Nach unfall folgeschaden-was nun?

Hallo, ich hatte diese Woche Montag einen auffahrunfall. Mir ist einer schön hinten reingefahren weil er einfach mal geträumt hat! Jetzt mein problem…1. hatten wir es ohne Polizei geklärt weil an beiden autos nur ne kleine schramme zu sehen war …er war mit nem transporter von arbeit unterwegs. Er wollte keine polizei dazu holen. Jedenfalls rief er dann wohl seinen chef an und dann schrieben wir auf das wir keine anforderungen stellen. Einen tag später musste ich zum arzt …hatte eine geprellte schulter …und durch den aufprall von ihm hatte ich vorne rechts meine nebelleuchte in der Hand.

Vorhin sprach mich meine Nachbarin an das sie es gesehen hat das er mir raufgefahren ist da sie das auto vor mir war…und ich konnte ja auch rechtzeitig abbremsen sodass ich ihr nicht raufgefahren bin…aber er mir…soviel zum thema sicherheitsabsatnd!!

Jetzt kann ich ja nochnichtmal den schaden über meine vesicherung abwickeln da wir ja das ja schriftlich festgehalten haben das wir keine anforderungen stellen…oder?

LG

Hallo julia,

Hole dir dringend rechtsbeistand
da ist immer noch was zu machen weiß ich aus eigener erfahrung
gruß
Joachim

Hallo,

okey und wo bekomme ich den her?
Sorry habe erst seid einen Jahr mein Führerschein ^^

Liebe Julia, so leid mir das tut, aber mit einer schriftlichen Vereinbarung ist der Zug abgefahren. Das einzige, was Du jetzt machen kannst, ist ihn anrufen und die Lage erklären, vielleicht lässt er sich drauf ein, euer Schriftstück zu vernichten und die Sache über die Versicherung laufen zu lassen. Ansonsten hast Du jetzt sogenanntes „Lehrgeld“ bezahlt und bist beim nächsten mal schlauer, wenn Dir jemand reinfährt.
LG, Martin

Hallo Julia 92

wende dich bitte an den Fahrer und/oder Halter des aufgefahrenen Fahrzeuges mit der Schilderung deines erst später festgestellten Schadens. Bitte ihn schriftlich um Schadensregulierung. Er kann entscheiden, ob er deinen Schaden anerkennt und selbst trägt, oder er den Schaden seiner Versicherung, die er dir dann nennen muß, meldet.
Du hast zwar eine Erklärung unterschrieben, diese belegt jedoch, dass der Unfall stattgefunden hat und du keine Schuld daran hast. Eine zusätzliche Zeugin ist dabei immer von Vorteil. Bist du in einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist diese auch hilfreich.
Wenn er alles ablehnt und dir auch seine Versicherung nicht nennt, drohe mit Anzeige bei der Polizei und erstatte diese auch, falls erforderlich.

Viel Erfolg.

Hallo Julia,
das sehe ich genauso. Man sollte immer eine Schuldanerkennung schriftlich festhalten. Durch die Verzichtserklärung ist der Unfallverursacher fein raus. Sehe es als Lehre für die Zukunft. Außerdem gilt, wenn man unschuldig ist, nichts unterschreiben. Im Zweifel die Polizei dazu holen.
Gute Besserung, Gruß Stefan

sorry aber ich habe keine Ahnung wie ich dir da weiterhelfen kann.
trotzdem alles gute

Wieso über deine Versicherung? Die ist nicht zuständig. Was hat deine Nebellampe damit zu tun, wenn dir jemand HINTEN auffährt.? Wenn die durch den Aufprall beschädigt - gelöst - wurde, war sie schlecht befestigt. Kosten für eine Behandlung kannst du selbstverständlich geltend machen, unabhängig von der Vereinbarung.

Hallo, ja, was tun?

  1. Fest im kopf verankern, dass man so etwas nicht macht.
  2. Sofort der Versicherung melden und Sachverhalt darstellen. Am besten durch pers. Besuch der Geschäftsstelle.
  3. Bei ablehnender Haltung sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
    Da geht schon noch etwas.
    Viel Erfolg!
    Franz Rudolf Gross

Guten Tag,
zunächst ist zu sagen: ich bin kein Jurist.

Aus der ständiger Rechtsprechung (bereits in der Vergangenheit gefällte Gerichturteile) gibt es für Sie die Hoffung dass die am Unfallort getroffene Verzichterklärung in bestimmten Fällen (Schock, Bedrohung durch den Unfallgegner, etc) als nichtig gelten kann bzw. angefochten werden kann. Dies müsste aber im Prozessweg (vor Gericht) geklärt werden.

Es gibt außerhalb des Prozess noch die nachfolgenden Handlungsoptionen für Sie um den Fall ggf. in Ihrem Sinne zu klären:

  1. Setzen Sie sich mit dem Unfallgegner auseinander. Nehmen Sie mit Ihm Kontakt auf. Klären Sie den Fall direkt mit diesem.

1a. Gibt es Unfallzeugen?

  1. Zentralruf der Versicherer: Nehmen Sie Kontakt zu http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html auf, um ggf. die gegnerische Versicherung zu erfahren und dort Ansprüche gelten zu machen (Fzg.-Kennzeichen ist erf.). Da in Deutschland eine Pflichtversicherung für Fzg. herrscht müssen Ansprüche gegen Versicherunsnehmer bei der gegnerischen Vers. geprüft werden.

  2. Polizei: Geben Sie den Fall dort zu Protokoll. Zeugen?

  3. Anwalt. ggf. Verkehrs-Rechtschutzversicherung beanspruchen.

Tip für die Zukunft:
Verwenden Sie, auch bei Bagatellschäden, also immer, einen Unfallbericht un füllen diesen in Ruhe aus (http://www.versicherung-und-verkehr.de/uploads/media…).

Rufen Sie ggf. zur Beweissicherung die Polizei insbes. wenn der Fahrer nicht Eigentumer des Fahrzeugs ist (Leasing, Firmenfahrzeug, etc.)

Unterschreiben Sie nie eine Verzichterklärung!

Hallo Julia92

Nach meiner Einschätzung hast Du Dir da wohl ein Eigentor geschossen, aber ich würde die Hoffnung nicht aufgeben (Du hast ja „unter Schock“ unüberlegt gehandelt und nun ist die Erkenntnis gekommen, dass es falsch war). Mein Vorschlag: Hohl Dir doch einfach mal eine rechtliche Beratung bei der Polizei; wenn Du da nett und freundlich auftritts, wird diese Dir sicherlich Auskünfte geben (müssen). Eine anderer Ansprechpartner wäre der ADAC. Meine rechtlichen Kenntnisse reichen hier leider nicht aus.
Ich wünsch’ Dir viel Erfolg!

LG

Cheesy

Hallo Julia,
von Versicherungsrecht habe ich leider keine Ahnung. Allerdings würde ich den Unfallpartner noch einmal kontaktieren oder im Notfall beim Anwalt eine Rechtsberatung einholen, da man sich kurz nach einem Unfall in einer Ausnahmesituation befindet.
Viel Erfolg
Dacko