Ein Kind geht in Schleswig-Holstein in die 8.te Klasse einer Gemeinschaftsschule.
Es ist in der 3.ten Klasse sitzen geblieben.
Nun meint die Schule, die 9 Pflichtschuljahre sind erreicht und das Kind müsste nach der 8.ten Klasse abgehen.
Ein anderes Kind ist ebenfalls in der 3.ten Klasse sitzengeblieben, darf aber in die 9.te Klasse, weil sie erst im Dezember und nicht schon im August Geburtstag hat.
Das es 9 Pflichtschuljahre gibt ist mir bekannt. Aber so, wie es diese Schule handhabt, kann ja kein Kind den Realschulabschluss machen, da ja alle dann schon die 9 Jahre hinter sich haben.
Und wo liegt denn die Altersgrenze für die 9.te Klasse in Schleswig-Holstein?
Wäre glücklich, wenn mir jemand antworten könnte.