Nach über 70 Wochen eine grundsätzlich andere Krankheit

Wie ist das, wenn jemand nach 70 Wochen Krankheit im Bewegungsapparat, die dann nach 4 Wochen REHA relativ gebessert ist, eine grundsätzlich ganz andere Krankheit bekommt. (psychosomatischer Art - (Nervenzusammenbruch, Konzentrationsmangel …usw.)
Die AU- Zeiten sind von 14.8.2012 bis 27.8.2013 Kniegelenke mit Unterbrechung von
4 Wochen REHA mit AU-Entlassung. Seit 28.8.2013 AU durch Nervenarzt (Ende nicht absehbar) - Jahrgang 1953 mit 50 GdB -
Wie ist das mit Folgekrankheit oder Neukrankheit zwecks des 78 wöchigem Zeitraums? Wird für diese eigenständige Krankheit ein neues Zeitfenster aufgemacht ???

Herzlichen Dank für Ihre Info

Wie ist das, wenn jemand nach 70 Wochen Krankheit im
Bewegungsapparat, die dann nach 4 Wochen REHA relativ
gebessert ist, eine grundsätzlich ganz andere Krankheit
bekommt. (psychosomatischer Art - (Nervenzusammenbruch,
Konzentrationsmangel …usw.)
Die AU- Zeiten sind von 14.8.2012 bis 27.8.2013 Kniegelenke
mit Unterbrechung von
4 Wochen REHA mit AU-Entlassung.

Lief die AU-Bescheinigung für die Erkrankung des Bewegungsapparats am 27.08. aus oder galt diese auch noch am 28.08. ???
Seit 28.8.2013 AU durch

Nervenarzt (Ende nicht absehbar) - Jahrgang 1953 mit 50 GdB -

GdB spielt hier keine Rolle.

Wie ist das mit Folgekrankheit oder Neukrankheit zwecks des 78
wöchigem Zeitraums? Wird für diese eigenständige Krankheit ein
neues Zeitfenster aufgemacht ???

Kann sein, kann nicht sein.
Es kommt auf die exakten Daten (Laufzeiten) der AU-Bescheinigungen an. Ob der Arzt „Erstbescheinigung“ attestiert, ist dabei nachrangig.

ebenfalls grußlos

Nach 4 Wochen REHA wurde ich mit AU-entlassen. Am 28.8.2013 suchte ich bedingt durch meine Nervenkrankheit meinen Nervenarzt auf. Es wurde eine Bestätigung für meine Krankenkasse (Auszahungsschein) ausgestellt.

Mit herzlichem Dank. meinte ich gegrüsst zu haben.

mit freundlichem Gruß
Bernd

Hallo,

abgesehen davon, daß du leider wieder in die unzulässige „Ich“-Form zurückgefallen bist, beantwortet das meine Zusatzfrage nur so unvollständig, daß eine seriöse Antwort noch nicht möglich ist.
Also: Bis zu welchem Datum war der vor dem 28. geltende Auszahlungsschein ausgestellt worden ???

&Tschüß
Wolfgang

„zur Vorlage beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse“ stand auf dem Entlassungsbericht der REHA, gülig bis 27.08.2013. Ab dem 28.8.2013 war der Nervenarzt mit Auszahlungsschein zuständig.
Tschüss
Bernd

„zur Vorlage beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse“ stand
auf dem Entlassungsbericht der REHA, gülig bis 27.08.2013.

Heißt dies dann, daß die Reha am 27.08. abgeschlossen war.
Willst Du eigentlich wirklich eine Antwort oder warum muß man Dir jeden Wurm aus der Nase ziehen ?
Ich habe dazu keine Lust mehr und bin raus.

Ab
dem 28.8.2013 war der Nervenarzt mit Auszahlungsschein
zuständig.
Tschüss
Bernd

&Tschüß
Wolfgang