Nach dem Ausscheiden aus dem Parlament

Hallo und guten Tag,

scheidet ein Politiker aus einem Landes- oder aus dem Bundesparalment aus, hat er dann ein Recht in seinen alten Job zurückzukehren oder haben das nur Beamte?

Ich habe mich nämlich etwas gewundert, weil ich auf dem TV-Sender Phoenix gesehen habe, das ich ein ehmaliger Abgeordneter der DIE LINKe beim sog. Jobcenter gemeldet hat.

Hi,

kommt darauf an, was man mit dem Arbeitgeber ausgemacht hat.

Manche „pausieren“ die Zeit, sind aber trotzdem noch angestellt in den Firmen.
Manche arbeiten trotzdem noch nebenbei.
Manche kündigen und müssen sich einen neuen Job dann suchen (gibt ja auch eine Übergangszeit).

Wie das bei ehm. Beamten läuft, weiss Ich selber nicht… =/

Gruß,

Hanzo

Hallo,

scheidet ein Politiker aus einem Landes- oder aus dem
Bundesparalment aus, hat er dann ein Recht in seinen alten Job
zurückzukehren oder haben das nur Beamte?

für Angestellte des öffentlichen Dienstes, Beamte, Soldaten usw. regelt das das Abgeordnetengesetz. In allen anderen Fällen bleibt das eine Sache zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter (wie schon erwähnt), aber: daß Unternehmen Mitarbeitern nach einem Ausflug in die Bundespolitik die Möglichkeit einräumen, wieder an ihren alten oder einen ähnlichen Arbeitsplatz zurückzukehren, ist höchst selten und im allgemeinen nur bei sehr großen Unternehmen so geregelt. Kleine Unternehmen können sich diese Vorgehensweise schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen kaum erlauben.

Gruß
C.

Hallo,

scheidet ein Politiker aus einem Landes- oder aus dem Bundesparalment aus, hat er dann ein Recht in seinen alten Job zurückzukehren oder haben das nur Beamte?
Ich habe mich nämlich etwas gewundert, weil ich auf dem TV-Sender Phoenix gesehen habe, das ich ein ehmaliger Abgeordneter der DIE LINKe beim sog. Jobcenter gemeldet hat.

Formulieren wir es mal so: Diejenigen, die den ganzen Spaß bezahlen sollen, haben dieses Recht nicht. Wer sollte das denn bezahlen? Das haben sich die öffentlich Bediensteten schön selber eingeräumt. Und die Zeit im Bundestag wird natürlich wenn es um Beförderungen/laufbahnrechtliche Dienstzeiten geht auch voll angerechnet. Die werden dann also notfalls als erste Amtshandlung erstmal befördert.

Grüße

Das haben sich die öffentlich Bediensteten schön selber eingeräumt.

Es grüßt der Stammtisch.
Politische Betätigung darf laufbahnrechtlich keine Nachteile mit sich bringen, das ist unmittelbare Folge aus dem Wahlrecht und den Grundrechten und vor allem auch aus der deutschen Geschichte.
Und was im Zivilen passiert ist Sache ziviler Arbeitgeber, da hat der Staat nichts mit zu tun.

Gruß Andreas

Hallo,

Das haben sich die öffentlich Bediensteten schön selber eingeräumt.

Es grüßt der Stammtisch.
Politische Betätigung darf laufbahnrechtlich keine Nachteile mit sich bringen, das ist unmittelbare Folge aus dem Wahlrecht und den Grundrechten und vor allem auch aus der deutschen Geschichte.

Aha, vor allem aus der deutschen Geschichte. Na dann ist natürlich jede Kritik oder auch nur Nachdenken tunlichst untersagt wenn nicht gar gänzlich unmöglich.
Ich möchte trotzdem die Frage stellen, welchen Nachteil die öffentlich Bediensteten gegenüber allen anderen hätten, wenn sie ebenso wie alle anderen keine Arbeitsplatzgarantie nach dem Ausscheiden aus dem Bundes-/Landtag hätten. Drohte dann gleich wieder die Machtergreifung?

Und was im Zivilen passiert ist Sache ziviler Arbeitgeber, da hat der Staat nichts mit zu tun.

Weißt Du wieviele Gesetze ein Arbeitgeber berücksichtigen muss, wenn er Leute beschäftigt? Erzähl bloß nicht, dass der Staat damit nichts zu tun hat.

Grüße

Hallo Andreas,

Es grüßt der Stammtisch.
Politische Betätigung darf laufbahnrechtlich keine Nachteile
mit sich bringen, das ist unmittelbare Folge aus dem Wahlrecht
und den Grundrechten und vor allem auch aus der deutschen
Geschichte.
Und was im Zivilen passiert ist Sache ziviler Arbeitgeber, da
hat der Staat nichts mit zu tun.

Also gelten Wahlrecht, Grundrechte und die deutsche Geschichte nur für Beamte und offentlich bedienstete? Der Mutterschutz beispielsweise wird doch auch vom Staat protegiert.

