Nach Elternzeit kündigen

Hallo Ihr Lieben,

meine Elternzeit geht bis zum 17.08.2021. Das Arbeitsverhältnis möchte ich kündigen, das ist auch im Sinne des AG´s. Zu wann sollte ich kündigen? Zum 31.07. oder zum 17.08.? Ich möchte die Kündigung heute noch schriftlich vorlegen.

DANKE für eure Hilfe!

Was steht denn im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung?

Da steht, dass die gesetzliche Regelung greift.

Dann stellt sich die Frage, wie lange du dort bereits arbeitest, denn davon hängt die Frist ab. Siehe BGB 622.

Gruß,
Steve

ich bin dort seit 03/2010 angestellt.

§ 19 BEEG:
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Das heißt eine Kündigung zum 17.08. muss dein Arbeitgeber nicht akzeptieren. Aber wenn dein Ausscheiden so wie du schreibts auch im Sinne des AG’s (sic!) ist, lässt sich hier evtl. dennoch eine einvernehmliche Lösung finden, mit der das Arbeitsverhältnis zum 17.08. beendet wird.

Wenn du zu einem Zeitpunkt nach dem Ende deiner Elternzeit kündigen wollen würdest beträgt für dich im Rahmen der gesetzlichen Regelung als Arbeitnehmer die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Was würde denn gegen eine Kündigung zum 31.08. sprechen?

P.S. http://www.deppenapostroph.info/

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nennt beschäftigungszeitabhängige Fristen für die arbeitgeberseitige Kündigung. Im konkreten Fall geht es um eine arbeitnehmerseitige Kündigung.

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Danke erst einmal für die Antwort!

Naja, gegen den 31.08. spricht, dass ich da einige Tage sitzen würde, nicht arbeiten könnte weil ich fachlich keine Ahnung mehr habe und der AG mich bezahlen müsste. Was spricht dann gegen den 31.07.? Dann wäre die beste Lösung vielleicht zum 15.08. zu kündigen, oder?

zur Info: ich habe einen 450 Euro Job, den ich noch ausübe, wäre also nicht völlig ohne eunkommen, falls das etwas zur Sache tut.

Ja, das wäre gemäß § 622 BGB möglich und nicht im Widerspruch zu § 19 BEEG.

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In vielen Verträgen werden diese aber als bindend für beide Seiten definiert.

Gruß,
Steve

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Das ist natürlich richtig. Aber nur weil es in vielen Verträgen so steht, heißt das ja noch lange nicht, dass das hier auch so ist. Das heißt deine pauschale Antwort

ist hier nicht hilfreich.

Außerdem hatte ich ja auch extra nachgefragt:

und folgende Antwort erhalten:

Das heißt es stellt sich hier definitiv nicht

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@anon54059619 hat es schon geschrieben:

Kontaktiere deinen Arbeitgeber und findet eine einvernehmliche Lösung.

Setzt dann einen Aufhebungsvertrag auf.

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