Hallo,
jemand verkauft sein Auto Privat. Es ist noch auf den alten
Halter zugelassen ( Nummernschilder noch dran ). Der Käufer
will ihn gleich bei sich zuhause ab- und ummelden.
Ein paar Tage später erhält der Verkäufer Post von seiner
Versicherung. Es geht um einen Unfall. Da der Wagen noch auf
Ihn zugelassen ist, soll er den Schaden bezahlen.
Kann das sein ? Ist nicht mir Abschluss des Kaufvertrages der
Versicherungsschutz gewechselt ?
der Versicherungsschutz besteht bis zur Ummeldung weiterhin über den bisherigen Besitzer. Der Käufer ist ein sog. „berechtigter Fahrer“ und sofern die Versicherungsbeiträge bezahlt wurden, gibt es keinen Grund, den Versicherungsschutz zu versagen.
Welche einzelvertraglichen Regelungen Käufer und Verkäufer treffen, ist für den Versicherer in diesem Zusammenhang weitestgehend ohne Belang.
Sehr wohl steht es dem Verkäufer frei, zu versuchen, den Käufer für den entstehenden Vermögensschaden (Verlust der Schadenfreiheitsrabatte) in Haftung zu nehmen.
Ach ja, und ein eventueller Kaskoschaden würde in der genannten Konstellation ggf. an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, obwohl dieser nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Viele Grüße
Loroth