Nach der Berufsschule noch arbeiten

Hallo,

die Frage wurde mit Sicherheit schon häufig gestellt, aber trotzdem hab ich noch keine genaue Antwort gefunden.

Meine Ausbildung ist nun schon vorbei und jetzt geht es trotzdem nochmal darum, ob ich nach der Schule noch in die Arbeit gemusst hätte.

Mein Chef hat nichts gesagt, also bin ich auch nicht gegangen.
Ich hatte viele Überstunden und die wurden jetzt verrechnet.

Jetzt ist meine Frage, muss das schriftlich geregelt sein, ob man nach der Schule noch arbeiten muss? Ansonsten könnte ich ja genau so sagen, dass es andersherum gewesen ist.

Ich habe von Leuten aus meiner Klasse gehört, das es bei denen so ist, dass sie, sobald sie 18 sind, mit ihrer nächsten Lohnabrechnung einen Brief bekommen, wo drinsteht, dass sie ab jetzt immer nach der Berufsschule zur Arbeit gehen müssen.

Gruß
Sabrina

wenn du über 18 bist dann kann der chef verlangen dass man arbeitet nach der schule. ansonsten wenn man noch keine 18 ist, kommt es darauf an wann die schule anfängt und wie viele stunden man genau arbeitet

Hallo,

diese Sache war mir bewusst, die Frage ist aber, ob man das schriftlich festlegen muss. Ansonsten kann ich genauso gut sagen, es wäre andersherum gewesen. Dann steht Aussage gegen Aussage, weil nachweisen kann keiner was.

Gruß
Sabrina

nein schriftlich muss man es nicht festlegen, aber sinnvoller wäre es natürlich!

Hi,

danke für deine Antwort.
Aber ich versteh nich, wie das dann rechtlich geklärt werden soll, wenn es da mal Konflikte gibt.
Weil es kann ja dann eig. nich sein, das der Arbeitgeber recht kriegt, nur weil er der Arbeitgeber ist. Das kann ich mir dann auch nicht vorstellen.

Sabrina

Hi!

Warum soll etwas schriftlich geregelt werden, wenn es bereits gesetzlich geregelt ist?

Ab 18 muss ein Azubi nach der Berufsschule arbeiten gehen, unaufgefordert. Punktum.

Gruß, Flaschenpost

Hi,

die Arbeitgeber kriegen nicht einfach Recht, weil sie Arbeitgeber sind.
die Arbeitszeit und und was zu gewähren und was zu leisten ist steht in verschiedenen gesetzen und da haben sich Azubi und Arbeitgeber dran zuhalten.

dazu gehören das Arbeitszeitgesetz, das Jugendschutzgesetz, das Bundesurlaubsgestz, das bundesbildungsgesetz und wahrscheinlich noch einige andere.

Nachlesen kannst Du einiges hier:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arb…

Ansonsten gilt, dass die im ausbildungvertrag vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit auch geleistet wird. Ist das im Schnitt nicht möglich spricht auch nichts dagegen, dass Azubis nach der Schule arbeiten.

Gruß

KT

Hi,

da werde ich wohl nochmal mit meinem Chef reden müssen. So einfach ist die Sachlage bei uns nicht, da hier noch ein großer Haufen Überstunden eine Rolle spielt.
Zumal er gesagt hat, ich brauche nach der Schule nicht mehr in die Arbeit kommen, jetzt es jedoch wieder anders ist oder anders ausgelegt wird, da meine Ausbildung ja schon vorbei ist.

Trotzdem danke für eure Antworten.

Gruß
Sabrina

Hi,

und welches Gesetz sagt dass?
Kannst Du mal eine Quellenangabe machen?

Gruß KT

Hi,

du bist also weiterhin in dem Betrieb nach deiner Ausbildung beschäftigt?

Ich finde diese Seite (http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arb…) sagt es klar und deutlich.

Unter dem Punkt „Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit“

natürlich in Verbindung mit der vereinbarten Wochenarbeitszeit im Durchschnitt.

Gruß KT

Hi,

ja ich bin dort weiter beschäftigt. Nur eben das muss ich mit meinem Chef noch besprechen. Danke für deine Antwort und den Link.

