Hallo, ich mache im moment eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik und befinde mich im dritten Lehrjahr.
Meine Ausbildung werde ich vorraussichtlich im Januar erfolgreich Abschließen.
Heute rief mein Chef mich zu sich in sein Büro, er teilte mir mit das er mich nach abgeschlossener Ausbildung übernehmen werde.
Er legte mir einen Vertrag vor den ich bitte unterschreiben sollte.
Monatlich soll Ich als Lagerarbeiter 111,25 Stunden beschäftigt werden und dafür 1124,25€ Brutto bekommen?
Ich habe ihn darauf angesprochen das ich ja dort die Ausbildung nicht Absolviere um im anschluss als Lagerarbeiter tätig zu sein.
Auch habe ich ihn darauf angesprochen, ob ich im bereich beschäftigt werde und Arbeite in dem ich Ausgebildet werde? Er Antwortete mit ja!
Nun habe ich den Vertrag erstmal mitgenommen und nicht unterschrieben.
Meiner meinung nach ist das ausbeutung! was kann man dagegen unternehmen? darf der Arbeitgeber mir einen solchen Vertrag geben?
Vielen Dank im vorraus für eure antworten.
Hallo,
ich würde mich unverzüglich zur zuständigen Gewerkschaft begeben.
Kein Mitglied? So einen Antrag kann man auch, wenn der Geschäftsstellenleiter zustimmt drei Monate vordatieren, dann hast du sofort Anspruch auf eine Rechtsberatung.Ich weiß gerade auch nicht den Tarif für Lagerlogistiker und kann dir auch nicht sagen wie hoch die Bruttobezüge ausfallen, was ja von Bundesland zu Bundesland noch verschieden ist. Auch da kann dir dein Gewerkschaftssekretät weiter helfen. Als Gewerkschafter hast du dann eh andere Ansprüche, sofern auch dein Arbeitgeber Mitglied einer Tarifpartei ist, da nicht alle Tarifverträge auch allgemeingültig sind.
Soweit mir bekannt müßte dein Bruttogehalt je nach Bundesland um die 1500- 1800 Euro Einstiegsgehalt liegen. Ist somit auch etwas arg wenig.
Dein Arbeitgeber darf dir so einen Vertrag anbieten, wenn es keinen allgemeingültigen Tarifvertrag gibt oder er in keiner Tarifpartei, also Arbeitgeberverein, Mitglied ist. Dann ist er nämlich nicht an mögliche Tarife gebunden. Ist weder er noch du Mitglied einer Tarifpartei kann er aushandeln und anbieten was er will, sofern sein Gehaltsangebot nicht sittenwidrig ist.
Dagegen unternehmen kann man erstmal nichts, weil man keinen Arbeitsvertrag eingeht, wenn dieser nicht unterschrieben ist und/oder sich die Parteien nicht einig sind und somit kein gültiger vertrag zwischen den parteien zustande kommt.
Wenn ihr euch nicht einig werdet und du dann anderweitig suchen mußt, denke unbedingt daran, das du dich drei Monate vor Beendigung deiner Lehre arbeitslos melden mußt, wenn du noch in der Schwebe hängst. Sonst bekommst du eine Sperre. Als am Besten diesen Monat noch erledigen!
Das macht man auch bei Ablauf von Zeitverträgen. Solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, besser melden. Anrufen und Bescheid geben, das man was Handfestes hat, kann man dann immer noch.
Grüße
Wo liegt Dein Problem ? Du gibst an, daß Dein Arbeitsvertrag eine monatliche Entlohnung von etwa 1100 Euro für ungefähr 110 Stunden vorsieht; was hochgerechnet auf eine Normalarbeitszeit von monatlich 172 Stunden (40-Stunden-Woche) etwa 1700 Euro brutto ergibt. Und das liegt eher im oberen Bereich der durchschnittlichen Anfangsentlohnungen für diesen Beruf in Deutschland. (http://www.ausbildung.de/berufe/fachkraft-fuer-lager…)
Gruß
nicolai
p.s.: daß Du als Arbeitnehmer „ausgebeutet“ wirst ist allgemein üblich und entspricht der Realität der Arbeitswelt; gewöhn´Dich dran, oder zieh´ eben Deine Konsequenzen daraus (ein guter Anfang wäre etwa die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft)…