Nach welchem Zeitraum zahlt die EU/BU

Ich spiele mit dem Gedanken eine Berufsunfähigkeits- bzw Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Gibt es dort bestimmt fristen, wann nach Abschluss der Versicherung die Leistung in Anspruch genommen werden kann?

Hallo,

wenn der Antrag angenommen wurde durch erstellen der Police und der Versicherungsbeginn durch ist gibt es keine Karrenzzeit. Es besteht dann sofort voller Versicherungsumfang lt. Police und Bedingungen.

VG
Jan

Guten Tag Sommerkind,

gerne bin ich bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Zunächst möchte ich die Frage aus Ihrem Titel beantworten:
Solange keine Karenzzeiten vereinbart sind, zahlt die Versicherung sofort! Aber keine Angst, Karenzzeiten sind relativ selten und in den wenigsten Tarifen eingeschlossen.

Zu Ihrer Frage im Text, ob es bestimmte Fristen gibt:

Ja, die gibt es!
In der Regel haben Sie 3 Monate Zeit um eine Erkrankung/Behinderung/Unfall die zur Berufsunfähigkeit geführt hat oder kann (sofern es der Arzt andeutet, zum Beispiel).
In der Regel sagt aber schon, dass diese Fristen von Tarif zu Tarif unterschiedlich sind!

Schauen Sie deswegen bei der Auswahl des Tarifs auf kundenfreundliche Meldefristen und bestmöglich auch, dass rückwirkend Leistungen gezahlt werden.

Zum Vergleich der ganzen Tarife auf dem Markt wenden Sie sich am besten an einen unabhängigen Berater (einen Makler! Kein Mehrfachagent oder Vertreter bitte!)!

Gerne stehe natürlich auch ich (als Makler :wink: Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Finanzchauffeur!

Berufsunfähigkeit für bis zum 01.01.1961 geboren besteht über die gesetrzliche Rentenversicherung als Voraussetzung gilt 36 Monate Beitrags- oder anrechnungszeiten in den letzten fünf Jahren. Nach diesem Datum geboren müssen sich privat versichern, das ist es Verhandlungssache die Frist zur erstmöglichen Inanspruchnahme auszuhandeln. Erwerbsminderungsrente ist immer über die Rentenversicherung versichert, es gelten die Gleich Voraussetzungen wie oben genannt.

Hallo,
ist die Versicherung einmal policiert, dann besteht ab Versicherungsbeginn der Schutz. Wichtig, alle gefragten Erkrankungen im erwähnten Zeitraum müssen wahrheitsgetreu beantwortet sein, sonst gibt es keine Leistung. Bestehen bestimmte Vorerkrankungen, so könnten diese zum Ausschluss bzw. zum Aufschlag führen. Man sollte auch beachten, dass die Verweisbarkeit im Versicherungsfall ausgeschlossen ist, das heißt, wenn ich BU werde, kann mich der Versicherer nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen.

Moin Sommerkind, nach der Privathaftpflicht und Krankenversicherung ist die „BU Versicherung“ die 3. wichtigste ! Eine generelle Wartezeit gibt es nicht. Wenn die Gesundheitsfragen genauestens und absolut wahrheitsgemäß (!!)beantwortet, die Police ausgestellt und die Erstprämie bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz.Wohl fast alle Versicherer bieten in ihren Tarifen zur Prämienreduzierung sog. Karenzzeiten an. Das können einige Monate und auch Jahre sein. Das bedeutet, dass nach Eintritt der BU (z.B. Unfall, Krankheit) erstmal nichts gezahlt wird, bis die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist.
Die Tarife sind sehr unterschiedlich und ich will nicht ausschließen, dass evtl. irgendein Billiganbieter auch nach Vertragsschluß noch eine Wartezeit im Tarif versteckt hat. Mir allerdings nicht bekannt.
Ich würde zu einer Mehrfachagentur oder Makler gehen und mich dort anhand konkreter Angebote beraten lassen. Kostet ja nix.
Viel Erfolg und hoffentlich keine Inanspruchnahme bis zur Rente !!

Hallo Sommerkind,
da kann ich dir leider nicht genug kompentent weiterhelfen.
Würde diese Frage aber bei einem
Berater deines Vertrauens vor Vertragsabschluss
natürlich stellen!
Lg Martin