Nach Referendariat arbeitslos melden?

Liebe WWWler,

nehmen wir an, eine Lehramtsreferendarin besteht ihr zweites Staatsexamen mit guten Noten und schließt Ende Januar ihr Referendariat ab. Sie hätte wohl auch ganz gute Aussichten, im Anschluss eine Stelle anzutreten. Nun ist sie sich aber ziemlich sicher, dass sie dauerhaft den Lehrerberuf nicht ausüben möchte. Da ihr Mann gut verdient und einverstanden ist, will sie sich erst einmal eine Auszeit gönnen und berufliche Alternativen eruieren. Sie hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, ihr Mann sorgt für den Unterhalt und zahlt auch ihre PKV weiter.

Frage nun: Sollte sie sich trotzdem zum 1. Februar arbeitslos melden? Das wird in verschiedenen Internetforen unbedingt empfohlen. Mir ist aber nicht klar, warum man das machen sollte, wenn man keine Leistungen beantragen möchte bzw. gar keinen Anspruch darauf hat.

Besten Dank für etwas Aufklärung und viele Grüße,

Matt

Naja, während des Referendariats erhält man doch Bezüge, oder? Und da werden doch auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, oder? Vorsicht: Deshalb könnte sehr wohl ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) entstanden sein. Die Faustformel: 12 (365 Tage) Monate ununterbrochene Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren und zumindest sind sechs Monate Alg I sicher. Natürlich kann ein Anspruch auch aus zusammengerechnet früheren Zeiten einen -wenn auch - relativ kurzen Anspruch entstehen… aber das wird zu kompliziert jetzt.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II (besser HartzIV) spielt das Vermögen und das Einkommen des Partners keine Rolle.
Wozu arbeitslos melden? In diesem Fall eine gute Frage. Zunächst geht es den meisten wohl um die existentiellen Punkte: Lebensunterhalt und Krankenversicherung. Wenn beides nicht brauchst oder der Partner spendiert… na fantastisch. Allerdings kann man nicht in vollem Umfang die Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen. Dazu muss man arbeitslos gemeldet sein.

Hallo,

Allerdings kann man nicht in vollem Umfang die
Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen. Dazu muss man
arbeitslos gemeldet sein.

Nein, um die Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen, muß man sich lediglich arbeitsuchend melden. Arbeitslosigkeit ist nicht Voraussetzung. Man kann durchaus in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen, noch an der Uni eingeschrieben sein, als (Fach)Schüler noch zur Schule gehen usw. und die Hilfe der AA zur Arveitsvermittlung uneingeschränkt nutzen. Es wäre kontraproduktiv, wenn man bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit warten müßte.

Gruß
Otto

[MOD] Vollzitat Teil I gelöscht

Wieder so ein Fall. Jammern, weil das Studium nicht staatlich finanziert wurde und, wie bei den meisten Frauen, können sie mit ihrem Studium gar nichts groß aufbauen, so der Kinderwunsch irgendwann da ist und dies auch der Lauf der Natur sein soll.

Darum soll Mann auch immer mehr verdienen ,aber zum Thema zurück !
Arbeitslos melden als Verheiratete ? Das entzieht mir den Sinn, da es da nichts gibt, wenn ein Verdiener da ist. Krankenversichert ist man auch über den Gatten.
Also kenne ich keinen weiteren Vorteil !

[MOD] Vollzitat Teil II gelöscht

Hallo,

Wieder so ein Fall. Jammern, weil das Studium nicht staatlich
finanziert wurde und, wie bei den meisten Frauen, können sie
mit ihrem Studium gar nichts groß aufbauen, so der
Kinderwunsch irgendwann da ist und dies auch der Lauf der
Natur sein soll.

Der UP schreibt ausdrücklich, dass keine Leistungen in Anspruch genommen werden sollen. Also was willst du?

Cheers, Felix

Theoretisch ist das richtig, praktisch aber sieht es aber so aus, dass solchen Kunden, die lediglich arbeitsuchend gemeldet sind, kaum Aussicht auf tatsächliche Vermittlng, Umschulungsalternativen und dergleichen haben. Natürlich kann man sich mit seinem Arbeitsvermittler auf ein Käffchen treffen, aber ich glaube, den Kunden geht’s um Ernsteres! In den 90er Jahren war ich arbeitssuchend, beschäftigt unter 15 Stunden, die Vermittlungsbemühungen waren -charmant gesagt- bescheiden. Eine Vermittlung fand nicht statt, Stellenangebote, auch wenn es sie gegeben hätte, wurden nicht präsentiert, Umschulungsanfragen wurden abgelehnt.

Hallo!

In den meisten Bundesländern sind Referendare Beamte auf Widerruf und zahlen somit keine AV, womit sie auch nicht anspruchsberechtigt sind.

Grüße!

Ja, wegen der Rentenversicherung.
Hi!

Sollte sie sich trotzdem zum 1. Februar arbeitslos melden? Das wird in verschiedenen Internetforen unbedingt empfohlen. Mir ist aber nicht klar, warum man das machen sollte, wenn man keine Leistungen beantragen möchte bzw. gar keinen Anspruch darauf hat.

Wegen der Rentenversicherung. Wenn man sich „arbeitslos ohne Leistungen“ (nicht bloß arbeitsuchend!) meldet, wird diese Zeit der RV wenigstens als Anwartschaftszeit gemeldet, wenn aufgrund einer fehlenden Leistungsanspruchs schon keine Beiträge abgeführt werden.

