Nach fristloser Kündigung Renovierung nötig ?

Hallo zusammen,

ich beabsichtige meine Wohnung fristlos zu kündigen.
Dies aufgrund von Diebstahl, Sachbeschädigung, Nötigung, mehreren Beleidigungen usw. durch meinen Vermieter.

Meine Frage wäre, ob ich generell die Wohnung renovieren muss, wenn die Wohnung fristlos gekündigt wird.
Zumal ich erst seit April 99 in der Wohnung wohne und daher laut Fristenplan, nur Bad und Küche renoviert werden mussten, was auch von mir vorgenommen wurde.

Dank und schöne Grüße

Anina

Hallo Anina,

ich beabsichtige meine Wohnung fristlos zu kündigen.
Dies aufgrund von Diebstahl, Sachbeschädigung, Nötigung,
mehreren Beleidigungen usw. durch meinen Vermieter.

Ich unterstelle, dass der Vorgang polizeilich festgehalten und so auch beweisbar ist.

Meine Frage wäre, ob ich generell die Wohnung renovieren muss,
wenn die Wohnung fristlos gekündigt wird.
Zumal ich erst seit April 99 in der Wohnung wohne und daher
laut Fristenplan, nur Bad und Küche renoviert werden mussten,
was auch von mir vorgenommen wurde.

Bist Du im Recht mit Deiner Darstellungen und gibt es bereits Ermittlungen oder gar abgeschlossenen Ermittlungen kannst Du ohne Renovierung ausziehen, wenn Du aus diesen Gründen fristlos gekündigt hast. Aber, ein dickes Aber. Bei derartigen Vorgängen sollte keine Entscheidung ohen juristischen Rat erfolgen. Hier geht es auch um Schadenersatz, notfalls sogar um Schadenersatz in Höhe einer Mietdifferenz für mindestens 24 Monate. Ein weiteres Problem taucht in solchen Fällen dadurch auf, dass nach dem Auszug es oft zu vorsätzlichen Zerstörungen kommt, die dem Mieter angelastet werden. Ein Auszug niemals ohne vorher mit Zeugen den Zustand der Wohnung und mit Fotos dokumentiert zu haben.

Voraussetzung aber ist, dass hier wirklich strafbare Handlungen beweisbar sind. Ein Diebstahl muss nachgewiesen werden, der Verdacht genügt nicht zur fristlosen Kündigung. Sachbeschädigung muss an Deinem Eigentum erfolgt sein. Wenn der Vermieter Deine Wohnungstüre eintritt ist es keine Sachbeschädigung, da er sich nicht strafbar machen kann, wenn er sich selbst einen Schaden zufügt. Bei den Beleidigungen ist es oft ein Problem, weil ein Wort das andere ergibt und sich beide Parteien gegenseitig beleidigen. Wer sich aber gegenseitig beleidigt kann nicht einseitig für sich die fristlose Kündigung verlangen. Deshalb ist der Rat eines Anwaltes hier wirklich angebracht.

Gruss Günter

Hallo Günther,

Ich unterstelle, dass der Vorgang polizeilich festgehalten und
so auch beweisbar ist.

Ja der der Vermieter wurde von mir wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Nötigung angezeigt, die Anzeige liegt seit Ende Juli bei der Staatsanwaltschaft und wird noch bearbeitet.

Bist Du im Recht mit Deiner Darstellungen und gibt es bereits
Ermittlungen oder gar abgeschlossenen Ermittlungen kannst Du
ohne Renovierung ausziehen, wenn Du aus diesen Gründen
fristlos gekündigt hast.

Ich kündige aus allen im ersten Beitrag genannten Gründen, es wurde bis heute Mietterror in allen Varianten, von meinem Vermieter aus begangen.

Aber, ein dickes Aber. Bei derartigen
Vorgängen sollte keine Entscheidung ohen juristischen Rat
erfolgen. Hier geht es auch um Schadenersatz, notfalls sogar
um Schadenersatz in Höhe einer Mietdifferenz für mindestens 24
Monate.

Den Punkt verstehe ich nicht so ganz, wie kann ein Vermieter mind. 24 Monate Schadensersatz fordern ?
Es kann mir doch keiner erzählen, das die Wohnung nicht innerhalb von 2-3 Monaten und das finde ich schon hoch gegriffen, wieder vermieten kann ?

Ein weiteres Problem taucht in solchen Fällen dadurch
auf, dass nach dem Auszug es oft zu vorsätzlichen Zerstörungen
kommt, die dem Mieter angelastet werden. Ein Auszug niemals
ohne vorher mit Zeugen den Zustand der Wohnung und mit Fotos
dokumentiert zu haben.

Danke für den Tip, genauso hatte ich es auch geplant.

Voraussetzung aber ist, dass hier wirklich strafbare
Handlungen beweisbar sind. Ein Diebstahl muss nachgewiesen
werden, der Verdacht genügt nicht zur fristlosen Kündigung.
Sachbeschädigung muss an Deinem Eigentum erfolgt sein. Wenn
der Vermieter Deine Wohnungstüre eintritt ist es keine
Sachbeschädigung, da er sich nicht strafbar machen kann, wenn
er sich selbst einen Schaden zufügt. Bei den Beleidigungen ist
es oft ein Problem, weil ein Wort das andere ergibt und sich
beide Parteien gegenseitig beleidigen. Wer sich aber
gegenseitig beleidigt kann nicht einseitig für sich die
fristlose Kündigung verlangen. Deshalb ist der Rat eines
Anwaltes hier wirklich angebracht.

