Spontan wollen wir am Sonntag für ein paar Tage nach Österreich, und gerade stelle ich fest, daß mein Perso Mitte März abgelaufen ist.
Blöde Frage deshalb: muß ich jetzt meinen Reisepaß mitnehmen oder kann ich mich relaxed auch mit dem abgelaufenen Dokument ausweisen ohne „Schwierigkeiten“ zu bekommen?
Ich würde sehr gerne auf den Paß verzichten, da er ziemlich unhandlich ist und nicht in meinen Geldbeutel paßt. Ein Luxusproblem sozusagen:smile:.
sagen wir es mal so:
Im Normalfall wirst Du Dich gar nicht ausweisen müssen.
Aber wenn Du es musst, z.B. bei einer Verkehrskontrolle oder wenn Du unfreiwillig in einen Unfall verwickelt wirst, kann es durchaus nachteilig sein, wenn Du Dich mit einem abgelaufenen Dokument ausweisen willst.
Österreichische Amtspersonen können weitaus spaßresistenter sein als deutsche.
Dein Kofferraum wird doch hoffentlich groß genug sein für Deinen gültigen Reisepass. Du musst ihn ja nicht dauernd ‚am Mann‘ haben. Also ich würde ihn mitnehmen.
„Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.“ http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…
Österreichische Amtspersonen können weitaus spaßresistenter sein als deutsche.
Da täuscht Du Dich aber gewaltig, da hab ich in Deutschland ganz andere Erfahrungen
gemacht. Aber in Einem gebe ich Dir Recht, den gültigen Reisepass würde ich mitnehmen
und den Personalausweis braucht man hier nicht, in Österreich ist man nicht verpflichtet
einen Ausweis mit sich zu führen.
MfG
airblue21
und den Personalausweis braucht man hier nicht, in Österreich
ist man nicht verpflichtet
einen Ausweis mit sich zu führen.
Achtung: Gummiparagraf.
Wir sind zwar nicht zum „Mitführen“ eines Ausweises verpflichtet, man muss aber, als Mitglied des Schengener Abkommens, „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“. Notfalls muss man der Exekutive in die Polizeiinspektion zur Identitätsfeststellung folgen. Und das kann eine Zeitlang dauern. Und gilt auch für Inländer. Schon um das zu vermeiden, trage ich immer den scheckkartengroßen PA mit mir.
Österreichische Amtspersonen können weitaus spaßresistenter sein als deutsche.
Da täuscht Du Dich aber gewaltig, da hab ich in Deutschland
ganz andere Erfahrungen
gemacht.
Was total relevant ist oder hast Du so häufigen Kontakt zur Polizei, daß Du aus den Begegnungen statistisch relevante Schlußfolgerungen ziehen könntest?
und den Personalausweis braucht man hier nicht, in Österreich
ist man nicht verpflichtet
einen Ausweis mit sich zu führen.
da wird nix „lustig“. Einem deutschen Staasbürger kann die Einreise nicht verwehrt werden weil sein Perso seit 3 Monaten abgelaufen ist. Gibt einen Hinweis „den mal zu erneuern“ und nach Überprüfung der Daten ein „Gute Fahrt“.
und den Personalausweis braucht man hier nicht, in Österreich
ist man nicht verpflichtet
einen Ausweis mit sich zu führen.
Ist man in Deutschland auch nicht.
allerdings muss man diesen (oder eine Pass) als Deutscher immerhin besitzen, als Österreicher offenbar nicht. Laut Wikipedia haben dort dann auch nur etwa 10% der Leute einen!
Laut Wikipedia haben dort dann auch nur etwa 10% der Leute einen!
Diesen Artikel solltest Du beweisen. Ich habe bei Wikipedia nachgesehen, da gibt es
überhaupt keine Aussagen, wie viel Prozent der Bevölkerung einen Reisepass besitzen.
10% dürfe also einen Urlaub im Ausland machen, welch ein Unsinn, das widerspricht allen
Statistiken des Reiseverhaltens der Österreicher.
MfG
airblue21
allerdings muss man diesen (oder eine Pass) als Deutscher
immerhin besitzen, als Österreicher offenbar nicht. Laut
Wikipedia haben dort dann auch nur etwa 10% der Leute einen!
Das stimmt nicht, daß nur 10 % der Österreicher einen Paß oder einen Personalausweis haben.
Aber das steht ja auch nicht bei wikipedia, da steht nur, daß 10 % der Österreicher einen Personalausweis haben.
Der österreichische Personalausweis wurde in seiner heutigen Form im Jahr 2002 im Scheckkartenformat eingeführt. Rund zehn Prozent der Österreicher besitzen dieses Dokument
Das kann schon hinkommen, da der Paß in Österreich weiter verbreitet ist als ein Personalausweis. Da beides in der Ausstellung einiges kostet und man mit einem Paß mehr anfangen kann, haben die meisten „nur“ einen Paß.
Das kann schon hinkommen, da der Paß in Österreich weiter
verbreitet ist als ein Personalausweis. Da beides in der
Ausstellung einiges kostet und man mit einem Paß mehr anfangen
kann, haben die meisten „nur“ einen Paß.
so ist es. Wenn man sich nicht nur Wikipedia anschaut, sondern die dort verlinkte Quelle, steht es im Original:
Unter Zugrundelegung von Zahlen der
Statistik Austria kann davon ausgegangen werden, dass etwa 86 % aller österreichischen
Staatsbürger einen Reisepass und etwa 9,8 % einen Personalausweis besitzen.
allerdings muss man diesen (oder eine Pass) als Deutscher
immerhin besitzen, als Österreicher offenbar nicht. Laut
Wikipedia haben dort dann auch nur etwa 10% der Leute einen!
Das stimmt nicht, daß nur 10 % der Österreicher einen Paß oder
einen Personalausweis haben.
nee, weiß ich
Die 10% bezog ich auch nur auf den Perso, deswegen standen da um „Pass“ auch die Klammern.
Österreichische Amtspersonen können weitaus spaßresistenter sein als deutsche.
Da täuscht Du Dich aber gewaltig, da hab ich in Deutschland
ganz andere Erfahrungen
gemacht.
Diese Behauptungen sind in beide Richtungen völliger Schwachsinn. Es haben zwar manche Leute schon öfters Probleme, die tragen aber durch ihr Benehmen auch dazu bei. Ich kenne eigentlich beide Länder recht gut und da ist kein großer Unterschied. Fehlverhalten von Beamten gibts hie und dort, ist aber nicht die Regel.
in Österreich
ist man nicht verpflichtet
einen Ausweis mit sich zu führen.
Stimmt, aber während des Grenzübertrittes muss man ihn dabei haben - und zwar egal ob man Österreicher ist oder nicht und egal, ob man einen Grenzübergang benützt oder anderswo die Grenze überschreitet.
Ein Österreicher benötigt bei Ein- und Ausreise einen Pass oder Personalausweis (§ 2 PassG), ansonsten müssen sie keinen mitführen und auch keinen besitzen. EWR-Bürger sind Inländern gleichgestellt was die Mitführpflicht anlangt (§ 32 Abs. 2 FPG), sie müssen aber, soweit nicht wie z.B. bei Deutschen anders geregelt, ein gültiges Reisedokument besitzen.
Hallo Tom!
In meiner Antwort ging es nur um die Identifizierung im Inland, Antwort auf
den „Gummiparagraphen“, nicht um Ein- oder Ausreise.
MfG
airblue21