Guten Tag,
Bei Ebay wurden ein Paar gebrauchte Stiefel der Marke Buffalo versteigert. Die Stiefel sind gebraucht, aber in einem super Zustand.
Leider fehlte in der Beschreibung der Zusatz, dies ist ein privatverkauf, keine Gewährleistung oder Rücknahme.
Dem Käufer gefielen die Schuhe nicht, für diese in keinem super Zustand. Der Absatz sei abgekaufen, etc. Was gfanz normal ist, wenn man gebrauchte Schuhe kauft.
Die Stiefel wurden Zzurück geschickt und ein paar Tage später Post vom Rechtsanwalt.
Arglistige Täuschung. Nach einer Antwort, dass es keine Täuschung war, kam der Mahnbescheid vom Amtsgericht.
Nun keine arglistige Täuschung mehr, sondern ungerechtfertigte Berreicherung.
Möchte gern Widerspruch einlegen. Was passiert dann? Geht es dann zum Prozeß? Wie sind die Chancen?
Habe leider keinen Rechtsbeistand (zu kostenintensiv…)
Danke liebe Nutzer