Nach Kauf - Abwasserfrage

Hallo Ihr’s

Bekannte von uns haben vor fast genau einem Jahr ein Häuschen aus den 50-er Jahren gekauft. Damals wurde ihnen jedoch nicht gesagt, dass das Haus nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, sondern noch ein Dreikammersystem hat.
Nun haben sie’s eben bemerkt und die Nachrüstung kostet schon ein paar Tausender, da das Haus etwas zurückliegt von der Straße.
Nun die Frage: ist das ein versteckter Mangel, den der damalige Besitzer hätte sagen müssen oder ist das eben Pech für meine Bekannten, weil sie nicht gefragt haben??
Wer muss nun die Kosten tragen? Kann man den ehem. Besitzer evt. belangen??

Vielen Dank für Eure Infos und Gruß
funr@cer

Übrigens: das Haus liegt am Stadtrand, also nicht ländlich, wo man so etwas evt. hätte vermuten können…

Hallo !

Haben die Verkäufer eine behördliche Aufforderung bekommen, die Anlage zu erneuern?

Oder wußten sie es durch öffentliche Bekanntmachung der Stadt?

Die Aufforderung hätten sie vor Verkauf zeigen müssen.

Die Bekanntmachung nicht!

mfgConrad

Hallo,

durch den Anschluß steigt ja auch der Wert des Hauses. Ich glaube kaum, dass ihr da was machen könnt. (Hätte Euch ja auch als Mieter genauso getroffen: Mieterhöhung wegen Verbesserung)

Und nach EINEM Jahr!!!

Gruß

Peter

Hallo Conrad.

Haben die Verkäufer eine behördliche Aufforderung bekommen,
die Anlage zu erneuern?

Nein, eine solche Aufforderung lag nicht vor. Anscheinend wurde dieser Anschluß einfach „vergessen“ und bislang davon ausgegangen, der Anschluß besteht bereits.

Oder wußten sie es durch öffentliche Bekanntmachung der Stadt?

Siehe Oben.
Unsere Bekannten haben es nun gemerkt, als sie eine Rohrreinigungsfirma da hatten, aufgrund einer kleinen Verstopfung.

Also versteh ich das so, der Verkäufer war nicht verpflichtet das anzugeben und ist damit raus?

Thx schonmal und Gruß
funr@cer

Haben die Verkäufer eine behördliche Aufforderung bekommen,
die Anlage zu erneuern?

Nein, eine solche Aufforderung lag nicht vor. Anscheinend
wurde dieser Anschluß einfach „vergessen“ und bislang davon
ausgegangen, der Anschluß besteht bereits.

Anschluß? Anschluß an die Kanalisation?Ich dachte, es geht hier um die Erneuerung der Hauskläranlage.

Das mußt Du noch mal erklären. Geht es um die Hauskläranlage oder m den Anschluß an die Kanalisation?

Die Erneuerung der Hauskläranlage kann man nicht vergessen. Man bekommt eine Aufforderung zu einem bestimmten Termin und ein Mensch vom Kreisamt kontrolliert die neue Anlage.

Die Sache wird nie vergessen. Oder eben, das Kreisamt hat vergessen, dem Hausbesiter die Aufforderung zu schicken.

mfgConrad

Hallo,

gegen das Dreikammersystem ist doch überhaupt nichts zu sagen, solange die Stadt nicht den Anschluss an die öffentliche Entsorgung verlangt. Nur wenn dies schon vor dem Kauf verlangt worden wäre, käme man auf die Frage, inwieweit der Verkäufer hierauf hätte hinweisen müssen. Solange das Dreikammersystem läuft und weiterbetrieben werden kann, liegt hier kein Mangel vor, denn es ist eine durchaus gängige und vielfach auch noch auf Ewigkeiten zulässige Entsorgungsvariante.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Bekannte von uns haben vor fast genau einem Jahr ein Häuschen
aus den 50-er Jahren gekauft. Damals wurde ihnen jedoch nicht
gesagt, dass das Haus nicht an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen ist, sondern noch ein Dreikammersystem hat.

Den Betondeckel auf dem Grundstück haben Deine Bekannten nicht gesehen oder für eine Verzierung gehalten?

Wirklich keiner hat sich dafür interessiert, wohin das dicke Rohr führt, das durch die Kellerwand nach draußen führt? Wenn das Haus ein größeres Stück von der Straße entfernt liegt, hat niemanden interessiert, wo Kontrollschächte auf dem Weg zur öff. Kanalisation liegen?

Sie haben auch keinerlei Einblick in laufende Rechnungen für das Haus genommen und sich nicht über fehlende Abwasserkosten gewundert?

Ist wirklich nicht böse gemeint, aber haben Deine Bekannten das Haus vor dem Kauf überhaupt jemals mit eigenen Augen gesehen?

Gruß
Wolfgang

Verkäufer hierauf hätte hinweisen müssen. Solange das
Dreikammersystem läuft und weiterbetrieben werden kann, liegt
hier kein Mangel vor, denn es ist eine durchaus gängige und
vielfach auch noch auf Ewigkeiten zulässige
Entsorgungsvariante.

