Nach Ebay Verkauf kam Mahnbescheid. Widerspruch?

Guten Tag,

Bei Ebay wurden ein Paar gebrauchte Stiefel der Marke Buffalo versteigert. Die Stiefel sind gebraucht, aber in einem super Zustand.
Leider fehlte in der Beschreibung der Zusatz, dies ist ein privatverkauf, keine Gewährleistung oder Rücknahme.
Dem Käufer gefielen die Schuhe nicht, für diese in keinem super Zustand. Der Absatz sei abgekaufen, etc. Was gfanz normal ist, wenn man gebrauchte Schuhe kauft.
Die Stiefel wurden Zzurück geschickt und ein paar Tage später Post vom Rechtsanwalt.
Arglistige Täuschung. Nach einer Antwort, dass es keine Täuschung war, kam der Mahnbescheid vom Amtsgericht.
Nun keine arglistige Täuschung mehr, sondern ungerechtfertigte Berreicherung.
Möchte gern Widerspruch einlegen. Was passiert dann? Geht es dann zum Prozeß? Wie sind die Chancen?
Habe leider keinen Rechtsbeistand (zu kostenintensiv…)

Danke liebe Nutzer

Hallo Sindy27,
Du solltest Dich mit Deinem Problem schnellstens an eine Verbraucherzentrale wenden.
Leider kann ich Dir zu Ebay-Käufen sonst keinen Rat geben.

Lieber Gruß
Monika Runte

Dem MB widersprechen, dann muss die Gegenpartei klagen und das werden die sich reiflich überlegen.Wenn die das doch machen, gelassen bleiben.Strafrechtlich ist da überhaupt nix zu machen.Das schlimmste was passieren kann, du musst die Stiefel zurück nehmen und das Geld zurück erstatten …aber. NATÜRLICH DARFST DU EINE NUTZUNGSGEBÜHR verlangen, weil du die Stiefel ja die ganze Zeit nicht „nutzen“ konntest.

Locker bleiben -)))

Hallo,

also spontan würde ich sagen, der Fairness halber solltest Du das Geld zurück bezahlen.

Momentan ist es tatsächlich ungerechtfertigte Bereicherung.

Der Käufer hat die Annahme der Ware verweigert und zurück geschickt. Du hast das Geld behalten, obwohl Du die Ware zurückerhalten hast. Du hast kein Recht, das Geld zu behalten.

Wenn Du Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegst, wird - da der Käufer auch schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat - garantiert das gerichtliche Verfahren durchgeführt. Hier hast Du ganz schlechte Chancen, weil Du - wie oben schon geschildert - die Ware zurückerhalten hast.

Du kannst natürlich abwarten und das gerichtliche Verfahren durchstreiten. Aber die Kosten für Dich werden immer höher, vor allem auch, weil Du selbst einen Rechtsanwalt beauftragen solltest, der Dich berät.

Versetzt Dich doch mal in die andere Lage. Würdest Du es gerecht finden, wenn Du für etwas bezahlt hättest, was Dir nicht gefällt und Du zurückgegeben hast, und jetzt bekommst Du Dein Geld nicht zurück?

Sei fair - und verhalte Dich entsprechend.

Viele Grüße

Anna

wenn Du widerspruch einlegst, wird der gegner vom gericht aufgefordert, sein begehren in klagform zu begründen
macht er das bekommst du als nächstes post vom gericht