Sabrina

Hallo Sabrina,

mal wieder muss ich meinen Vorpostern widersprechen und nachfragen :wink:

Erstmal würde ich gerne wissen, wieviele Stunden Du pro Berufsschultag versäumt hast? Und wieviele Stunden macht das in Summe? Also reden wir da um 30 Stunden oder um 300?

Und woher kommen Deine „vielen“ (wie viele?) Überstunden? Ich dachte immer, Lehrlinge dürften quasi gar keine Überstunden machen?

Und hast Du das Problem als Du 18 geworden bist, denn mal mit Deinem Chef angesprochen? Oder bist Du einfach stillschweigend weiterhin nach der Berufsschule nach Hause gegangen? Kam das Thema denn in Deiner Firma nie zur Sprache? Und steht definitiv in Deinem Vertrag nix? Auch kein Verweis auf irgendein übergeordnetes Werk?

Wenn ich das richtig verstehe, arbeitest Du aber jetzt auch noch in der Firma. Hast Du da einen befristeten oder unbefristeten Vertrag? Insbesondere im letzteren Fall würde ich mir echt überlegen, ob ich da wegen - eventuell nur weniger - Stunden einen grösseren Aufstand mache. Aber darum meine Frage von oben, über wieviele Stunden wir überhaupt reden.

*wink*

Petzi

Hallo,

hmm, wie viele Stunden ich versäumt hab, ist eine gute Frage.
So wie es mein Chef ausgerechnet hat, sind es in 2 Schuljahren wohl anscheinend ungefähr 100 Stunden, denn das wären auch meine Überstunden.

Darüber, ob ich Überstunden gemacht habe oder nicht, hat sich keiner drum gekümmert. Es wurde eben nur gesagt, mach mal und ansonsten hat sich da keiner drum gekümmert. Also es kam dann auch keiner und hat gesagt, ich soll heimgehen.

Ich hab mit meinem Chef gesprochen, weil wir da auch einen Wechsel in der Führung hatten und er meinte, und das vor einer Zeugin wohlgemerkt, dass ich nach der Schule nicht mehr in die Arbeit kommen muss. Ich hab am Anfang auch noch ein paar mal angerufen und nochmal nachgefragt, aber es wurde gesagt, dass ich nicht mehr kommen brauch.
In meinem Ausbildungsvertrag steht nichts, das ist ein ganz normaler Vertrag, wo ansonsten nichts besonderes geregelt ist, also weder Weihnachtsgeld noch eben die Sache mit der Berufsschule.

Ich arbeite jetzt noch in der Firma und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, und habe mir das dort eben bescheinigen lassen, mit meinen Überstunden, ABER ab einem gewissen Zeitpunkt wurde eine Stempeluhr eingeführt, und meine Stunden sind aber DAVOR entstanden. In meinem Arbeitsvertrag stehen also nur die Stunden, die ab dem Zeitpunkt der Stempeluhr entstanden sind, steht auch explizit so da.

Jetzt hat er gesagt, er hat eine Aufstellung gemacht und die möchte ich erst mal UNTERSCHRIEBEN haben, weil dann hat er die immerhin mal anerkannt.

Die Sache ist recht schwierig, da ich weiß, das er wegen mir auch schon beim Rechtsanwalt war, eben um dies mit den Stunden zu klären.

Gruß
Sabrina

Hi,

interessant ist jetzt natürlich noch das Berichtsheft. Wenn es korrekt geführt ist stehen dort die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. ebenso wird es bei Rechtsstreitigkeiten herangezogen und ist ein sehr wichtiges Dokument.

Gruß KT

Hallo,

also in meinem Berichtsheft stehen nur die geforderten 38,5 Stunden, die ich arbeiten durfte.

Meine tatsächlich geleisteten Stunden habe ich seperat aufgeschrieben. Dadurch sind diese Überstunden entstanden und diese Überstunden möchte er jetzt mit meinen Überstunden verrechnen. Also erkennt er sie an, weil zu mir damals gesagt wurde, ich soll diese ganzen Überstunden NICHT ins Berichtsheft schreiben.

Deswegen möchte ich diese Aufstellung von ihm unterschrieben haben, dann erkennt er sie an.

Gruß
Sabrina