Nachbar hetzt gegen Hund

Hallo ihr Lieben,

folgender Fall rein - hypothetisch versteht sich:
Angenommen, eine Partei wohnt in einem Mehrfamilienhaus einer Wohngenossenschaft und möchte sich einen Hund anschaffen. Der Vermieter erteilt die Erlaubnis nachdem alle Mitmieter ihr Einverständnis gegeben haben. Allerdings unter dem Vorbehalt, solange sich niemand gestört fühlt

Kurze Zeit nachdem dieser Hund einzieht, beschwert sich der Nachbar (der der Partei immer schon unfreundlich gegenüber war) auf eben der Etage von besagter Partei bei der Vermietung über den Hund. Er würde bellen.

Allerdings entspricht dies nicht den Tatsachen da besagter Hund in der Zeit keine Minute alleine war, also auch nicht unbemerkt bellen konnte.

Was wäre in einem solchen Fall zu tun? Wie beweißt die beschuldigte Partei, dass sie zu Unrecht beschuldigt wird?

Und vor allem: Kann die Vermietung in einem solchen Fall die Hundeerlaubnis zurück ziehen, allein aufgrund der Beschuldigung eines einzigen Mieters, die nicht den Tatsachen entspricht und eher dazu dient besagte Partei los zu werden? Was könnte man tun?

Vielen Dank für alle Antworten!

LG Velvi

Hallo Velvi

Hier geht die sorgende Partei denselben Weg wie vor der Hundeanschaffung, die Zustimmung der anderen Parteien einholen.
Diese Zustimmung wird vom Hundehalter direkt oder besser über den Weg, den die Zustimmung gegangen ist, besorgt.
Dabei muss natürlich die Frage angeschnitten sein, ob eine Belästigung stattfand.

Gruß
Rochus

Huhu,

leider verstehe ich deine Antwort nicht so ganz - vllt habe ich mich auch einfach komisch ausgedrückt.

Nur was ist zu tun, wenn man als Hundehalter verleumdet wird? Wie meinst du das mit „selbem Weg“ gehen?

LG Velvi

Hi Velvi,

Wie meinst du das mit „selbem Weg“ gehen?

die Hundepartei hole sich von allen anderen Mietern als der Antihundepartei eine Bestätigung, dass das angebliche Gebell zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht zu hören gewesen war, am besten schriftlich. Genau wie vorher von allen Mitern die Zustimmung eingeholt worden war, auf eben dem selben Weg. Diese Liste dann gelassen dem Vermieter präsentieren.

Gruß

Annie

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Hallo,

also zunächst muss mal derjenige Beweise erbringen, der fordert bzw behauptet. Dementsprechend müsste der Nachbar, der behauptet der Hund würde bellen, beweisen (zB durch Lärmprotokoll oder Zeugen) dass dem so war.
Vielleicht hat der Nachbar ja auch vor seine eigene Miete zu drücken, denn nach einem neuen Urteil benötigt er, um eine Mietminderung durchzusetzen eben dieses Lärmprotokoll nicht mehr (was aber nicht heisst, dass er sich dann nach Bedarf Störquellen aus den Fingern saugen darf)
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-26811_B…

Aber:
Auch ein Hund darf gelegentlich bellen, was hingenommen werden muss, es kann nicht komplett verboten werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_12-U-4093…
http://www.urteile-mietrecht.net/Hundegebell.html

Man kann (und sollte in diesem Fall) sich aber tatsächlich bei anderen Nachbarn die Bestätigung einholen, dass der Hund zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu hören war, bzw keine Belästigung vorlag.
Man kann auf Nachfrage Auskunft darüber geben, warum man dies macht aber man sollte es tunlichst vermeiden Namen zu nennen oder sich unsachlich darüber auszulassen.

Wie muss man denn das verstehen, dass der Nachbar der betreffenden Partei gegenüber schon immer „unfreundlich“ gesonnen war?

Gruß
M.

Guten Tag,

vielen Dank für deinen superhilfreichen Beitrag! Das bringt mich echt weiter, danke :smile:

Ach, die Partei wurde schon des Öfteren von besagten Nachbarn angeschnauzt, angebrüllt und belästigt… :confused:

Vielen Dank für die Antwort! Das klingt sehr sinnvoll!

Guten Morgen,

Kurze Zeit nachdem dieser Hund einzieht, beschwert sich der
Nachbar (der der Partei immer schon unfreundlich gegenüber
war) auf eben der Etage von besagter Partei bei der Vermietung
über den Hund. Er würde bellen.

Also stört der Hund doch! Ich kann verstehen, dass niemand in der Nachbarwohnung einen kläffenden Köter will.

Petra