ich versuch mich kurz zu fassen!!!
SCHAUEN WIR MAL
am 1.4 letzten jahres ging mein damaliger Betrieb in die hände meines neuen arbeitgebers über! Wie ja gesetzlich vorgesehen durfte der neue arbeitgeber meinen damaligen arbeitsvertrag 1Jahr lang nicht zu meinem Nachteil ändern…(BETRIEBSÜBERGANG)…(wobei die arbeitskleidung mittlerweile selbst gewaschen werden muss und der Sonntagszuschlag der mal anfiel wurde auch nicht bezahlt…was für mich eigentlich schon eine änderung zum negativen bedeutet!)
Wie ich von meinem regional leiter erfahren habe soll an dem exestierenden arbeitsvertrag unser Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen werden und wir sollen den gesamten betrag auf den monat umgelegt bekommen.
und nun…also heute war mein erster arbeitstag nach dem 3.4.! und bis jetzt habe ich (meine kollegen auch nicht!) weder einen geänderten noch überhaupt irgend ein vertrag zu gesicht bekommen geschweige denn etwas unterschrieben…
was bedeutet dies denn nun?! bis ich etwas anderes unterschrieben habe besteht mein „alter“ arbeitsvertrag mit meinem neuen arbeitgeber???
darf was/das überhaupt jetzt noch geändert werden?!?
falls ja…wie lange zuvor muss der arbeitgeber mich davon in kenntniss setzen?!?
darf der neue arbeitsvertrag befristet sein…hmm…fragen über fragen…
bin um jede hilfe dankbar
gruss chris