Nachbar hat Zustimmung vom Vorbesitzer für Winterg

Hallo, habe an euch eine frage…
Meie Eltern und ich leben in einem Zweifamilien Reihenhaus. Meine Eltern Etage und ich 1 Stock.
Unsere netten Nachbarn haben sich vor ca. 2 Jahren die Zustimmung von meinn Eltern geholt für einen Witergarten, der neben meinem Balkon erstehen soll.
Jetzt habe ich das Haus meinen Eltern abgekauft, keine Schenkung oder Erbe, nein.
Ich habe meine Eltern ausbezahlt und das Haus läuft auf mich, Notariel begläubigt.
Bis jetzt haben unsere netten Nachbarn noch nicht mit dem Wintergarten angefangen…wenn es aber irgendwann so weit sein sollte. Müssen Sie mich auch fragen und brauchen eine Unterschrift?

Hallo,
das hängt von vielen Kriterien ab:

  1. War die Zustimmung schriftlich und mit der Verpflichtung diese auch an die Nacheigentümer weiterzugeben?
  2. Ist damals eventuell bei der Genehmigung eine Baulast eingetragen worden?
  3. Unter Umständen kann es sein, dass die Zustimmung nach der heutigen Rechtslage eventuell gar nicht mehr notwendig ist, wenn sich da etwas am Baurecht geändert hat.
    Unabhängig von der gesamten Rechtslage sollte man sich bei so etwas auch immer überlegen,was man will:
    Konfrontation oder nette Nachbarn?
    Vielleicht können Sie im Gegenzug auch die Zustimmung bekommen, dass Sie so etwas auch dürfen?
    Überlegen Sie auch, wie sich der Wintergarten auswirkt:
    Ist es Ihre Sonnenseite oder liegt er an der Nordseite (und bewirkt damit fast keine Verschattung Ihres Grundstückes.
    Abschließend kann leider nur das Bauamt Ihrer Stadt etwas dazu sagen, weil hier eine Menge Punkte eine Rolle spielen.
    Mit freundlichem Gruß
    Geoli

Hallole,

die Frage kann ich leider nicht beantworten, aber folgende vielleicht hilfreiche Hinweise geben:

Solch eine Einverständniserklärung wird normalerweise im Zuge eines konkreten Bauantrages vom Nachbarn eingeholt und dem Bauamt zur Genehmigung zugeleitet. Wird das Bauvorhaben nicht innerhalb einer gewissen Zeit (in Baden-Württemberg 3 Jahre, steht in der jeweiligen Landesbauordnung) umgesetzt, erlischt die Baugenehmigung. Gleiches vermute ich dann für die Einverständniserklärung.

Ist im Kaufvertrag für das Haus nicht vereinbart, dass bisherige Nebenabreden (also auch solch eine Erklärung) auf den Rechtsnachfolger - den Käufer - übergehen, vermute ich dass, dass ein Einverständnis erneut einzuholen wäre.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo !

Wenn der Nachbar mit Ihren Eltern handelseinig geworden ist, dann gilt das auch für den Rechtsnachfolger.
Wenn es schriftlich festgehalten ist, können Sie nur in Einvernehmen mit dem Nachbarn Lösungen finden.

MfG

hokl

Normalerweise nicht,
denn ein Wintergarten ist abhängig von der Größe eigentlich genehmigungsfrei.

Grüße Mathias

Hallo, die Frage geht in die Richtung „gutnachbarschaftliche Verhältnisse“. Die Nachbarn haben, sofern sie die Zustimung der Eltern nicht auf einem Bauantrag haben, m.E. keinen Anspruch darauf, dass Sie als neuer Eigentümer ebenfalls zustimmen. Aber hier stellt sich die Frage nach Recht haben und ggf. bekommen und dem Verhältnis zu den Nachbarn. Die Frage wird jedoch evtl. gar nicht aktuell, wenn nicht im B-Plan ausdrücklich ein Wintergarten genehmigungsfähig ist. Sie sollten hier, bevor es evtl. Stress mit dem Nachbarn gibt, bei Bauamt nachfragen, ob ein Wintergarten überhaupt genehmigt werden würde. Mir sind Fälle bekannt, bei denen sogar Wintergärten zurückgebaut werden mussten. Ich wünsche viel Erfolg. Denken Sie aber immer an das Verhältnis zum Nachbarn. Stress mit dem Nachbarn kann das Leben in einem Reihenhaus zur Hölle machen. Daher sollte eine Entscheidung wohl überdacht sein.
Gruß Günni27

Hallo,
das kommt darauf an, ob die Einverständniserklärung auch für den Rechtsnachfolger gilt. Dazu müssen Sie sich die Einverständniserklärungdurchlesen.
MfG
Kley

Hallo,

nein, eine weitere Unterschrift wird nicht benötigt. Die Frage ist nur, wann die Zeit abläuft. Eine Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig, kann auf Antrag verlängert werden. Die Zustimmung wird auch eine Befristung haben. Es wäre ja unglücklich, wenn die Nachbarn plötzlich nach … 35 Jahren mit dem Bau beginnen.

Viele Grüße
Rainer

Hi,

Du solltest Dich darüber informieren, wie Deine Eltern mit den Nachbarn verblieben sind, d. h. wurde die Zusage schriftlich gemacht oder nur per Handschlag. Bei einer schriftlichen Zusage, bist Du daran gebunden, denn Du übernimmst mit dem Kauf auch alle Rechte und Pflichten des Vorgängers.

Wenn die Zusage aber schon 2 Jahre zurückliegt und der Bau wurde nicht begonnen, dann kann man das unter Umständen rücksgängig machen.

Weiterhin ist zu beachten, dass ab einer bestimmten Größe für den Bau von Wintergärten eine Baugenehmigung einzuholen ist. Informiere Dich beim Bauamt Deiner Kommune oder Bauministerium Deines Bundeslandes.

Auch die Meinung enes Fachanwalts für Baurecht wäre recht nützlich. Solche Rechtsauskünfte sind nicht teuer, aber oft sehr sinnvoll.

ISchu

Hallo, habe an euch eine frage…

Meie Eltern und ich leben in einem Zweifamilien Reihenhaus.
Meine Eltern Etage und ich 1 Stock.
Unsere netten Nachbarn haben sich vor ca. 2 Jahren die
Zustimmung von meinn Eltern geholt für einen Witergarten, der
neben meinem Balkon erstehen soll.
Jetzt habe ich das Haus meinen Eltern abgekauft, keine
Schenkung oder Erbe, nein.
Ich habe meine Eltern ausbezahlt und das Haus läuft auf mich,
Notariel begläubigt.
Bis jetzt haben unsere netten Nachbarn noch nicht mit dem
Wintergarten angefangen…wenn es aber irgendwann so weit sein
sollte. Müssen Sie mich auch fragen und brauchen eine
Unterschrift?

Ihr Nachbar benötigt zweifelsohne ihre Unterschrift, wenn er nicht im Rahmen des Baurechts baut. Nicht benötigt er ihre Unterschrift, wenn der Bebauungsplan eine geschlossene Bebauung (also Hauswand an Hauswand) ausweist und der Wintergarten noch im Baufenster liegt. Wie der Bebauungsplan genau aussieht erfahren Sie über ihre kommunale Verwaltung. Dort muss dieser zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
Eine Zusicherung ihrer Mutter als Vorbesitzer nützt dem Nachbarn gar nichts, wenn er nicht eine Grundschuld auf ihr Grundstück eintragen lassen hat. Im Baurecht gibt es keine mündlichen Absprachen. Alles wird über das Grundbuch bzw. den Bebauungsplan geregelt.
Falls es keinen Bebauungsplan gibt, dann ist die sogenannte ortsübliche Bebauung maßgeblich. Das bedeutet, dass wenn viele benachbarte Häuser auch einen Wintergarten (oder anderen Anbau) in gleicher Tiefe haben wie ihr Nachbar dies plant, dann muss das Bauamt auch ihm dieses Recht genehmigen.

Hallo Wintergarten,
Normalerweise, je nach Bundesland kann es unterschiedlich sein, ist ein Wintergarten genehmigungsplflichtig.
Die Dauer einer Genehmigung, von Tag der Genehmigung bis zum Baubeginn ist i.d.R. 4 Jahre.
Auch als Nachbesitzer ist man als Nachbar daran gebunden.
Weitere Auskünfte erteilt jedes Bauamt
mfg
waltsie

Kommt darauf an, ob weiterhin ein friedliches Miteinander gegeben sein soll mit den Nachbarn oder nicht…
Im Ernst: normalerweise wenn ein Vertrag besteht, so müsste dort auch eine Klausel drin sein, die die Rechtsnachfolge vom Grundstück regelt. ansonsten müsste es bei einer Bebauung bzw. während des Bauantrages deiner Nachbarn ein Anhörungsverfahren geben, bei dem Du Bedenken ä
ußern kannst.

winterberg
Kommt darauf an, ob weiterhin ein friedliches Miteinander gegeben sein soll mit den Nachbarn oder nicht…
Im Ernst: normalerweise wenn ein Vertrag besteht, so müsste dort auch eine Klausel drin sein, die die Rechtsnachfolge vom Grundstück regelt. ansonsten müsste es bei einer Bebauung bzw. während des Bauantrages deiner Nachbarn ein Anhörungsverfahren geben, bei dem Du Bedenken ä
ußern kannst.