Nachbar baut Mauer

Nachbar und wir haben jeweils ein Hangrundstück. Nachbar will seinen Boden ebnen und
hat dafür eine Mauer gebaut, ca. 2 mtr hoch und danach Erde aufgefüllt. Unsere Pflanzen bekommen nun weniger Licht und wird starren an eine Mauer. Ist das zulässig

Das kann zulässig sein.
Aber man müsste dazu genaueres wissen und das auch im Plan oder Foto sehen.
grundsätzlich sind oft Zäune bis 2 m Höhe zulässig (je nach Bundesland) und auch dann hättest Du Lichteinschränkungen und schautest gegen das Bauwerk.

Was sicher nicht geht ist, eine 2 m hohe Mauer direkt an der Grenze und dahinter wird das Gelände auf diese Höhe angefüllt. Und oben drauf müsste dann ja sein „normaler“ Zaun stehen damit der Nachbar und seine Kinder selbst nicht runterstürzen.

Abgesehen davon braucht man dazu i.d.R. einen Baugenehmigung.

Frag deine Gemeinde mal ob sie einen Schiedsmann hat, also einen neutralern Vermittler/Schlichter in allen Nachbarschaftsfragen.

MfG
duck313

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Soviel ich weiß, darf die Höhe nur 1,85m betragen. Erhebe Einspruch.

Hallo,
hat der Nachbar mit dir über sein Vorhaben vorher gesprochen oder hast du das eher hintenrum erfahren?

Wenn er einfach so gebaut hat, dann noch viel Spaß mit diesem Egoisten.
Wenn er sein Vorhaben noch nicht begonnen hat, gib dir alle erdenkliche Mühe ihm das auszureden. Notfalls mit ner Kiste Bier und einem Grillabend (unter Wahrung der erforderlichen Abstands- und Gesundheitsregeln).
Der beste Nachbar ist immer noch einer, mit dem man sich versteht.

Gruß

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Hallo,
wenn die Angaben im Profil stimmen, kommst du aus Hessen.
Dort sind Stützmauern bis 1,5m genehmigungsfrei, Aufschüttungen bis 2m Höhe sind zulässig, wenn die Fläche kleiner 30m² beträgt (im Außenbereich kleiner 300m²).
Stützmauern über 1,5m Höhe dürfen erst ausgeführt werden, wenn eine hierfür nach § 68 Abs. 3 Satz 2 be-rechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherr-schaft bescheinigt hat.

Aus der hessischen Bauoprdnung, insbesondere der Anlage zum §63.

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herzlichen Dank für die schnelle Anwort. Ist sehr hilfreich und für mich informativ. Wie ich damit umgehe weiss ich noch nicht

Danke für den Ratschlag. Informiert wurde ich vorher nicht. Beim Baubeginn konnte ich auch noch nicht ahnen, was daraus werden sollte. Reden ist nicht, denn seit ich mich über seinen undichten Gartenteich beschwert hatte, dessen Wasser auf mein Grundstück lief, ist er tief beleidigt.

Herzlichen Dank an Alle, die Ratschläge waren sehr hilfreich und haben mir geholfen.
Danek

Danke, ich werde mich vermutlich an die Gemeinde wenden

Bauvorschriften können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Sich an die Gemeinde zu wenden, ist wahrscheinlich wirklich am klügsten.

Im Sinne von Nachbarschaftsfrieden wäre es, sofern das ginge, aber sicher auch eine Überlegung wert mit dem Nachbarn zu reden und einen Kompromiss auszuhandeln, bei dem alle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Wobei mir schon klar ist, dass man mit vielen Menschen solche Sachen nicht unbedingt vernünftig bereden und ausdiskutieren kann. Für solche Fälle ist es gut, wenn es dann allgemeingültige Regeln gibt, auf die man sich berufen kann.

Danke, stimme Dir in allen Punkten zu