Nachbarn behaupten das der Hund die ganze nachts im Zwinger ist

Habe ein großes Problem.

Meine Nachbarn haben anscheinend einen Gräuel auf meinen Hund.
Er war die letzten Tage morgen im Zwinger und Mittags ist meine Mutter mit Ihm gegangen und danach ist er im Haus bis ich komme. Diese Situation ändert sich zum 01.12, weil ich umziehe.

Die Nachbarn haben nun behauptet, dass der Hund die ganze Naht im Zwinger gewesen wäre und gejault hat.

Zum Glück habe ich Zeugen die gestern Abend zu Besuch waren.

Können die Nachbarn beim Veterinäramt etwas ausrichten und was passiert dann?
Müssen die nicht beweisen, ob das so ist?
Und sonst kann ich die doch wegen Verleumdung anzeigen oder ?

Danke für die Antwort

Moin Nadja,

Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten.

Du wirst nicht erfahren, wer Dich angezeigt hat, warte erstmal ab, was passieren wird.

Uns wurde vorgeworfen, wir halten unseren Hund nicht artgerecht.

Es kam jemand - unangekündigt - vom Verterinäramt um sich den Sachverhalt anzusehen.

Es wurden keine Beanstandungen gefunden, beim Begehen des Gartens fiel dann eine Bemerkung, die wohl die Ursache beschreibt: „Na, ihr Garten ist ja sehr naturnah!“

Jo, es gab Nachbarn, die lieber einen Golfrasen sahen, Brennnessel, Butterblumen und Co. sind natürlich zu bekämpfen, hm, wir haben es nicht gemacht.

Da unser Hund seinen Mittagsspaziergang einforderte, ist der Herr noch ein Stückchen mitgegangen und nochmal betont, dass es keine Beanstandungen gibt.

Fazit: warte ab, jetzt schon mit „Anzeige gegen Unbekannt“ zu agieren, ist m.M.n. zu früh, wenn sich dies wiederholt, kann man immer noch darüber nachdenken.

Gruß Volker

Die Nachbarn einmal dahingestellt . Es gibt Zingerhaltung und Zwingeruntekunft. Über die begrifflichkeit lässt sich streiten . Zum Thema : Die Nachbarn können nichts tun solange der Hund ORDNUNGSGEMÄß gehalten wird . Sauberes Fell , im allgemeinen Gepflegter zustand . Zwinger nicht schmutzig , Futter wie Wasser vorhanden . Soweit alle Kriterien erfüllt sind, können sie Dir nichts . Es sei denn es geht eine Lärmbelästigung davon aus . Zeugen die vorhanden sind , gut . Lass es dir schriftlich geben zu welcher Tag und Nachtzeit der Hund nicht im Zwinger ist . Sinnvoll insoweit lass es von den Nachbarn deiner Mutter bezeigen das es an dem so ist, der ist unabhängig und als Zeuge ( leider) glaubwürdiger als eben nahe Verwandte !. Hast Du alles unter Dach und fach steht einer Anzeige aller wahrscheinlichkeit nichts mehr im Wege ! :stuck_out_tongue_winking_eye:

Die Nachbarn können beim Veterinäramt nichts ausrichten solange du deinen Hund artgerecht hält´s! Wenn sie das sehen kann dir nichts passieren. Unser Rechtssystem funktioniert so, dass du solange unschuldig bist, bis das Gegenteil nachgewiesen werden kann.