(Nach)-Berechnung Unterhaltsvorschuss

Hallo zusammen,

ich verstehe die Berechnung des Unterhaltsvorschusses vom Amt nicht. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich bekam seit der Einführung des Unterhaltsvorschusses vom Amt in Baden-Württemberg Unterhaltsgeld für mein Kind.

Ich bin alleinerziehender Vater und die Mutter zahlt den Unterhalt nicht. Wohl weil Sie kein Einkommen hat.

Die Mutter muss dieses Geld irgendwann mal ans Land zurückzahlen.

Bisher bekam ich 204,-- EUR. Mein Kind ist seit Anfang Januar 2020 18jahre alt. Mein Einkommen beläuft sich auf ca. 50.000,-- brutto / Jahr

Mein Tochter hat im September 2019 einen Bundesfreiwilligendienst begonnen bei dem Sie insgesamt 480,-- EUR erhällt.

Das ist Fahrgeld, Essensgeld, und Taschengeld.

Diese Geld fliesst nun in die Berechnung des Unterhaltsgeldes mit ein, sodass mir das Amt nun schrieb ich müsse für 2019 770,-- EUR zurückzahlen.

Ich verstehe die Höhe nicht. Es handelt sich hier ja um gerade mal 4 Monate in welchen ich 816,-- EUR bekam.

Kann mir jemand sagen ob das Amt hier richtig gerechnet hat ?

Besten Dank
Abacuss

Mit konkreter Korrekturberechnung kann ich nicht dienen. Die 480 €, die Eure Tochter monatlich erhält, sind - m. E. bis auf das Fahrgeld, das ist tätigkeitsbedingt- eigene Einkünfte der unterhaltsbererechtigten Tochter. Dieses wird von Ihrem Unerhaltsanspruch gegenüber beiden Elernteilen abgezogen.
Es bleibt ein Rest, der von beiden unterhaltsverpflichten Elternteilen aufzubringen ist.
Der bezieht sich auf das, was außer den Kosten für Essen und Taschengeld übrig bleibt:
also Wohnen einschließlich Nebenkosten, Kosten für Hygiene und Gesundheit (also z. B. Friseur, Seife usw.), Teilnahme an Kommunikation (Handy, Internet) und Kultur usw.
An Deiner Stelle würde ich mich freundlich hilfesuchend am Besten leibhaftig oder wenigstens telefonisch an das bewilligene Amt wenden.
Frag einfach konkret nach (weil Du die Berechnung nicht verstehst), wie Du mit den 46 € Differenz für 4 Monate (also noch nicht mal 12 € pro Monat) den hälftigen Bedarf für Eure Tochter hättest decken sollen.
Ich wünsch Dir einige Standhaftigkeit (Gesetze wirst Du aber nicht ändern können) und vor Allem viel Glück! Viellecht hat sich da nur ein EDV-Programm verrechnet.
LG
Amokoma1