Das betreffende Fahrzeug wurde nach einem unverschuldeten Auffahrunfall unverhofft vom Gutachter zum Totalschaden erklärt und ist nicht fahrbereit/Verkehrssicher.
Der Standort ist ca. 80km entfernt bei einer Fachwerkstatt dort wo es der Abschleppdienst hin befördert hat.
Es befinden sich aber noch persönliche Dinge im Fahrzeug die ich abholen müsste.
Übergabe KFZ Brief zum abmelden und Schreibformalitäten stehen ebenso noch aus.
Bezahlt die Fahrtkosten die gegnerische Versicherung oder die Aufwandkosten wenn daß das Autohaus übernimmt und diese mir zusendet?
Vielen Dank für Eure Erfahrungen!
Übergib die Angelegenheit ganz einfach einem Anwalt, der sich um alles kümmert.
Dann gibt es auch keine Probleme mit Kostenerstattung.
Der holt dann auch das für dich maximal mögliche bezüglich Erstattung anderer Kosten wie z.B. Nutzungsausfall raus.
Dass das Ganze dann leider insgesamt etwas teurer wird - alleine schon wegen der Anwaltskosten -, ist dann so und muss leider durch die Prämien der Versicherten insgesamt geleistet werden.
Aber anders lassen sich heute kaum noch gerechtfertigte Ansprüche umfassend durchsetzen.
"Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit
der Abwicklung von Verkehrsunfällen (und nur damit!) bestens auskennen.
Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz
eigene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert haben. Der Einzige, der nach einem Unfall unbekanntes Gebiet betritt, sind Sie.
Wegen des “Prinzips der Waffengleichheit” haben Sie daher nicht nur
grundsätzlich Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung
Ihrer Forderungen zu beauftragen. Sie haben außerdem Anspruch darauf,
die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen
ersetzt zu bekommen. Das Prinzip der “Waffengleichheit” ist eine Essenz
des Rechtsstaats. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende
Recht!" http://www.unfall-und-was-nun.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht-warum-einen-anwalt-einschalten/
Hallo,
ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Mein Tipp vorab: Schau ganz schnell, das das Auto von dem Hof der Werkstatt wegkommt bzw. frag nach ob das da Standgebühren kostet! Bei mir hat das damals 50,- pro Tag gekostet und ich hab das erst nach Tagen auf Anfrage mitgeteilt bekommen und fiel aus allen Wolken das ich ja für nix zahlen sollte. Anwalt einschalten wäre eh schon fast Pflicht in einem solchen Fall (hab ich damals alles über den ADAC eingetütet). Sachen aus dem Auto holen ist eh kein Problem. Einfach hingehen mit Schein und Schlüssel und rausholen (unabhängig ob das Auto nochmal umgesetzt wird). Rest ist mit Versicherung und Anwalt zu klären IMHO. Viel Glück.
offensichtlich war er wohl doch nicht so ähnlich. denn im hier besprochenen fall würden selbstverständlich auch die standgebühren von der gegnerischen versicherung zu zahlen sein.
aber auch das weiß der ebenfalls komplett von der gegnerischen versicherung zu bezahlende anwalt. weshalb das das erste ist was man macht nach einem unverschuldeten(!) unfall: einen anwalt nehmen.