Hallo !
Das ist schon lange out, das Dreikammersystem

Heute müssen die Abwasserwerte eine bestimmte Qualität haben und jährlich dreimal gemessen werden. Deshalb werden die alten Dreikammersysteme entweder modernisiert, mit einer elektronischen überwachung oder es muß eine neue Anlage eingebaut werden. Und zwar immer dann, wenn die alte Anlage gemauert ist. Nur Betonkammern dürfen modernisiert werden.

Der Besitzer wird dafür aber vom Kreisamt informiert, bis wann die Anlage auf dem neuesten Stand sein muß. Dann wird sie vom Kreismt abgenommen und ein Vertrag mit einer Überwachungsfirma muß vorliegen.

Der Käufer eines hauses kann das alles nicht wissen und nicht ahnen.

mfgConrad

mfgConrad

Hier das Schreiben des Landkreises an uns:

Gemäß den Vorschriften des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sind nur noch Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe nach DIN 4261 zu betreiben. Kleinkläranlagen in gemauerter Bauweise sowie die Verrieselung häuslicher Abwässer in den Untergrund sind nicht mehr zlässig. USW,usw…
…Für die Anpassung Ihrer Anlage gewähren wir ihnen eine Frist von 6 Monaten. Die Sanierung bzw der Neubau Ihrer Kleinkläranlage muss bis zum 1.4.2005 abgeschlossen sein.

Der Brief kam am 30.9.2004.

Der Verkäufer muß also nicht gewußt haben dass diese Auflage bald zu erfüllen ist. Er konnte somit den Käufer auch nicht darauf aufmerksam machen.

Hätte er dieses Schreiben in den Händen gehabt, hätte er es dem Käufer sagen müssen!
Das ist kein niedersächsischer Unfug, sondern kommt aus Brüssel.
Wir Menschen dürfen unsere Fäkalien nur in Trinkwasserqualität verrieseln. Um unser Grundstück herum stehen einige hundert Kühe und die geben ihren Urin und Kuhfladen gleich tonnenweise von sich.
Die Anlage kostet 4000,- bis 6000,- Euro. Plastik oder Beton. Geschützte Verkabelung in der Erde oder Strippen in der Erde. Kontrollkasten in der Garage oder am Pfahl im Garten.

mfgConrad

Hallo,

über den genauen Zustand der Anlage hat der Fragesteller doch nichts geschrieben, und ob das Ding noch zulässig ist, lässt sich ohne Wissen, wo es genau liegt auch nicht sagen. Abwasser ist eine Geschichte die insbesondere kommunal geregelt ist, und wir haben für unser Haus z.B. auch Anschlusszwang, einen halben Kilometer weiter (gleiche Kommune) dürfen recht alte private Anlagen problemlos betrieben werden, weil dort gar keine kommunale Entsorgung angeboten wird.

D.h. kann sein, dass die Anlage in einem Zustand ist und an einem Ort betrieben wird, wo sie keinerlei Probleme bedeutet (kann auch genau das Gegenteil der Fall sein).

Gruß vom Wiz

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Anschluß? Anschluß an die Kanalisation?Ich dachte, es geht
hier um die Erneuerung der Hauskläranlage.

Nein, es geht um den Anschluß an die Kanalisation. Diese existiert nicht, es gibt nur dieses Dreikammersystem.
Der ehemalige Besitzer hatte aber Rechnungen vorgelegt, in denen er seit Jahren Abwassergebühren bezahlt!! Es liegt jedoch KEINE durchgänge Leitung / Rohr zur Straße.
Wie kann das sein?
Aber „uns“ gehts ja nun wie gesagt mehr darum, handelt es sich hier um so ne Art arglistige Täuschung oder wie verhälkt sich das nun??

*grübelnde Grüße*
funr@cer

Hallo Wolfgang,

Den Betondeckel auf dem Grundstück haben Deine Bekannten nicht
gesehen oder für eine Verzierung gehalten?

Es gibt keinen Betondeckel, das System liegt unter Gehwegplatten „verborgen“ die zur Garage führen und die man aufnehmen musste ( Rohrreinigung ). War also so nicht zu erkennen.

Wirklich keiner hat sich dafür interessiert, wohin das dicke
Rohr führt, das durch die Kellerwand nach draußen führt? Wenn
das Haus ein größeres Stück von der Straße entfernt liegt, hat
niemanden interessiert, wo Kontrollschächte auf dem Weg zur
öff. Kanalisation liegen?

Bzgl. Kontrollschächten hast Du wohl Recht. Da hat keiner was bemerkt.
Das dicke Rohr, welches aus dem Keller nach Draußen führt, haben die Bekannten nicht gesehen, da es in einem ansich dichtgemachten Kriechkeller liegt, in den sonst nie einer reinschaut und der mit einer Platte auch zugeschraubt war.

Sie haben auch keinerlei Einblick in laufende Rechnungen für
das Haus genommen und sich nicht über fehlende Abwasserkosten
gewundert?

