Hallo!
Eine bleibende Nervschädigung kommt sehr selten vor. Gelegentlich kommt es zu vorübergehenden Gefühlsstörungen in dem von Ihnen beschriebenen Bereich. Das, was Sie schildern, ist schon eher extrem. Bei einer vorübergehenden Schädigung kann es 1 Jahr dauern, bis die Gefühlsstörung vollständig zurückgegangen ist. Ein gutes Zeichen ist immer, wenn sich etwas verändert. Zeichnen Sie für Ihre Gewissheit jede Woche die gefühlsgestörten Bereiche mit einem Schminkstift an.
Denkbar ist, wenn der Nerv nicht direkt verletzt wurde, dass es zu einem Bluterguss im Nerv-Knochenkanal gekommen ist. Für Cortison ist es bereits zu spät. Sie könnten sich eventuell Vitamin B-Komplex verschreiben lassen.
Hier etwas Fachliches:
Bei einer intraneuralen Injektion geht man zunächst davon aus, dass die Kontinuität des Nervs erhalten ist und eine spontane Regeneration eintritt. Daher wird in einem derartigen Fall von der DGZMK ein abwartendes Verhalten und eine für drei bis vier Tage antiödematöse Therapie empfohlen, um einer Kompression des Nervs durch ein Ödem entgegenzuwirken (Hausamen et al. 2003). Bewährt haben sich Steroide, zum Beispiel Prednison 20mg, 10mg, 5mg, 5mg in täglich abfallender Dosierung (Hausamen et al. 2003). Nicht wissenschaftlich belegt ist der Nutzen von Medikamenten, wie neurotropen Vitaminen (Vitamin B-Komplex), Zink, Nukleotide und Ganglioside für die Nervregeneration nach traumatischer Läsion (Cornelius et al. 1997, Hausamen et al. 2003). Den Algorithmus für den Erstoperateur nach festgestellter postoperativer Sensibilitätsstörung zeigt in enger Anlehnung an die Leitlinie der DGZMK die Tabelle 1 (Hausamen et al. 2003). Wurde intraoperativ keine Komplettdurchtrennung der Nerven festgestellt, empfiehlt sich zunächst ein abwartendes Vorgehen. Es sollten kontinuierlich klinische Verlaufskontrolle im vierwöchentlichen Rhythmus durchgeführt werden. Objektiviert werden kann die klinische Untersuchung durch neurologische Verfahren. Wird nach drei Monaten keine beginnende Regeneration festgestellt, sollte eine mikrochirurgische Intervention in einer entsprechenden Fachpraxis/-klinik erwogen werden.
Im Rechtsstreitfall haben Sie dann gute Karten, wenn Sie tatsächlich überhaupt nicht aufgeklärt worden sind, besonders, wenn die Entfernung Ihrer Weisheitszähne kein dringlicher Eingriff gewesen ist (also keine Beschwerden, keine krankhaften Veränderungen im Röntgenbild erkennbar). Sie sollten jedoch erst einmal abwarten. Alles was in 1 Jahr noch taub ist, bleibt mit aller Wahrscheinlichkeit taub. Es kann jedoch gut sein, dass die Gefühlsstörung in ein paar Wochen verschwindet.
Gruß und gute Besserung