Nach Reha arbeitsunfähig entlassen, Kasse will erst nach erhalt vom vollständigen Bericht zahlen

Ich bin seit Oktober mit Rückenschmerzen krankgeschrieben. Jetzt war ich auf psychosomatischer Reha, weil bislang kein Arzt feststellen konnte, woher die Beschwerden kommen. Dort hat man erkannt, das diese nicht psychisch bedingt sind. Mit dem Arztbrief, in dem ich als arbeitsunfähig entlassen wurde, bin ich sofort zur Krankenkasse. Dort teilte man mir mit, das ich erst wieder Krankengeld erhalte, wenn der ausführliche entlassungsbericht dem MDK vorliegt und dieser damit einverstanden ist. Da ich zwischenzeitlich bereits meine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten habe, empfahl die Dame von der KK, das ich mich arbeitsuchend melden soll, bis die Sache mit dem MDK geklärt ist. Von Mitpatienten weiss ich, das der Bericht gute 4-6 Wochen dauert.

Ich wüsste gerne, ob das verhalten der Krankenkasse rechtens ist und was ich jetzt tun soll, da ich ziemlich ratlos und dazu auch noch Alleinerziehende und deshalb auf zügige Bearbeitung angewiesen bin.

Danke im voraus!!!

Hallo… in keinem Fall darauf eingehen!
Man will dich nur aus dem Krankengeldbezug haben. Und Arbeitslose können leichter gesundgeschrieben werden.

Erst sollte die Diagnose geklärt werden… als Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gilt jetzt dein letzter Job. Als Arbeitsloser irgendein Job der dir theoretisch vermittelt werden könnte.

Gruß, Christian

Oh, danke für die schnelle Antwort. Sowas in der Art dachte ich mir schon. Ist die Krankenkasse denn berechtigt, das Krankengeld bis zum Erhalt des Abschlussberichtes einzubehalten?

Grüssle zurück

Hallo
genau kann ich es Dir nicht sagen, aber die von der KK versuchen alles,
ich denke das du direkt krank geschrieben würdest als du noch gearbeitet hast und da bekommt man mehr als wenn du dich als Bezieher von Arbeitslosengeld wieder bei der KK meldest. 4-6 Wochen finde ich etwas lang.
Aber wie gesagt genau weiss ich es auch nicht
mfg
Erich

Nein, natürlich nicht! Du solltest dir schnellstmöglich von deinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen und damit schriftlich Krankengeld beantragen!

Achtung: Du musst unbedingt darauf achten, dass sich der bescheinigte Zeitraum unmittelbar an die Kur anschließt!!

Gruß und viel Erfolg,
Christian

Guten morgen und danke für die Hilfe. Werde mich dann heute gleich bei meinem Arzt melden.

Grüssle und einen sonnigen Tag!

Hallo,

bitte stell im Internet die Frage „Arbeitsunfähig aus Kur entlassen aber KK zahlt kein Krankengeld.“ Es gibt da mehrere hilfreiche Antworten unter anderem von einem Anwalt.zum Krankengeldbezug vom Arbeitsamt.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,

das verstehe ich nicht ganz.

Hat die Kasse denn einen Grund an der weiteren Arbeitunfähigkeit zu zweifeln ?

Hat Sie ihr behandelnder Arzt nach der Reha nicht weiter krank geschrieben ?

MfG
Thomas H.

Hallo ;0)
Doch, bin weiterhin krankgeschrieben. Hab den Zahlschein rechtzeitig abgegeben.

Zweifel kann es nur in sofern geben, das bislang niemand feststellen kann, woher meine Rückenschmerzen kommen. Orthopäde, Frauenarzt, Internist, Neurologe, Psychologe … Niemand findet etwas. Selbst eine vorhandene borrelieninfektion wurde als ursache ausgeschlossen.

Und jetzt auch noch das.

Grüssle und schönen Abend noch!!!

Hallo ,

in diesem Falle muss die Kasse zunächst Krankengeld zahlen bis der Medizinische Dienst die Arbeitsfähigkeit feststellt

MfG
Thomas H.

In diesem Fall zum zuständigen Sozialamt gehen und entsprechende Hilfen beantragen. Im Zweifelsfall Rechtsanwalt einschalten und ggf. über eine einstweilige Verfügung eine Zahlung veranlassen lassen.