Nachbar stellt fast offen Rattengift auf, darf er?

Hi,

mein Nachbar hat neben dem Haus Rattengift aufgestellt, aber nicht in ner Köderbox oder Lebendfalle, so das nur Ratten drankönnen, sondern er hat das Zeug auf ne Platte unter so Holzpaletten getan. Auf den Paletten stapelt er immer die gelben Säcke, aber unter den Paletten ist, so wie ich es gestern gesehen hab, genug Platz, damit ne Katze drankommen würde. :frowning: Darf er das überhaupt so offen hinlegen oder gibts da irgendwelche Richtlinien / Verordnungen einzuhalten? Als ich gestern die Säcke weggeräumt habe, hätte ich das Zeug so berühren können, ist ja blöd, wenn kleine Kinder mal da spielen.

Er weiss, dsa ich einige Freigänger habe. Eine davon ist seit So. abend nicht mehr gesehen worden, kurz nachdem dieser Kerl das Gift nachgefüllt hat. Kann der Vermieter, der auch nichts von den Machenschaften dieses Mieters wusste, was gegen ihn unternehmen, z.B. Abmahnung, Kündigung? Mit sowas möcht ich nicht Haus an Haus wohnen. Meine Katze war seit fast 2 Jahren nicht mehr tagelang weg, ich denke es liegt am Nachbarn. :frowning:

LG Erika

HI, Erika,

hoffentlich kommt deine Katze bald wieder und war schlau genug, das Zeug nicht zu fressen. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen.
Solange das Aufstellen von dem Zeug auch für andere - vor allem für spielende Kinder - gefährlich werden kann, darf er das nicht so hinstellen. Im schlimmsten Fall würde ich mich mal bei der Polizei erkundigen, die können dir zumindest sagen, ob er das darf und was du dagegen tun kannst.
Du kannst es ja auch einfach wegnehmen, wenn es dich stört. Wie ich dich verstanden habe, stellt er es an einem Platz auf, zu dem du auch - berechtigterweise - Zugang hast.

Viel Glück wegen deiner Katze
die Elbin

Hallo Erika,

wenn Du irgendwo zugänglich Rattengift entdeckst, entferne es sofort, auf der Stelle und ohne Rücksprache mit wem auch immer. Das darfst Du, das mußt Du sogar, denn vom frei zugänglichen Rattengift geht Gefahr für Mensch und Tier aus. Wenn irgendwo Gift liegt, ist das eine akute Gefahrensituation, die kein langes Diskutieren verträgt.

Sobald Du als Sofortmaßnahme gegen die unmittelbare Gefahr das Gift entfernt hast, sprichst Du am besten den Mieter an, der so unsachgemäß mit dem gefährlichen Stoff umgeht. Zeigt er sich uneinsichtig, solltest Du Dich schriftlich an den Vermieter mit der Bitte um umgehende Abhilfe gegen die Gefährdung wenden. Sobald Du irgendwo Gift entdeckst: Weg damit! Das Zeug hat nirgends für Haustiere oder sonst frei zugänglich etwas zu suchen. Du kannst nicht darauf vertrauen, daß der Nachbar um Deine Freigänger weiß. Manchen Leuten sind Tiere ziemlich gleichgültig oder das Denkvermögen reicht nicht für sorgfältigen Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Ratten finden sich ein, wo es Eßbares gibt. Frei zugängliche Abfallsäcke, die regelmäßig und längere Zeit herum stehen, sind geradezu eine Einladung. Da hilft dann auch kein Rattengift. Die Futterquelle muß weg oder in einem geschlossenen, für Ratten unzugänglichen Behälter untergebracht werden. Übel ist auch, wenn Müllbehälter oder Müllsäcke auf Paletten oder Lattenrosten stehen. Da fällt schon mal Abfall daneben und verschwindet in Spalten als Futtervorrat. Wenn man diese Dinge in Ordnung bringt, wird die Gegend für Ratten uninteressant.

Gruß
Wolfgang

Hallo Erika,

das Verbreiten von Rattengift darf nur durch Personen vorgenommen werden, die hierzu amtlich befugt sind. Eine Privatperson darf - auch nicht in den eigenen Räumen - kein Rattengift auslegen. Im Freien ist die Ausbreitung unter Strafe gestellt. Die Kenntnis - eines Mieters, eines Passanten oder eines anderen Zeugen - kann diesen mithaftbar machen, wenn durch das ausgelegte Gift Tiere oder Menschen lebensgefährlich verletzt oder gar zu Tode kommen. Du musst, hast im Prinzip, rechtlich betrachtet nur zwei Möglichkeiten. Den Nachbarn auffordern, das Gift sofort zu entfernen oder wenn er dies nicht macht, musst Du sofort das Ordnungsamt bzw. die nächste Polizeistelle informieren.

Gruss Günter

mein Nachbar hat neben dem Haus Rattengift aufgestellt, aber
nicht in ner Köderbox oder Lebendfalle, so das nur Ratten
drankönnen, sondern er hat das Zeug auf ne Platte unter so
Holzpaletten getan. Auf den Paletten stapelt er immer die
gelben Säcke, aber unter den Paletten ist, so wie ich es
gestern gesehen hab, genug Platz, damit ne Katze drankommen
würde. :frowning: Darf er das überhaupt so offen hinlegen oder gibts
da irgendwelche Richtlinien / Verordnungen einzuhalten? Als
ich gestern die Säcke weggeräumt habe, hätte ich das Zeug so
berühren können, ist ja blöd, wenn kleine Kinder mal da
spielen.

Er weiss, dsa ich einige Freigänger habe. Eine davon ist seit
So. abend nicht mehr gesehen worden, kurz nachdem dieser Kerl
das Gift nachgefüllt hat. Kann der Vermieter, der auch nichts
von den Machenschaften dieses Mieters wusste, was gegen ihn
unternehmen, z.B. Abmahnung, Kündigung? Mit sowas möcht ich
nicht Haus an Haus wohnen. Meine Katze war seit fast 2 Jahren
nicht mehr tagelang weg, ich denke es liegt am Nachbarn. :frowning:

Der Vermieter muss den Mieter abmahnen und gleichzeitig für den Wiederholungsfall die fristlose Kündigung androhen. Kündigen kann er nicht sofort.

Gruss Günter