§ 19 BEEG:
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Das heißt eine Kündigung zum 17.08. muss dein Arbeitgeber nicht akzeptieren. Aber wenn dein Ausscheiden so wie du schreibts auch im Sinne des AG’s (sic!) ist, lässt sich hier evtl. dennoch eine einvernehmliche Lösung finden, mit der das Arbeitsverhältnis zum 17.08. beendet wird.
Wenn du zu einem Zeitpunkt nach dem Ende deiner Elternzeit kündigen wollen würdest beträgt für dich im Rahmen der gesetzlichen Regelung als Arbeitnehmer die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Was würde denn gegen eine Kündigung zum 31.08. sprechen?
P.S. http://www.deppenapostroph.info/