Nach Beendigung der Baustelle, Schilder werden nicht wieder abgebaut

Ich ärgere mich seit Wochen über eine Gewindigkeitsbegrnzung und zwar: Eine Landstraße, sanierungsbedürftig war Tempo 70 erlaubt. Wärend der Bauphase war Tempo 50 erlaubt und Überholverbot. Jetzt ist seit mehr als ein Monat die Straße fertig (nagelneue Teerdecke) und die Schilder (50 und Überholverbot, keine festen Schilder, nur mit Erdstieß) stehen da immer noch.
Jetzt zu meiner Frage: Dürfen die Schilder da noch stehen, weil es ja keine feste Installation ist? Kann man irgendwo beschwerde einreichen?

Hallo,

hängt davon ab, ob sie noch einen Zweck erfüllen, den Du eben nicht erkennst. Es ist aber auch gut möglich, dass jemand der dafür die Verantwortung trägt, gepennt hat (oder dies immer noch tut). Eine Beschwerde im Sinne eines Rechtsmittels ist da bislang überflüssig.

Abhängig von der Kennzeichnung der Straße (bspw. K 328, L 416 oder B 924) sind der Orts K reis, das Bundes L and oder eben die B undesrepublik für diese Straße zustänidg. Am besten wird es sein, dass Du diese Zuständigkeit klärst und unter Zuhilfenahme der Kilometerangabe (bspw. K 328 zwischen Kilometer xy und yz) bei der zuständigen Verkehrsbehörde anfragst, ob diese Schilder evtl. noch versehentlich da rumstehen. Möglicherweise mussten sie eine gewisse Zeit stehen bleiben und der Disponent der beauftragten Baufirma braucht sie aktuell nicht und lässt sie eben noch ein wenig stehen, damit sie etwas Sonne abbekommen :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo!

Beschweren bei der für die Art der Straße zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes/Kreises.

Vergessen werden die wohl nicht sein. Vielleicht ist noch nicht alles erledigt, etwa Fahrbahnmarkierung fehlt noch. Letztes Reinigen von Rollsplitt mit Kehrmaschine.

MfG
duck313

Hallo,

veilleicht,weil das heutige Material noch aushärten muss ???

Frank Müller und sein Beiträge - ohne Frage immer etwas zum [Aus]Lachen…

veilleicht,weil das heutige Material noch aushärten muss ???

Ja sicher…
Und das dann 4 Wochen lang unter fließendem Verkehr weil das wohl den „Aushärtungsprozess“ beschleunigen soll?

Deine Finger bedienen die Tastatur immer so schnell das der „Rest“ nicht mehr mitkommt. Oder hat das auch etwas mit Aushärtung zu tun… ?

G.Crack

5 Like

Im Zusammenhang mit Baustellen werden Verkehrsschilder gemäß § 45 (6) StVO auf verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Verkehrsbehörde (Ordnungsamt bei der Kreisverwaltung) hin aufgestellt. In der Genehmigung ist auch die Zeitdauer der Aufstellung geregelt. Nach RSA 95 sind die Schilder abzubauen, sobald sie nicht mehr nötig sind, unter Umständen auch schon während längerer Arbeitspausen.

Es kann allerdings sein, dass durch losen Splitt und die anfängliche Rutschigkeit einer neuen Fahrbahndecke oder fehlende Markierungen die Geschwindigkeitsbeschränkung noch einige Zeit aufrecht erhalten wird.

Das genannte Amt kann dazu sicher Auskunft geben, schließlich hat es bei Änderungen auf dem laufenden gehalten zu werden.

s.

Hallo,

jajqa ich weiss ja…DU bist DER SUPER-Verkehrsexperte um denn sich alle Regierungen dieser Welt reißen…

man fragt sich nur,warum es nirgends besser wird…loool

achja…zum Thema…früher standen einmal so Schilder

ROLLSPLITT** 30 Km/h**

an den neugeteerten Straßen herum…warum wohl du „Oberschlaumeier“` ???..

achja…zum Thema…früher standen einmal so Schilder

ROLLSPLITT** 30 Km/h**

an den neugeteerten Straßen herum…warum wohl du
„Oberschlaumeier“` ???..

Weil Rollsplitt eine Begründung für eine weiterhin bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung wäre.
Nur kann ich der Fragestellung nicht entnehmen das dies der Fall ist. Du solltest bei den Vorgaben bleiben, aber nichts erfinden nur um Deine zweifelhafte Antwort in ein besseres Licht zu rücken…

Gruß Crack

5 Like

Gut vorstellbar, dass die Schilder für ausstehenden und zeitnah vorzunehmende Fahrbahnmarkierungsarbeiten noch ihre Berechtigung haben. Das klärt eine Rückfrage beim zuständigen Amt :smile:

G imager