LG
Jadzia

Besten Dank, das leuchtet ein.

Grüße,

Matt

Hallo,

Wieder so ein Fall. Jammern, weil das Studium nicht staatlich
finanziert wurde und, wie bei den meisten Frauen, können sie
mit ihrem Studium gar nichts groß aufbauen, so der
Kinderwunsch irgendwann da ist und dies auch der Lauf der
Natur sein soll.

Der UP schreibt ausdrücklich, dass keine Leistungen in
Anspruch genommen werden sollen. Also was willst du?

Redete ich vom Status Quo oder meinte ich nicht doch die Vergangenheit?

Allgemein gehalten finde ich Studium bei Frauen sehr oft unnötig und Zeitverschwendung, da doch 70 % mit 30,35 ein Kind haben und den lang studierten Beruf aufgeben müssen.
Was ist also falsch an meiner Theorie? Es soll nicht zwingend etwas mit dem Sachverhalt zu haben.

Außerdem merkt sie, dass sie den Lehrberuf nicht ewig machen will.
Wäre sie nun nicht verheitatet, müsste sie bekennen, etwas falsch gemacht zu haben und vom Staat leben.

Darum soll Studium besser auch selbst finanziert werden.

Cheers, Felix

Hallo Jadzia

Ausgerechnet von Dir überrascht mich diese Antwort enorm. :wink:

Eine Arbeitslosenmeldung „wegen der Rente“ gibt es nicht. Entweder man ist arbeitssuchend i.S.d. SGB oder nicht.

Die TE schreibt eindeutig „will sie sich erst einmal eine Auszeit gönnen“. Damit steht sie dem Arbeitsmarkt nicht ausreichend zur Verfügung und darf sich nicht arbeitssuchend melden. Es sei denn, sie möchte bei der Agentur für Arbeit Falschangaben machen?!? Und ungeachtet dessen, daß die Arbeitsämter voll von Alosen sind, die „nur wegen der Rente“ gemeldet sind, ist sowohl die Überschrift deines Artikels als auch der Inhalt ausnahmsweise mal mindestens grenzwertig.

Die richtige Antwort hier darf aufgrund der gemachten Angaben nur lauten: NEIN!

Gruß,
LeoLo

Warum???
Hi!

Eine Arbeitslosenmeldung „wegen der Rente“ gibt es nicht. Entweder man ist arbeitssuchend i.S.d. SGB oder nicht.

  1. Arbeitsuchend (mit einem s). :wink:

  2. Arbeitsuchend ist NICHT gleicht arbeitslos!! Hier bitte nichts durcheinanderschmeißen!

Die TE schreibt eindeutig „will sie sich erst einmal eine Auszeit gönnen“.

Okay, ich gebe zu, das ich das überlesen und nur das „und berufliche Alternativen eruieren“ registriert habe. ABER …

Damit steht sie dem Arbeitsmarkt nicht ausreichend zur Verfügung und darf sich nicht arbeitssuchend melden.

Arbeit suchend kann und darf sich jeder melden, denn daran sind – im Gegensatz zu einer Arbeits los meldung keine Verpflichtungen geknüpft! Lediglich muss alle drei Monate erneut bekundet werden, dass man noch Interesse hat, da man sonst aus dem System geworfen wird.

Ich gebe Dir dahingehend Recht, dass als Nur-Arbeitsuchender keine Zeiten an die RV gemeldet werden, weil dazu Arbeitlosigkeit vorliegen muss.

Arbeitsuchende: § 15 S. 2 + 3 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__15.html)

Arbeitslose: §§ 16 + 119 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__16.html, http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html)

Gruß
Jadzia

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Hallo Jadzia

  1. Arbeitsuchend (mit einem s). :wink:

Geht imho beidessss :o))) /t/arbeitsuchend-arbeitssuchend/3057725

Natürlich habe ich vor Schreck anstelle von arbeitssslos, arbeitsssuchend geschrieben. :smile: Aber der Punkt auf den ich hinauswollte, ist klar. Die Flut von NLE, die sich „wegen der Rente“ melden ist ja nun nicht gerade gering… Und gerade darunter finden sich auch viele, denen die A-losenmeldung im Hinblick auf die Rentenzeiten gar nix bringt.

Ich bin immer noch geschockt.

Liebe Grüße,
LeoLo

ot: arbeitsuchend vs. arbeitssuchend :smile:
Hi!

  1. Arbeitsuchend (mit einem s). :wink:

Geht imho beidessss :o)))

Vielleicht im allgemeinen Sprach- (und Schrift)gebrauch, aber das Gesetz kennt nur „arbeitsuchend“, sprich: im Sinne des Gesetzes kann man nur arbeitsuchend, nicht aber arbeitssuchend sein… 8-D *korinthenkack*

LG
Jadzia

1 Like

Re: ot: arbeitsuchend vs. arbeitssuchend :smile:
Hallo Jadzia

Vielleicht im allgemeinen Sprach- (und Schrift)gebrauch, aber
das Gesetz kennt nur „arbeitsuchend“, sprich: im Sinne des
Gesetzes kann man nur arbeitsuchend, nicht aber arbeitssuchend
sein… 8-D *korinthenkack*

Das lasse ich gelten. Gutes Argument :wink:

Übrigens ganz „wissenschaftlich“ betrachtet: http://www.korrekturen.de/wortliste/arbeitsuchend.shtml

Gruß,
LeoLo