Natürlich bedarfst du dazu einer Erlaubnis.
Womit diese Erlaubnis ganz schnell Geschichte sein könnte.
Das musst du natürlich jedes Mal bezahlen. Und mich solltest du dir als Opfer besser nicht aussuchen. Ich würde jedes Mal die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen.
Die Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid beträgt mindestens zwei Wochen. Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid hat genau zwei Wochen Zeit. Da mit dem Vollstreckungsbescheid ein Vollstreckungstitel in der Welt ist, führt der Einspruch zwingend zur Durchführung des streitigen Verfahrens und zu viel höheren Kosten.
Natürlich wird das Opfer gemäß § 826 BGB auch gegen den rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid vorgehen können. Vielleicht liest du einmal BGH, Urteil vom 30.06.1998 , VI ZR 160/97.
Da dein Plan eindeutig strafbar ist, würde ich mich da an deiner Stelle nicht zu früh freuen. Ich empfehle zur Lektüre BGH, Beschluss vom 19.11.2013, 4 StR 292/13. Wenn du das gewerbsmäßig mit anderen zusammen machst, winken ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Ich weiß nicht, ob das kostenrechtlich so behandelt wird. Prozessual ist es jedenfalls keine Klagerücknahme. Selbst die Rücknahme des Antrages auf Durchführung des streitigen Verfahrens ist keine Klagerücknahme. Nicht einmal die Kostenregelung in § 269 ZPO wird entsprechend angewendet. Lies hierzu BGH, Urteil vom 21.07.2005, Az. VII ZB 39/05. Das Urteil wäre gar nicht in der Welt, wenn man § 269 ZPO (Klagerücknahme) direkt anwenden könnte.
Das müssten 95,00 Euro sein (2,5 Gebühren, weil der Antragsteller schon 0,5 gezahlt hat). Ich bin aber ehrlich gesagt kein Experte für Kostenrecht, was ich für mein ganzes Posting zu bedenken bitte.
Ich weiß nicht, was du damit meinst: „Klage zurückbekommt“. Bei Rücknahme einer Klage reduzieren sich die Gebühren von 3,0 auf 1,0. Die Staatskasse muss also etwas erstatten. Und da würde es ja nahe liegen, das Geld dir und nicht dem Kläger zurückzuzahlen; zumindest 2,0 Gebühren; das solltest du mal in einem Forum für Rechtspfleger oder Anwaltsgehilfen erfragen; die kennen sich da wahrscheinlich besser aus.
Wenn das Verfahren streitig beendet wird, vor allem durch klagabweisendes Urteil, so musst du dir das Geld komplett vom Kläger zurückholen.