Den Diebstahl und die Sachbeschädigung (beläuft sich auf knapp 1.700€) kann ich durch Zeugen, Fotos usw. belegen.
Die Beleidigungen wurden schriftlich vorgenommen, unter anderem durch Aushänge an meiner Wohnungs und Haustür, die Schriftstücke und Aushänge habe ich natürlich in meinem Besitz.
Mittlerweile habe ich eine einstweilige Verfügung gegen meinen Vermieter erwirken können, ich denke das alles sollte für eine fristlose Kündigung genügen.
Natürlich werde ich bzgl. der Kündigung noch mit dem Mieterverein sprechen, der mit der Sachlage genau vertraut ist.

Ich danke Dir für Deine Antwort

Grüße

Anina

Hallo Anina,

Ich unterstelle, dass der Vorgang polizeilich festgehalten und
so auch beweisbar ist.

Ja der der Vermieter wurde von mir wegen Diebstahl,
Sachbeschädigung und Nötigung angezeigt, die Anzeige liegt
seit Ende Juli bei der Staatsanwaltschaft und wird noch
bearbeitet.

Bist Du im Recht mit Deiner Darstellungen und gibt es bereits
Ermittlungen oder gar abgeschlossenen Ermittlungen kannst Du
ohne Renovierung ausziehen, wenn Du aus diesen Gründen
fristlos gekündigt hast.

Ich kündige aus allen im ersten Beitrag genannten Gründen, es
wurde bis heute Mietterror in allen Varianten, von meinem
Vermieter aus begangen.

Aber, ein dickes Aber. Bei derartigen
Vorgängen sollte keine Entscheidung ohen juristischen Rat
erfolgen. Hier geht es auch um Schadenersatz, notfalls sogar
um Schadenersatz in Höhe einer Mietdifferenz für mindestens 24
Monate.

Den Punkt verstehe ich nicht so ganz, wie kann ein Vermieter
mind. 24 Monate Schadensersatz fordern ?
Es kann mir doch keiner erzählen, das die Wohnung nicht
innerhalb von 2-3 Monaten und das finde ich schon hoch
gegriffen, wieder vermieten kann ?

Nein, Missverständnis. Du kannst, wenn Du eine gleichwertige aber in der Miethöhe höhere Miete zahlen musst bei einer beechtigten fristlosen Kündigung bis 24 Monate vom Vermieter die Differenz als Schadenersatz verlangen.

Ein weiteres Problem taucht in solchen Fällen dadurch
auf, dass nach dem Auszug es oft zu vorsätzlichen Zerstörungen
kommt, die dem Mieter angelastet werden. Ein Auszug niemals
ohne vorher mit Zeugen den Zustand der Wohnung und mit Fotos
dokumentiert zu haben.

Danke für den Tip, genauso hatte ich es auch geplant.

Voraussetzung aber ist, dass hier wirklich strafbare
Handlungen beweisbar sind. Ein Diebstahl muss nachgewiesen
werden, der Verdacht genügt nicht zur fristlosen Kündigung.
Sachbeschädigung muss an Deinem Eigentum erfolgt sein. Wenn
der Vermieter Deine Wohnungstüre eintritt ist es keine
Sachbeschädigung, da er sich nicht strafbar machen kann, wenn
er sich selbst einen Schaden zufügt. Bei den Beleidigungen ist
es oft ein Problem, weil ein Wort das andere ergibt und sich
beide Parteien gegenseitig beleidigen. Wer sich aber
gegenseitig beleidigt kann nicht einseitig für sich die
fristlose Kündigung verlangen. Deshalb ist der Rat eines
Anwaltes hier wirklich angebracht.

Den Diebstahl und die Sachbeschädigung (beläuft sich auf knapp
1.700€) kann ich durch Zeugen, Fotos usw. belegen.
Die Beleidigungen wurden schriftlich vorgenommen, unter
anderem durch Aushänge an meiner Wohnungs und Haustür, die
Schriftstücke und Aushänge habe ich natürlich in meinem
Besitz.
Mittlerweile habe ich eine einstweilige Verfügung gegen meinen
Vermieter erwirken können, ich denke das alles sollte für eine
fristlose Kündigung genügen.
Natürlich werde ich bzgl. der Kündigung noch mit dem
Mieterverein sprechen, der mit der Sachlage genau vertraut
ist.

Gut, da sehe ich auch keine Probleme. Bitte beachten, dass bei der fristlosen Kündigung auch bereits die Androhung des Schadenersatzes erfolgt. Da Dir aber bei der fristlosen Kündigung alle Kosten ( z.B. Inserate, Makler, Umzugskosten, Vorhänge ändern, höhere Miete, auch Kosten für Umzugspersonal z.B. Trinkgelder, Vesper, Mittagessen, Getränke ) unbekannt sind muss in den Brief etwa so " „Bereits heute erkläre ich Ihnen vorsorglich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die als Folge der fristlosen Kündigung mir entstehen. Diese Ansprüche werde ich Ihnen nach Vorlage aller Unterlagen beziffern“

Gruss Günter

Hallo Günther,

vielen Dank für die Antworten und Tips, da habe ich ja noch mehr erfahren als mein Anliegen war.

Ich werde Deinen Rat befolgen, meinem Vermieter die Kosten ankündigen und nachher in Rechnung stellen.

Danke nochmals

Anina