Wenn du jemanden dafür bezahlst, dass er dir Laminat verlegt, dann sind das zunächst einmal bei dir Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Erhaltungsaufwand). Die Möglichkeit Anschaffungskosten lasse ich mal außen vor, das Sachverhaltsrudiment klingt nicht danach.
Diese Werbungskosten kannst du abziehen.
Ob dein Nachbar da etwas versteuern muss oder nicht, kann man nur beurteilen, wenn man seine steuerlichen Verhältnisse kennt. Vom Grundsatz sind das Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da gibt es eigentlich auch keinen Freibetrag, aber es gibt die bereits angesprochenen Härtefallregelung nach § 46 EStG, die ihn wahrscheinlich von einer Besteuerung dabei freistellt.