Hi,
dann antworte ich mal hier oben, um die Zitierfunktion nutzen zu können.
Zunächst mache ich Referendariat, ist klar (wie hoch ist da
eigentlich das Gehalt? Immerhin muss man damit 2 Jahre
auskommen und wird kaum Zeit haben nebenbei zu jobben)
Meine Bezügemitteilungen aus der Zeit habe ich so auf Anhieb nicht gefunden, überwiesen wurden aufs Konto knapp 960 Euro (Steuerklasse 1), manchmal auch deutlich mehr, so 1.200 oder 1600 - Weihnachts- und Urlaubsgeld wohl, genau kann ich es nicht nachvollziehen. Aber ich erinnere mich, dass ich mit einem Grundgehalt netto grad unter 1000 Euro kalkuliert habe. Etwas mehr dürfte es aber mittlerweile sein, wenn ich mich nicht täusche.
Wie gehts dann weiter? Zur Zeit wird mal wieder überall Panik
geschoben das man dannach sogar arbeitslos werden kann…
Das kann man immer. Noch nie wurde jeder Lehrer übernommen. Es hängt davon ab, wie der Bedarf für die Fächerkombination und den Schultyp ist, den man hat.
Wie sieht das mit der Verbeamtung aus? Ich weiss das man dazu
einen bestimmten Schnitt haben muss. Was passiert wenn man
diesen nicht erreicht? Keine Verbeamtung? Oder ist diese doch
möglich? Habe ich wenn ich den Schnitt für die Verbeamtung
nicht erreiche weniger Chancen einen Job zu kriegen? Oder
wirkt sich dieses nur auf Gehalt/Status aus?
Bei allem, was ich hier schreibe, gehe ich von Vollzeitstellen aus und lasse Superverträge und die verschiedenen Teilzeitvarianten und sowas weg, weil ich mich damit nicht auskenne.
Grundsätzlich gesprochen wird man an bayerischen Gymnasien als Lehrer verbeamtet, sofern man bei Dienstantritt nicht älter als 45 Jahre ist.
Das magische Wort heißt Planstelle: das ist eine Vollzeitstelle mit einer bestimmten Fächerkombination an einer bestimmten Schule, die zur Verbeamtung ausgeschrieben ist.
Ob REferendar X nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens eine Planstelle bekommt, hängt davon ab, wie viele Absolventen es in seinem Jahrgang mit der Fächerkombination gibt, und wie viele Planstellen an seinem Schultyp mit seiner Fächerkombination angeboten werden. Wenn es so viele (oder weniger) Bewerber gibt wie Planstellen, muss man einfach nur bestehen (Ma/ Phy zum Beispiel). Wenn es mehr Bewerber gibt als Stellen, muss man andere Bewerber überholen - sprich, einen Schnitt bringen. Es wird auch streng nach Schnitt eingestellt, keine Bewerbungsgespräche oder so. Man kann bei der Bewerbung (ich weiß nicht mal mehr, ob das der richtige Begriff ist) wünsche äußern, wo man eingesetzt wird, das stellt aber keinen Rechtsanspruch dar - letztlich entscheidet der Freistaat, wo man landet.
Wenn Du den Schnitt nicht hast, bekommst du keine Stelle, sondern landest auf der Warteliste. Zu jedem Termin (jeweils Schuljahresbeginn und Halbjahr) werden sowohl Bewerber von der Warteliste als auch Bewerber aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang eingestellt. Die Wartezeit auf der Warteliste wird dir angerechnet.
Die Wartezeit kannst du mit der Annahme von befristeten Verträgen (Krankheit, Auslandseinsätze,…) überbrücken, die werden durch das Kultusministerium u.a. auch im Internet ausgeschrieben. Diese Verträge dauern ein halbes oder ein Jahr und sind Angestelltenverträge nach TVöD (2700 brutto, wenn ich mich nciht irre, aber ich lasse mich gerne korrigieren), man ist also pflichtversichert.
Nehmen wir an, du hast eine Planstelle angeboten bekommen und willst sie auch annehmen (klar nimmt man die an, auch wenn man ans andere Ende von Bayern muss). Dann musst du zum amtsarzt (wie am Beginn des REferendariats), um die Diensttauglichkeit zu prüfen und entscheiden zu lassen, ob du auf Lebenszeit verbeamtet werden kannst. Wenn der sein ok gibt, ist alles in Butter, du wirst Studienrat zur Anstellung, wirst nach A14 (hoffentlich hab ich die richtige Nummer erwischt, bin selber Angestellte) bezahlt und must 3 Jahre auf deine Lebenszeitverbeamtung warten. Wenn du in der Zeit nicht ernstlich krank wirst (Diabetes, Herzschwäche, … ernst halt) ist danach alles rosa.
