Nach Autoverkauf Unfall mit Nochhalternummernsch

Hallo

jemand verkauft sein Auto Privat. Es ist noch auf den alten Halter zugelassen ( Nummernschilder noch dran ). Der Käufer will ihn gleich bei sich zuhause ab- und ummelden.

Ein paar Tage später erhält der Verkäufer Post von seiner Versicherung. Es geht um einen Unfall. Da der Wagen noch auf Ihn zugelassen ist, soll er den Schaden bezahlen.

Kann das sein ? Ist nicht mir Abschluss des Kaufvertrages der Versicherungsschutz gewechselt ?

Wer weiss was ?

MfG

Hi,

Kann das sein ? Ist nicht mir Abschluss des Kaufvertrages der
Versicherungsschutz gewechselt ?

Ja, das kann sein. Und nein, die Versicherung wird nicht per Kaufvertrag von jemand anderem uebernommen.

Deshalb ist es ratsam, dass man das Fahrzeug abgemeldet uebergibt.

Gruss
n.

Hallo,

jemand verkauft sein Auto Privat. Es ist noch auf den alten
Halter zugelassen ( Nummernschilder noch dran ). Der Käufer
will ihn gleich bei sich zuhause ab- und ummelden.

Ein paar Tage später erhält der Verkäufer Post von seiner
Versicherung. Es geht um einen Unfall. Da der Wagen noch auf
Ihn zugelassen ist, soll er den Schaden bezahlen.

Kann das sein ? Ist nicht mir Abschluss des Kaufvertrages der
Versicherungsschutz gewechselt ?

der Versicherungsschutz besteht bis zur Ummeldung weiterhin über den bisherigen Besitzer. Der Käufer ist ein sog. „berechtigter Fahrer“ und sofern die Versicherungsbeiträge bezahlt wurden, gibt es keinen Grund, den Versicherungsschutz zu versagen.

Welche einzelvertraglichen Regelungen Käufer und Verkäufer treffen, ist für den Versicherer in diesem Zusammenhang weitestgehend ohne Belang.

Sehr wohl steht es dem Verkäufer frei, zu versuchen, den Käufer für den entstehenden Vermögensschaden (Verlust der Schadenfreiheitsrabatte) in Haftung zu nehmen.

Ach ja, und ein eventueller Kaskoschaden würde in der genannten Konstellation ggf. an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, obwohl dieser nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Viele Grüße
Loroth

Ja, das kann sein. Und nein, die Versicherung wird nicht per
Kaufvertrag von jemand anderem uebernommen.

Ok, aber kann der Verkäufer die entstehenden Kosten ( SF Rabatte + 25% Schadensselbstbeteiligung ) an der Käufer weitergeben ? Immerhin ist er ja der Neubesitzer und haftet für entstandenene Unfälle.

Gibt es nicht auch ein Gesetz das eine Ummeldung schnellstmöglich erfolgen soll ?

Deshalb ist es ratsam, dass man das Fahrzeug abgemeldet
uebergibt.

Welcher Privatmann kann das schon machen ?

Hi,

Deshalb ist es ratsam, dass man das Fahrzeug abgemeldet
uebergibt.

Welcher Privatmann kann das schon machen ?

jeder, in dem er nach dem Kauf zusammen mit dem Käufer zu seiner Zulassungstelle fährt und das Auto stillegt. Der Käufer kann dann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug zu seiner Zulassungsstelle bewegen (sofern es nicht ohnehin dieselbe ist). Das Kurzzeitkennzeichen kann der Käufer idR (elektronische Versicherungsbestätigung vorausgesetzt) auch in der Zulassungsstelle des Verkäufers erwerben.

Gruss
n.

Ok, aber kann der Verkäufer die entstehenden Kosten ( SF
Rabatte + 25% Schadensselbstbeteiligung ) an der Käufer
weitergeben ? Immerhin ist er ja der Neubesitzer und haftet
für entstandenene Unfälle.

Ja kann er, wobei 25 % Selbstbeteiligung eher ungewöhnlich sind.

Welcher Privatmann kann das schon machen ?

Jeder, die Abmeldung kostet wenige €.
Für den Käufer wurde zur Abholung das Kurzzeitkennzeichen erfunden: http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurz…