Nachbar hat einen lauten Beo-Vogel, der den ganzen Tag nervt. was kann ich dagegen tun?

Hallo, mein Nachbar über mir, ein Iraner , hat sich einen lauten Vogel, Beo oder Papagei angeschafft und der macht den ganzen Tag Lärm. was kann man dagegen tun?

Den Nachbarn auffordern das abzustellen. Tagebuch über die Lärmbelästigung führen, den Vermieter informieren.
Wenn alles nichts nützt den Klageweg beschreiten. Die Chancen, dass der Vogel abgeschafft werden muss sind nicht schlecht.
Beos sind sehr intelligente Vögel die sprechen können wenn man sie das lehrt. Allerdings haben sie auch ein wirklich lautes Organ. ramses90

Dann könnte man ja mit ihm reden, dass er zu bestimmten Zeiten den Schnabel zu halten hat. :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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Man könnte mit ihm reden, ob er seinen Vogel wieder abgibt oder sich eine andere Wohnung sucht. Lärmbelästigung kann ein Kündigungsgrund sein, bzw. für Nachbarn ggf. ein Mietminderungsgrund, wenn der Vermieter gleichgültig ist.

Sinnvoll wäre es, sich zunächst einmal über die Rechtslage zu informieren. Dabei ist von Belang, in welchem Bundesland Du wohnst. In Berlin, Brandenburg, Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gibt es nämlich landesrechtliche Regelungen (z.B. Immissionschutzgesetz). In den anderen Bundesländern gelten in solchen Fällen gemeindliche Tierhaltungsverordnungen oder Gemeinde-Polizeiverordnungen - falls vorhanden. Falls nicht, gilt § 117 Abs. 1 OWiG als Auffangtatbestand. Ein Anruf bei der Gemeinde kann da Klarheit schaffen.

Grundsätzlich sind Tiere so zu halten, dass sie die Nachbarn nicht stören. Entscheidend ist dabei aber nicht die subjektive Befindlichkeit der Nachbarn, sondern das objektive Ausmaß der Störung. Bei dem Nachweis des objektiven Ausmaßes ist das schon empfohlene Lärmprotokoll wichtig, in dem über einen längeren Zeitraum Beginn, Ende und Art der Geräuschbelästigung sowie ggf. Zeugen festgehalten werden. Es empfiehlt sich, dabei auch die Lautstärke zu messen und festzuhalten - notfalls per Handy-App.

Dann mit dem Störer sprechen und versuchen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Ihn höflich und ruhig, aber bestimmt auf die Rechtslage (s.o.) hinweisen und mögliche Konsequenzen aufzeigen. Frist setzen. Kommt ein persönliches Gespräch nicht zustande, per Brief (Kopie aufbewahren). Nutzt dies nichts, bei einer Mietwohnung den Vermieter einschalten. Nutzt auch dies nichts (z.B. weil es dem Vermieter egal ist) kann bei entsprechendem Ausmaß der Störung (deswegen der empfohlene Nachweis) die Miete gekürzt werden. Dabei empfiehlt sich die Einschaltung einer Rechtsberatung (etwa Mieterschutzbund).

Bei privatem Wohnungseigentum Anzeige erstatten - die zuständige Stelle ergibt sich aus der örtlichen Rechtslage. Von dieser wird dann wegen Verdacht einer Ordnungswidrigkeit gegen den Halter ermittelt (da ist das Lärmprotokoll wichtig) und ggf. ein Bußgeld verhängt.

Hallo,

freundlich drum bitten … und auch was Rechtslage angeht (wie bereits vorgeshclagen wurde). Aber auch Protokoll führen über die belästigungen Tageszeit / Uhrzeit macht es in einem eventuellem Rechtsstreit leichter. Gruß Andrea

Da die Rechtlichen möglichkeiten ausrechent beschreiben wurden noch ein kleinen Tipp was