Nach Prozess vor dem Verwaltungsgericht: Zahlungsanweisung?

Guten Abend,
ich hatte ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht. Ich muss nun einen gewissen Anteil des Streitgegenstands eines behördlichen Bescheids bezahlen - es geht mir folglich nicht um die Gerichtskosten.

Ich nur die alte Zahlungsaufforderung des Gegenstands vor dem Verfahren vorliegen. Eine aktualisierte Zahlungsaufforderung liegt mir nicht vor. Nehme ich es richtig an, dass ich erst nach einer aktualisierten Zahlungsaufforderung den Anteil bezahlen muss? Oder muss ich selbst aktiv werden um zB eine Verzinsung vorzubeugen?
Vielen Dank im Voraus

Du hast doch ein Schreiben/Bescheid vom Gericht erhalten… da sollte doch festgehalten sein was und wann zu zahlen ist?

Hallo und Danke für die Antwort. Nein, im Schreiben des Gerichts sind keine Fristen, keine Empfänger, kein Verwendungszweck usw. angegeben.

was steht denn drin… ???

Was drin steht: der Gegenstand der Verhandlung und die Entscheidung/das Urteil samit Begründung. Natürlich steht am Ende noch etwas über die Möglichkeiten des Widerspruchs zum Urteil und der Frist für den Widerspruch (mittlerweile längst abgelaufen).

zu wenig infos… Frage doch selber beim Gericht nach, unter Angabe des Aktenzeichens… etc.

bin dann raus…

Hi
ich würde auf die Zahlungsaufforderung der Behörde warten - und keine Pferde scheu machen.
Ich selbst habe mal einen größeren Betrag stunden lassen und nach Ablauf der Ratenzahlung die Zinsfestsetzung der Gemeinde erhalten - da dort keine Zahlungsaufforderung enthalten war, habe ich nicht gezahlt. Als das zwei Jahre später auffiel, hat die Gemeinde zähneknirschend auf die Zinsen zu den Zinsen verzichten müssen.

NAbend … vielen Dank für den Hinweis :wink: