zu den Renovierungsmaßnahmen vereinbart war/welche sonstigen wirksamen Vereinbarungen hierzu existieren, und was man ohne ausdrückliche Vereinbarungen hierzu ggf. erreichen kann.

  3. Sich schon mal mit dem Gedanken anfreunden, dass man auch bei unwirksamer Kündigung vermutlich keine ruhige Minute mehr im Haus verbringen wird, und eine schnelle finanzielle Lösung oft besser als die „ich habe Recht“-Lösung ist, die einen dann ggf. über Jahre mürbe macht. D.h. man überlegt sich, für welchen Betrag man bereit ist - ohne dass dies rechtlich zwingend wäre - auszuziehen. Und dann geht eben das Geschachere los.

Hallo,

du denkst an den zweiten Schritt vor dem ersten!

Zuerst sollte genau geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.
Bei der kurzen Wohndauer könnte man meinen, dass der Eigenbedarf schon beim Einzug absehbar war.

Vielleicht könnten hier bei wer-weiss-was schon mal Kenner die Kündigung genauer prüfen, dazu müsstest du den genauen Text des Schreibens hier hereinstellen. Persönliche Daten vorher unkenntlich machen!!!

Unabhängig von dieser ersten Einschätzung lautet mein weiterer Rat: Macht einen Termin bei einem Anwalt, ggf., falls Mitglied, bei einem Mieterschutzverein.

Na, und dann kommt es drauf an.
Es wäre ja denkbar, dass sich der Vermieter freuen würde, wenn ihr kooperiert und sogar früher auszieht.
Sowas lässt man sich dann bezahlen. (Wir reden dann nicht über 500€ und einen Blumenstrauß!)

Moin!

Ich habe hier einen Link, dessen Info unter Punkt 2 (insbesondere die letzten beiden Sätze) ein für Dich womöglich sehr wertvoller Joker sein könnte, um die Wohnung evtl. sogar zu behalten. Ich habe Dir unten schon mal das Wissenswerteste rauszitiert. Kannst damit ja mal Deinen Vermieter konfrontieren und ggf. Dein Ausziehen gegen eine VON DIR vorgegebene Ausgleichszahlung anbieten. :wink:

„…Die Frage ist also, welche Zeiträume der Vermieter überblicken muss, um nicht an einer Kündigung wegen Eigenbedarfs gehindert zu sein. Da vom Vermieter keine hellseherischen Fähigkeiten erwartet werden dürfen, ist die Kündigung nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht rechtsmissbräuchlich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Kündigung ci. drei Jahre liegen. Nur für diesen Zeitraum braucht der Vermieter die voraussichtliche Entwicklung vorherzusehen (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 233/12). In diesem Zeitraum überwiegt das Bestandsinteresse des Mieters. Da er in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt begründet, wird er vor willkürlichen Kündigungen geschützt. …“

Selten einen derartigen Unsinn gelesen. Man vermietet auch kein Haus, wenn man nach einem halben Jahr selber einziehen will. Das nennt man dann nämlich misbräuchlich.
Für dich:

Gruß
damals

Es geht hier ja nicht nur um den Eigenbedarf - es geht auch um die Veränderung der Mietsache!