Hallo Günther,
Ich unterstelle, dass der Vorgang polizeilich festgehalten und
so auch beweisbar ist.
Ja der der Vermieter wurde von mir wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Nötigung angezeigt, die Anzeige liegt seit Ende Juli bei der Staatsanwaltschaft und wird noch bearbeitet.
Bist Du im Recht mit Deiner Darstellungen und gibt es bereits
Ermittlungen oder gar abgeschlossenen Ermittlungen kannst Du
ohne Renovierung ausziehen, wenn Du aus diesen Gründen
fristlos gekündigt hast.
Ich kündige aus allen im ersten Beitrag genannten Gründen, es wurde bis heute Mietterror in allen Varianten, von meinem Vermieter aus begangen.
Aber, ein dickes Aber. Bei derartigen
Vorgängen sollte keine Entscheidung ohen juristischen Rat
erfolgen. Hier geht es auch um Schadenersatz, notfalls sogar
um Schadenersatz in Höhe einer Mietdifferenz für mindestens 24
Monate.
Den Punkt verstehe ich nicht so ganz, wie kann ein Vermieter mind. 24 Monate Schadensersatz fordern ?
Es kann mir doch keiner erzählen, das die Wohnung nicht innerhalb von 2-3 Monaten und das finde ich schon hoch gegriffen, wieder vermieten kann ?
Ein weiteres Problem taucht in solchen Fällen dadurch
auf, dass nach dem Auszug es oft zu vorsätzlichen Zerstörungen
kommt, die dem Mieter angelastet werden. Ein Auszug niemals
ohne vorher mit Zeugen den Zustand der Wohnung und mit Fotos
dokumentiert zu haben.
Danke für den Tip, genauso hatte ich es auch geplant.
Voraussetzung aber ist, dass hier wirklich strafbare
Handlungen beweisbar sind. Ein Diebstahl muss nachgewiesen
werden, der Verdacht genügt nicht zur fristlosen Kündigung.
Sachbeschädigung muss an Deinem Eigentum erfolgt sein. Wenn
der Vermieter Deine Wohnungstüre eintritt ist es keine
Sachbeschädigung, da er sich nicht strafbar machen kann, wenn
er sich selbst einen Schaden zufügt. Bei den Beleidigungen ist
es oft ein Problem, weil ein Wort das andere ergibt und sich
beide Parteien gegenseitig beleidigen. Wer sich aber
gegenseitig beleidigt kann nicht einseitig für sich die
fristlose Kündigung verlangen. Deshalb ist der Rat eines
Anwaltes hier wirklich angebracht.
Den Diebstahl und die Sachbeschädigung (beläuft sich auf knapp 1.700€) kann ich durch Zeugen, Fotos usw. belegen.
Die Beleidigungen wurden schriftlich vorgenommen, unter anderem durch Aushänge an meiner Wohnungs und Haustür, die Schriftstücke und Aushänge habe ich natürlich in meinem Besitz.
Mittlerweile habe ich eine einstweilige Verfügung gegen meinen Vermieter erwirken können, ich denke das alles sollte für eine fristlose Kündigung genügen.
Natürlich werde ich bzgl. der Kündigung noch mit dem Mieterverein sprechen, der mit der Sachlage genau vertraut ist.
Ich danke Dir für Deine Antwort
Grüße
Anina