Was darf denn noch alles (ehrliche Frage) keine Laufbahn-Nachteile mit sich bringen?

Gruß
achim

Also gelten Wahlrecht, Grundrechte und die deutsche Geschichte
nur für Beamte und offentlich bedienstete? Der Mutterschutz
beispielsweise wird doch auch vom Staat protegiert.

Tja lieber Achim. Deine ehrliche Entrüstung in allen Ehren, aber was hat denn der Mutterschutz mit der staatlichen Gewaltenteilung zu tun? :wink:

welchen Nachteil die öffentlich Bediensteten gegenüber allen anderen hätten, wenn
sie ebenso wie alle anderen keine Arbeitsplatzgarantie nach
dem Ausscheiden aus dem Bundes-/Landtag hätten.

Lieber ElBuffo, die Antwort gibst du dir doch selber. :wink:
Aber dadurch, dass du hier unvergleichbares vergleichst machst du es dir doch unnötig schwer.
Du musst zum einen öffentlichen Dienst mit öffentlichem Dienst vergleichen (Alimentierungsverpflichtung des Staates) und zivile Arbeitsverhältnisse mit zivilen Arbeitsverhältnissen (Vertragsfreiheit im Rahmen der geltenden Normen). Zum anderen ruhen Dienstverhältnisse bei politischen Mandaten nur und sind nicht beendet.
Und das die Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat bestimmte Erfordernisse mit sich bringt ist eben so.
Aber vielleicht fühlst du dich in Weißrussland wohler?

Weißt Du wieviele Gesetze ein Arbeitgeber berücksichtigen
muss, wenn er Leute beschäftigt? Erzähl bloß nicht, dass der
Staat damit nichts zu tun hat.

Keks? Taschentuch? Erzähl ruhig weiter und lass alles raus…

Hallo Andreas,

aber was hat denn der Mutterschutz mit der staatlichen
Gewaltenteilung zu tun? :wink:

Keine Ahnung. Wir waren bei Geschichte, Wahlrecht und Grundrechte.

Erklär es mir.

Gruß
achim

Hallo,

welchen Nachteil die öffentlich Bediensteten gegenüber allen anderen hätten, wenn sie ebenso wie alle anderen keine Arbeitsplatzgarantie nach dem Ausscheiden aus dem Bundes-/Landtag hätten.

Lieber ElBuffo, die Antwort gibst du dir doch selber. :wink:

Nee. Also sag mal, welchen Nachteil sie damit gegenüber allen anderen hätten.

Aber dadurch, dass du hier unvergleichbares vergleichst machst du es dir doch unnötig schwer.

Ich vergleiche hier Deutsche, die sich um eine Mandat für den Bundestag bewerben. Dass das alle dürfen sollen, ist zumindest für mich unbestritten. Nur unterscheiden sich eben die Voraussetzungen. Ich wage daher auch gleich mal die These, dass dies Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Parlamente hat, und diese dann naturgemäß auf die dort stattfindende Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Wer sich einen Überblick verschaffen möchte: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_…

Du musst zum einen öffentlichen Dienst mit öffentlichem Dienst vergleichen (Alimentierungsverpflichtung des Staates) und zivile Arbeitsverhältnisse mit zivilen Arbeitsverhältnissen (Vertragsfreiheit im Rahmen der geltenden Normen).

Warum muss man das? Es geht doch um Bundestagsabgeordnete.

Zum anderen ruhen Dienstverhältnisse bei politischen Mandaten nur und sind nicht beendet.

Ach. Und warum ist das so? Doch nicht etwa, weil es im Gesetz steht? Und dieses Gesetz wurde im Parlament verabschiedet? Im Parlament, wo sich die öffentlich Bediensteten dachten, dass es schön wäre, hinterher eine Arbeitsplatzgarantie zu haben?

Und das die Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat bestimmte Erfordernisse mit sich bringt ist eben so.

Dass Du das so gelassen ansprichst. Wenn öffentlich Bedienstete über ihre eigene Arbeitsplatzgarantie abstimmen, dann kann man doch schonmal die Gewaltenteilung hinterfragen. Nicht, ob sie sinnvoll ist, sondern, ob sie hier denn tatsächlich funktioniert.

Aber vielleicht fühlst du dich in Weißrussland wohler?

Nee, in der Schweiz. Aber für Beamte wäre diese Vorstellung sicher ähnlich schlimm wie Weißrussland ;o)

Weißt Du wieviele Gesetze ein Arbeitgeber berücksichtigen muss, wenn er Leute beschäftigt? Erzähl bloß nicht, dass der Staat damit nichts zu tun hat.

Keks? Taschentuch?

Nö, ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Argumentation, dass sich der Staat nicht im „Zivilen“ einmische, doch gewisse Schwächen aufweist, wenn nicht gar von einer gewissen Realitätsferne zeugt.
Damit wären wir dann auch schon fast wieder bei einer Vielzahl von Bundestagsabgeordneten, womit sich der Kreis auf wundersame Weise schließt.

Grüße