Hallo,
schauen wir uns doch einfach mal die relevanten Rechtsgrundlagen für NRW an.
Für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums/Gesamtschule sind das v.a. die APO-GOSt und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften.
§3 (Aufnahmevoraussetzungen) der APO-GOSt kannst du folgende Aussagen entnehmen:
„(3) In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.“
Zu diesem Absatz steht in der VV:
„Über Ausnahmen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Überschreitung der Altersgrenze nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertreten ist.“
Im nächsten Absatz heißt es weiter:
„(4) Die obere Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall bei Schülerinnen und Schülern, die die Aufnahmevoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 infolge nicht von ihnen zu vertretender Umstände nicht erfüllen, die Aufnahme ausnahmsweise zulassen, wenn die bisherige Schullaufbahn erwarten lässt, dass die Eignung für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe vorliegt.“
Kommt drauf an, gibt es diese Umstände denn bei dir?!? Absatz 1 und 2 habe ich mal weggelassen, da geht es darum, dass du die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe brauchst - btw: hast du die überhaupt?!?!
Komme ich jetzt aber mal zu den Alternativen in NRW in deinem Fall (was das Alter angeht). Das sind im Vollzeitbereich: Kolleg (Bildungsgang am Weiterbildungskolleg), Oberstufenkolleg Bielefeld, Berufliches Gymnasium. Eine Empfehlung meinerseits, da in insgesamt 2 Jahren zu realisieren, wäre aber die FOS 12B mit anschließender FOS 13. Das sind alles Bildungsgänge am Berufskolleg, die ich eben genannt habe. Rechtsgrundlage: APO-BK + Verwaltungsvorschriften.
btw: Du hättest auch im Rahmen einer dualen, dreijährigen Berufsausbildung die Fachhochschulreife gleich mit erwerben können. Dann hättest jetzt nur 1 Jahr (FOS 13) bis zum Abi gebraucht…
Dann noch:
Ja, bzgl. des Gangs zur Arbeitsagentur.
Ja, Bafög wäre je nach Schulform für die du dich beim Abitur nachholen entscheidest, machbar. Bei der FOS 12B + FOS 13 gibt es Bafög, jedoch elternabhängig. Kolleg wäre elternunabhängig und minimal höherer Bedarfssatz als bei der FOS. Berufliches Gymnasium gibts deutlich weniger und wenn du bei deinen Eltern wohnst gar nix! Das aber nur ganz kurz dazu, dass Thema Bafög ist viel komplexer!!
Mehr Infos zu allem (Abi machen und Förderung) auch auf http://www.abi-nachholen.de