Hallo an Alle!
Ersteinmal muss ich gestehen, dass ich nicht weiß, ob meine Frage im richtigen Bereich steht. Sollte dieses nicht der Fall sein, bitte ich, die Frage ins richtige Unterforum zu verschieben. Danke dafür schon einmal im Voraus.
Vorweg: meine Frage ist rein hypothetischer Natur. Die Zahlen, mit denen ich in diesem Post jongliere, aus der Luft gegriffen und bar jeglicher Grundlage.
Angenommen, ein Arbeitnehmer schreibt in seiner Freizeit einen Roman, der von einem Verlag auch publiziert wird. Der Autor bekommt ein nettes Taschengeld und geht weiter seiner Beschäftigung als Unselbständiger nach.
Nun jedoch tritt der Verlag an den Menschen heran und bietet ihm an, an einer Reihe mitzuschreiben. Er muss jeden Monat einen 200 Seiten starken Roman abliefern und bekommt pro Manuskript 3000 €.
Der Mensch nimmt das Angebot des Verlages an, weil er aber weiß, dass er die Seitenanzahl nicht schafft, wenn er weiterhin in dem Betrieb arbeitet, kündigt er, um sich auf seine neue Aufgabe zu konzentrieren und ist fortan als freiberuflicher Autor tätig.
Gehen wir einmal davon aus, dass das Interesse an der Serie nach 3 Jahren so abgeflacht ist, dass sie vom Verlag eingestellt wird. Zum Glück hat der Mensch in diesen 3 Jahren so viel Geld angespart, dass er noch 12 - 18 Monate davon leben kann, ohne, dass er auf (staatliche) Hilfen angewiesen ist.
Was aber, wenn er nach diesen 12 - 18 Monaten keinen weiteren Roman unterbringen konnte und auch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden hat?
Hat der Mensch Anspruch auf Hilfe? Würde er AlG I oder Alg II bekommen? Und wie würde dass berechnet? Nimmt man das Gehalt aus der unselbständigen Arbeit als Grundlage?
Wäre schön, wenn das jemand von Ihnen weiß
LG und Danke im Voraus
Michael Vogl