Hallo,
ziehe nach 10 Jahren nun aus meiner Wohnung. (habe 1 lila wand, sonst „weiß“, eben 10 Jahre)
Eine Bekannte, die jahrelang in einer Hausverwaltung arbeitete, sagte mir, ich muss nicht die Wände neu streichen. Nur kräftige Farben weg machen, alle Bohr…löcher zumachen, putzen und fertig.
Von meiner Hausverwaltung erhielt ich mit der Kündigungsbestätigung nun ein Schreiben, falls keine Schönheitsreperaturen gemacht wurden, solle ich dies nun vorm Auszug nachholen. (oder so ähnlich)
Jedenfalls mit der indirekten Aufforderung komplett zu renovieren.
Wie isses denn nun richtig. Im Netz fand ich auch, das ich NICHT zum vorrichten verpflichtet bin.
ODER???
danke
Hallo,
was genau steht in deinem Mietvertrag zum Thema „Schönheitsreparaturen“ und „Renovierung beim Auszug“? Wörtlich bitte.
Gruß
Christa
Und vor allem: wie hast Du die Wohnung damals übernommen? Frisch renoviert?
Ich gar nicht!
Aber is doch alles so schön bunt hier Wer braucht da schon Übersichtlichkeit?
du meinst überstrichlichkeit, geht hier ja um Schöhnheitsreparatueren
Wichtig für dich ist, was du in deinem MIETVERTRAG findest. Nicht auf alles hat das Netz die richtige Antwort…
Sorry, aber Mietrecht ist einfach zu kompliziert geworden, hier kann Dir so keiner helfen.
Du müsstest hier deinen Mietvertrag UND das Übergabeprotokoll einstellen.
Es kann nämlich sein, dass die Klauseln im Vertrag alle gültig sind, aber das Übergabeprotokoll die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen dann trotzdem außer Kraft setzt.
Also lieber mit Unterlagen zu den entsprechenden Fachleuten oder renovieren.
der liebe Peter
Unsinn. Wenn es bereits ein Übergabeprotokoll gibt, muss man nicht mehr fragen. Und es genügt auch ein Ausschnitt aus dem Mietvertrag. Und das Übergabeprotokoll setzt auch den Mietvertrag nicht außer Kraft.
Gruß
anf
Im Grunde kann man es kurz fassen, der Mietvertrag ist binden, egal was sie jetzt alles tolles Schreiben.
Ich habe es in all meinen Jahren eigentlich stets sehr simpel gehalten.
Nichts verändern ausser vielleicht Farbe.
Einen kleinen Teil der neuen Farbe in einem kleinen Kanister im Keller verstaut (hilft dir wohl jetzt nicht)
Farben stets Helle ‚normale‘ Töne… Weiß, helles Beige und dergleichen. Bei der dunklen Wand würde ich den Raum neu Streichen und hoffen das die neue Farbe zur hellen Farbe des rest des Hauses passt.
Löcher und Ähnliches sauber verspackteln, jetzt kommt die alte Farbe ins Spiel um hier die verspachtelung zu verstecken.
Schäden als solches hat man ja im Laufe der Zeit wohl eh selber schon gefixt
So habe ich stets ein ansehnliches Haus und auch bei der Übergabe gibt es keine Probleme.
Und nun geh einfach mal den Mietvertrag suchen und schaue genau nach was drin steht was du machen MUSST und was eben nicht.
Wie gesagt, und bestimmt auch andere sagen/schreiben werden/schon geschrieben haben… dein Mietvertrag ist das einzig gültige Dokument, alles andere ist Hinfällig.
Im Grunde kann man es auch so sagen:
Wenn man von etwas keine Ahnung hat, sollte man keine Ratschläge geben.
Ansonsten:
Willkommen im Forum. Du legst ja einen fulminanten Start hin, was die Quantität deiner Antworten angeht. So hast du bestimmt bald 100 Beiträge erzielt.
Aber mal ehrlich: Qualität geht vor Quantität, oder?
Für die wenigen Leser, denen die Rechtsprechung zu Mietverträgen unbekannt ist:
Mietverträge unterliegen fast immer den Vorgaben des BGB zu „allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Und gerade in den letzten Jahren sind viele Renovierungsklauseln aus vorformulierten Mietverträgen gekippt worden, sie sind schlicht nichtig.
Darum kommt es sehr genau darauf an, was im Vertrag steht.
Dann kann man prüfen: Ist es anzuwenden - oder eben nicht.
Sind wir denn dann nicht doch erstmal wieder da was ich schriebn, es ist das wichtig was im Vertrag steht und nicht was in irgendeinem Wisch der einseitig per Post kam?
Edit: Und das ich keine Ahnung habe, naja, habe mittlerweile in den letzten 18 Jahren seit ich in meinen eigenen vier Wänden lebe in 3 verschiedenen Häusern gelebt… aber nicht ein einziges mal probleme gehabt Irgendwas muss ich dann wohl doch richtig machen.
Tach,
du hast geschrieben, dass das, was im Vertrag steht, BINDEND sei.
Du hast geschrieben, dass der Mietvertrag das einzig GÜLTIGE Dokument sei.
Das ist falsch.
An Hand der Formulierungen im MV ist zu prüfen, ob diese gültig sind.
Der Mietvertrag ist wichtig, muss aber weder gültig noch bindend sein.
Echt so viel schief gelaufen das jetzt alles doppelt und dreifach geprüft werden muss?
Aber das heisst ja dann auch irgendwie das Mietverträge nicht viel mehr wert sind als das Papier auf dem sie stehen… ehh eh alles mögliche angefochten werden kann… irgendwie traurig… Aber zeigt vielleicht auch wie naiv ich durch die Welt renne … mhm
DAS wiederum hast du nun sehr gut erkannt, bravo!
Hier eine der zahlreichen Seiten, die es zum Thema gibt, für dich zum Nachlesen:
https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/
Hallo,
sowas nennt man Verbraucherschutz. Willkommen im Rechtsstaat!
Du kennst das bestimmt:
Überall hast du Allgemeine Geschäftsbedingungen, die fast alle zwei Dinge gemeinsam haben:
- Sie sind umfangreich und nicht immer leicht verständlich, so dass man sie meist nicht genau liest.
- Sie werden vom Vertragspartner vorgegeben, akzeptiere sie oder du bekommst keinen Vertrag.
Im Mietrecht ist das ähnlich. Mietverträge sind oft Formulare, die der Vermieter für eine Vielzahl von Verträgen benutzt. Vielleicht vom Verband „Haus und Grund“ erstellt, aus dem Internet kopiert, oder (früher mal) als Vordruck vom Schreibwarenladen.
Das sind genau die Umstände, die so einen Vertrag unter das „AGB-Recht“ fallen lassen. Und da wird der Verbraucher geschützt. Wenn solche „friss oder stirb“ Verträge den Verbraucher einseitig benachteiligen oder überraschende Klauseln enthalten, dann ist sowas unter Umständen NICHTIG.
Sieh es anders herum:
Wenn eine Wohnungsgesellschaft ihren Mietern ungerechte Verträge „aufzwingt“, dann bekommt sie im Nachhinein die Quittung dafür. (Niemand ist theoretisch gezwungen, einen Vertrag zu unterzeichnen. Aber praktisch besteht oft Wohnungsmangel, da sieht das mit der Vertragsfreiheit nicht ganz so positiv aus.)