Wenn der Amtsarzt eine Krankheit feststellt, wird es interessant. Wenn er feststellt, dass Du nicht berufstauglich bist, ist Sense, dann kannst du die Stelle nicht antreten (wird aber bei dir nicht der Fall sein, immerhin muss man bei Antritt des REferendariats auch berufstauglich sein). Findet er heraus, dass du berufstauglich bist, aber irgendeine teure Krankheit hast (alles, was beim Abschlluss einer privaten Krankenversicherung zur Ablehnung oder mindestens Tariferhöhung führen würde, alles von BMI ab 31 bis hin zu Diabetes und dramatischeren Sachen), dann rät er dem KuMi von einer Verbeamtung ab, und das Ministerium folgt dieser Empfehlung. Dann darfst du deine Stelle antreten und arbeiten, wirst aber nicht verbeamtet, sondern angestellt (Lehramtsassessor, nach TVöD). Ergo: weniger netto. Deutlich weniger.
Das Ministerium schreibt dich jedes Jahr wieder an, und schickt dich wieder zum Amtsarzt, um feststellen zu lassen, ob du inzwischen verbeamtet werden kannst. Sobald die Krankheit geheilt ist, kannst du die Verbeamtung wieder beantragen bzw. wirst du wieder verbeamtet (Übergewicht ist heilbar, Diabetes nicht, als Beispiele).
Bekomme ich meine Stelle quasie vom Staat zugeteilt oder kann
ich mich je nach Gusto auf eine freie Stelle bewerben? Man
hört immer wieder Horrorstorys das man in die hinterletzten
Käffer versetzt wird (gleiches gilt fürs Referendariat)und
praktisch Null Mitspracherecht hat.
Dazu habe ich schon einiges geschrieben. Du musst da hingehen, wo dich der Freistaat hinschickt, kannst Wünsche äußern, die aber keinen REchtsanspruch darstellen. Ich habe mein REferendariat in München und nürnberg absolviert - es gibt in Bayern nur die zwei Schulen, an denen meine Fächerkombination angeboten wird. Wie es anderen konkret ging, hab ich mir nicht gemerkt, mir ging das Gemecker auf den Senkel: Ok, wenn jemand Familie in Regensburg hat und dann das Referendariat in Würzburg und Naila verbringen muss (frei erfundenes Beispiel), dann würde ich das Meckern verstehen, aber irgendwie sagt mir meine Erinnerung, dass jeder meckert und unzufrieden ist. Dabei war unsere Stammschule (erstes und letztes Halbjahr sowie Seminartage mittendrin) München, und das ist nun wirklich gut zu erreichen. Bei Großstädten wird gemeckert, das die Miete so hoch ist, bei kleinen Orten wird gemeckert, weil es abgelegen ist, und alles übrige sind einfach doofe Orte.
Wenn Du nach dem REferendariat glücklich verbeamtet bist, musst du 5 Jahre warten, bis du einen Versetzungsantrag stellen kannst.
Wenn ich in Bayern studiere, kann ich dann später in jedem
Bundesland Lehrer werden oder bin ich auf Bayern angewiesen?
Du kannst in jedes Bundesland gehen. DEtaillierte REgelungen kenne ich nciht, ich bin angestellt, (Achtung, hier folgt Halbwissen)aber soweit ich mich erinnere, ist es am einfachsten, direkt nach dem Referendariat zu wechseln oder während man auf einem befristeten Vertrag sitzt. WEnn man verbeamtet ist, muss man im Wunschzielbundesland einen „Tauschpartner“ finden. Wie das funktioniert, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Ich weiß grad nur so viel, wie ich mitbekommen habe, als ich nach meinem Zweiten Staatsexamen eine Stelle gesucht habe - ich hatte mich auch in allen Bundesländern beworben (teilweise echtkompliziert), und da stolpert man eben auch über Bruchstücke von Informationen für verbeamtete Lehrer.
noch Gymnasoum, werde aber wechselnum das Studium zu
verkürzen)
Super Argument übrigens, ich würde für den Schultyp studieren, an dem ich unterrichten möchte. Falls das Ausdruck deiner Arbeitseinstellung ist, wirst du es im Referendariat schwer haben.
Achja und welche Rolle spielt das Alter bei der Anstellung?
Ich habe leider etwas später als üblich angefangen zu
studieren und werde nach dem ersten Staatsexamen wohl mind. 27
Ich war beim Ersten Staatsexamen auch 27, und das ist nicht so selten.
Ansonsten habe ich oben schon was dazu geschrieben.
die Franzi