Liebe WWWler,
nehmen wir an, eine Lehramtsreferendarin besteht ihr zweites Staatsexamen mit guten Noten und schließt Ende Januar ihr Referendariat ab. Sie hätte wohl auch ganz gute Aussichten, im Anschluss eine Stelle anzutreten. Nun ist sie sich aber ziemlich sicher, dass sie dauerhaft den Lehrerberuf nicht ausüben möchte. Da ihr Mann gut verdient und einverstanden ist, will sie sich erst einmal eine Auszeit gönnen und berufliche Alternativen eruieren. Sie hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, ihr Mann sorgt für den Unterhalt und zahlt auch ihre PKV weiter.
Frage nun: Sollte sie sich trotzdem zum 1. Februar arbeitslos melden? Das wird in verschiedenen Internetforen unbedingt empfohlen. Mir ist aber nicht klar, warum man das machen sollte, wenn man keine Leistungen beantragen möchte bzw. gar keinen Anspruch darauf hat.
Besten Dank für etwas Aufklärung und viele Grüße,
Matt