Nach KFZ Unfall Versicherung wechels wie geht das?

Hallo habe bei google eine aussage gefunden das man nach einem KFZ Unfall die Versicherung sofort wechseln kann.

Weis jemand wie das so schnell wie möglich geht

Hallo,

Also wenn die Schuldfrage geklärt ist und deine Versicherung für den Schaden haftet, dann einfach eine Kündigung nach eingetroffenen Schaden kündigen.

Diesen entsprechenden Paragraphen solltest du auch in den allgemeinen kraftfahrzeugbedingungen finden.

Lg

Einfach mal kündigen aufgrund des Schadens!
Die Vers wird sich schon melden wenn’s nicht richtig sein sollte!

Stehe gerne für ein Angebot und einer eVB zur Verfügung!!
[email protected]

Da braucht man nicht google. Das steht im VVG, §92. Kündigung nach Schaden binnen 1 Monat ab Regulierung.

Normalerweise weiss das der Berater / Vermittler des betr. Kfz-Vertrags. Wenn das allerdings ein Vertreter ist, wird er wenig Interesse haben, die Beratung zur Kündigung vorzunehmen.
Wenn künftig mal eine Vers. gwünscht wird, die nicht nur günstig ist, sondern auch Beratung vor Abschluss / während Laufzeit und insbes. beim Schadenfall bietet und darüber hinaus vom unabhängigen Fachmann (=Versicherungsmakler), dann stehe ich dafür grundsätzl. gern im Direktkontakt zur Verfügung (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite).

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Jens,
der Schaden wurde laut schreiben am 24.5.2013 reguliert.
Bin bei der DADirekt kann ich jetzt noch kündigen oder ist diese zu spät?

Danke im voraus
Gruß Patrick

…ich schrieb: 1 Monat ab Regulierung.

Stellst du dich so, oder bist du so…?

Für den letzteren Fall:
Der Monat war am 23.06.2013 vorbei, wenn am 24.05.2013 reguliert wurde.

für was antwortest du mir wenn du doch meine frage sowieso nicht richtig beantwortest

Hallo,

ob man Fristen einhalten muss weiß ich leider nicht, aber man sollte auf alle Fälle klären, wie der Beitrag abgerechnet wird, denn es hat schon Fälle gegeben, wo man trotz Wechsel den vollen Beitrag oder zumindest mal einen höheren Satz als normal zahlen musste.

Gruß,
Micha

Bei Unfallschäden, mit Ausnahme von Glasschäden hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Ab Zugang der Regulierungsanzeige ( d.h. wenn die Versicherung gezahlt hat, oder die Zahlung abgelehnt hat, hast Du 4 Wochen Sonderkündigungsrecht. Du musst dann in diesem Zeitraum schriftlich kündigen, mit dem Verweis " …mache ich aufgrund des Schadens vom … Von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige zum …