Nach der Lehre

Hallo,mein Sohn ist kommenden Sommer ausgelernt.Sein Chef kann ihn wahrscheinlich wegen der schlechten Auftragslage nicht übernehmen.Er will ihn aber eine Zeit lang weiter beschäftigen damit er quasi mit dem Gesellenlohn arbeitslos gemeldet wird.
Frage:Wie lange muss man als Geselle gearbeitet haben um ALG zu beziehen,und…
Frage:Ab wann muss er sich arbeitslos melden?Gibt es da Fristen?
Vielen Dank
wodan

Bei der Agentur für Arbeit muss man sich melden, wenn eine Arbeitslosigkeit vorhersehbar ist.
Meine Meinung: Sofort wenn ein Zeitvertrag unterschrieben wird!

Servus!
Ja, wie schon gesagt wurde, sofort melden, wenn ein Termin klar ist, ab wann er arbeitslos werden wird/könnte.
ALG I wird gewährt aus dem Schnitt des Gehalts/Lohns der letzten 12 Monate. Arbeitet er also 6 Monate als Geselle, dann ist die Berechnungsgrundlage 6 Monate Lehr-Lohn plus 6 Monate Gesellen-Lohn durch 12.

Interesse des jungen Mannes sollte sein, möglichst lange als Geselle zu arbeiten.

Gruß
Jogi

Hallo,

Frage:Ab wann muss er sich arbeitslos melden?Gibt es da
Fristen?

Ja: § 38 Abs. 1. Zitat:
(1) Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen
Zitatende

Gruß
Otto

Fristen?

Ja: § 38 Abs. 1. Zitat:
(1) Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet,
Gruß
Otto

Hallo, Paragraph von was?

Also meines Erachtens hilft hier die Agentur für Arbeit direkt weiter, nämlich da: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen…

danach gilt, man muss sich sofort arbeitssuchend melden, damit die Agentur dabei hilft eine Stelle zu finden. Arbeitslosengeld anfordern kann man frühestens drei Monate vor Beschäftigungsende, spätestens ein Tag vorher.

LG Birgit8

Die Antwort war gut !!!

Gruß Stefan

Hallo,

Interesse des jungen Mannes sollte sein, möglichst lange als
Geselle zu arbeiten.

Interesse des jungen Mannes sollte sein so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle zu finden. Nicht Euer Ernst, dass es hier nur darum geht, dass er nur so lange arbeitet damit das ALG 1 mit dem Gesellenlohn gerechnet wird! In einem Jahr sollte da was neues zu bekommen sein.

Gruß
Jogi

Gruß
Jessica

Hallo,

Hallo, Paragraph von was?

Natürlich SGB III, Entschuldigung

Also meines Erachtens hilft hier die Agentur für Arbeit direkt
weiter, nämlich da:

Aber auch nur dann, wenn man des Geschriebene auch versteht.

danach gilt, man muss sich sofort arbeitssuchend melden,

Das Wort „sofort“ kommt hierbei nicht vor. Deshalb hier noch den Text auszugsweise: „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.“
damit

Arbeitslosengeld anfordern kann man frühestens drei Monate vor
Beschäftigungsende, spätestens ein Tag vorher.

Auch dies steht dort nicht.

  1. Arbeitslosengeld kann man nicht anfordern sondern beantragen.
  2. Ergänzend noch der Textauszug: "Die Arbeitslosmeldung… Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
    Mein Tipp: Rechtliche Regelungen nicht interpretieren, sondern wortwörtlich weiter geben.

Gruß
Otto

Hallo,

Interesse des jungen Mannes sollte sein, möglichst lange als
Geselle …Nicht Euer Ernst, dass es hier

nur darum geht, dass er nur so lange arbeitet damit das ALG 1
mit dem Gesellenlohn gerechnet wird! In einem Jahr sollte da
was neues zu bekommen sein.

Gruß
Jogi

Gruß
Jessica

Hallo Jessica!

Die ursprl. Fragen wurde von mir beantwortet, die da waren:
>>>…kommenden Sommer ausgelernt. Sein Chef kann ihn wahrscheinlich wegen der schlechten Auftragslage nicht übernehmen. Er will ihn aber eine Zeit lang weiter beschäftigen damit er quasi mit dem Gesellenlohn arbeitslos gemeldet wird.
Frage: Wie lange muss man als Geselle gearbeitet haben um ALG zu beziehen,und…