Hallo liebe wwwler,
Person ABC ist aufgrund einer psychischen Erkrankung (hier: emotional-instablie Persönlichkeitsstörung (Borderline) krankgeschrieben.
Die Krankenkasse hat ihn nach 72 Wochen aufgrund der primären Erkrankung (Borderline) ausgesteuert.
Diese psychische Erkrankung (Borderline) hat aber eine gewisse Komorbidität - soll heißen, der Pateint hat neben der Borderline-erkrankung Begleiterkrankungen wie (Depressionen) oder Angststörungen, die sich aber ebenfalls im psychiatrischen/psychosomatischen Bereich bewegen.
Allerdings wurde dem Patienten vor einigen (5 bis max. 7) Jahren die erste Diagnose (Depression) im psychiatrsichen Bereich gestellt - während der Psychotherapie (zur Behandlung der Depression), wurde ihn die Diagnose (Borderline) gestellt.
Somit hatte der Patient die Depressionen vor der Borderline-erkrankung.
Ebenfalls zielt die Medikamention des Patienten auf die Depression ab - da die Haupterkrankung Borderline nicht medikamentös behandelt werden kann - man kann lediglich einige der „Begleiterkrankungen“ medikamentös behandeln.
Patient ABC fragt sich nun: „Wenn ich bei der Krankenkasse wegen Borderline ausgesteuert wurde, ich aber die Diagnose Depressionen vor der Borderline-Diagnose erhalten habe, aber die Borderline-erkrankung fast eine nahezu absolute Komorbität mit Depressionen
aufweist, kann ich nicht, wegen einer anderen Diagnose hier z.B. Depressionen, erneut Krankengeld von der Krankenkasse fordern?“
Bzw. kann der Patient nur einmal in seinem Leben, wegen der Diagnose Borderline Krankengeld bekommen?
(klingt für mich eher unwahrscheinlich)
oder, gibt es eine Art „Verjährungsfrist“ für Krankengeld?
(dass man z.B. nach X-Wochen/Monaten wieder Krankengeld für Erkrankung Y bekommen kann?)
Bzw. ist es möglich, dass der Patient Krankengeld wegen der Depression bekommen kann, weil die Depressionsdiagnose weit vor der Borderline-Diagnose stattfand?
Bzw. kann der Patient kein Krankengeld mehr verlangen, weil die Borderline-erkrankung eine fast nahezu absolute Komorbität mit Depressionen aufweist?
Obwohl die Borderline-erkrankung eine hohe Komorbität mit Depressionen hat, liegt hier doch eine Multimorbität vor, oder nicht?
Kann man damit nicht argumentieren, um Krankengeld zu bekommen?
Was kann der Patient in ebendieser Situation machen?
Was hat er hier für Rechte?
Ich weiß, ihr könnt mir keine Garantie auf die Richtigkeit eurer Aussagen geben, aber dennoch seid ihr in der Lage den Weg zu weisen, bzw. Möglichkeiten aufzuzählen…
Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.
Orakel