Wie weiter unten schonmal geschrieben, hat der ehemalige Besitzer brav seine Abwassergebühren bezahlt!!

Ist wirklich nicht böse gemeint, aber haben Deine Bekannten
das Haus vor dem Kauf überhaupt jemals mit eigenen Augen
gesehen?

Ja *lächel* haben sie. Aber es deutete nichts darauf hin, dass es eben so ist…

Gruß
funr@cer

Hallo,

über den genauen Zustand der Anlage hat der Fragesteller doch
nichts geschrieben…

Sie ist gemauert…

Dann muß eine neue Anlage her!

mfgConrad

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was man noch sagen muß :

Die alte Anlage muß jedes Jahr kostenpflichtig entleert werden!!!

Eine neue nur noch, wenn die Werte schlecht sind.

Die Anlage muß jedes Jahr kostenpflichtig entleert werden!! Ist das denn nicht bekannt? Das kostet, je nach Stadt, bis zu 200,-Euro.

Hallo,

also eine „arglistige Täuschung“ wirst Du daraus auch beim „schlechtesten Willen“ nicht machen können.

Gruß

Peter

Hallo!

Es gibt keinen Betondeckel, das System liegt unter
Gehwegplatten „verborgen“ die zur Garage führen und die man
aufnehmen musste…

Sowas macht man nicht. Eine Kläranlage gleich welcher Art muß zugänglich sein. Weiter unten las ich, der Schacht ist gemauert. Dann braucht man gar nicht lange zu diskutieren, die Anlage ist komplett zu erneuern oder falls es eine Kanalisation seitens der Gemeinde gibt, wird es Anschlußzwang geben. Aber auch dann solltest Du Dich bei der Gemeinde/dem Landratsamt/der unteren Wasserbehörde informieren, wie mit Regenwasser aus der Dachentwässerung umzugehen ist. Wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, muß Regenwasser i. d. R. auf dem eigenen Grundstück in einer Sickeranlage ins Erdreich gebracht werden. Sieh zu, daß die Versickerung nicht zu nah am Haus geschieht.

Wenn die alte 3-Kammer-Kläranlage ohnehin stillgelegt werden muß, mach nicht nur den Deckel drauf. Der alte gemauerte Schacht muß verfüllt werden, andernfalls bricht er irgendwann ein. Die alte Rohrleitung ins Haus läßt man auch nicht einfach in der Wand. Raus damit, das Loch zumauern und bei der Gelegenheit kannst Du gleich nachsehen, in welchem Zustand die Feuchtigkeitssperren Deines Kriechkellers sind. Auch wenn er nicht benutzbar ist, sollte das Gemäuer trocken sein. Immerhin steht das ganze Haus darauf, das sich mit nassen Füssen nicht wirtschaftlich beheizen läßt, schimmelanfällig und dem Wohlbefinden abträglich ist.

Falls Du eine eigene neue Kläranlage bauen mußt, sind nur noch Anlagen mit „biologischer Klärung“ zulässig. Das bedeutet, daß nach mechanischer Vorklärung eine Sauerstoffanreicherung stattfindet, damit sich Bakterien wohl fühlen, die aus dem Abwasser verrieselungsfähiges Wasser machen. Falls es die Grundstücksgröße zuläßt, würde ich über eine Pflanzenkläranlage nachdenken. Das ist nichts weiter als ein bepflanzter, vertikal vom Abwasser durchströmter Kiesfilter. Richtig angelegt ist die Klärwirkung allen anderen Methoden mindestens ebenbürtig, zudem preisgünstiger und mit weniger technischem Aufwand verbunden. Man braucht nur eine einzige Pumpe (unter bestimmten Voraussetzungen gehts sogar ganz ohne Elektrik), die je nach Abwassermenge in größeren Abständen nur kurzzeitig in Betrieb ist. Als kritisch wird von manchen Leuten die gleichmäßige Beschickung des Kiesfilters mit dem vorgeklärten Abwasser eingeschätzt. Aber ich kenne einen Ing. seeehr gut, der in einem lichten Moment eine sogar zum Patent angemeldete (fast schon beschämend simple) Idee hatte, mit der sich die Probleme gleichmäßiger Verteilung vorgeklärten Wassers bis hin zu ungleichmäßiger Setzung der Kiesfilteroberfläche aus der Welt schaffen lassen. Kurz: Pflanzenkläranlagen lassen sich in jeder Größe problemlos und dauerhaft betreiben.

Gruß
Wolfgang

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Ich habe es unten schon geschrieben :

Natürlich bezahlt er Abwassergebühren!! Der Inhalt Anlage wird jedes Jahr kostenpflichtig entsorgt.

mfgConrad

WOW - Klasse
Hallo Wolfgang,

DANKE für diesen echt KLASSE Beitrag!!! *Sternchen*

Und wie verhält es sich in sachen der ursprünglichen Frage? weißt Du das evt. auch? Kann man den Vorbesitzer da irgendwie noch belangen??

DANKE und Gruß
funr@cer