Guten Abend,
ich hatte ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht. Ich muss nun einen gewissen Anteil des Streitgegenstands eines behördlichen Bescheids bezahlen - es geht mir folglich nicht um die Gerichtskosten.
Ich nur die alte Zahlungsaufforderung des Gegenstands vor dem Verfahren vorliegen. Eine aktualisierte Zahlungsaufforderung liegt mir nicht vor. Nehme ich es richtig an, dass ich erst nach einer aktualisierten Zahlungsaufforderung den Anteil bezahlen muss? Oder muss ich selbst aktiv werden um zB eine Verzinsung vorzubeugen?
Vielen Dank im Voraus