Nachbarschaftshilfe in der Einkommensteuererklärung

Guten Tag, kann mir jemand genau sagen, wo ich Nachbarschaftshilfe, die ja bis 256 Euro angegeben werden kann eintragen muss?
Mache ich das unter Nebenkosten/Hausgelabrechnungen unter Anteil an haushaltsnahen Dienstleistungen?

Vielen Dank für eine Rückmeldung

Servus,

Du sprichst in Rätseln.

Eine generelle Abzugsmöglichkeit für „Nachbarschaftshilfe“ gibt es nicht.

Wofür wurde denn die Nachbarschaftshilfe geleistet? Wie wurde sie bezahlt? Geht es dabei um ein vermietetes Objekt?

Schöne Grüße

MM

folgendes steht im WISO Steuersparbuch 2005:

Als Betriebsausgaben sind auch die Aufwendungen für Freundes- und Nachbarschaftshilfe abzugsfähig. Die Aufwendungen an die einzelnen Personen sollten unter 256 Euro bleiben, damit keine steuerpflichtigen Einnahmen für Ihre Helfer daraus entstehen…

Also schnell mal in den Keller gehen und das Handbuch Einkommensteuerveranlagung 2005 rauskramen, bestimmt war das so ein alte Fassung des § 46 EStG oder so…

ja, das waren noch die umgerechneten 500 DM, die sich jahrelang hielten.

Hier weist

auf V+V-Einkünfte hin. Schaunwermal, was dazu noch zu erfahren ist.

Schöne Grüße

MM

Die Nachbarschaftshilfe wurde für eine Dienstleistung in der gemieteten Wohnung gezahlt. In dem Fall Hilfe beim Verlegen von Laminat. Es war eine einmalige Geschichte und eine einmalige Zahlung an einen Nachbarn, der mir dabei geholfen hat.

Servus,

für Leistungen, die eine gemietete Wohnung betreffen, gelten die Regeln des § 35 a EStG. Man braucht vom Nachbarn also eine Rechnung, auf der dieser ausweist, was er konkret getan hat, und diese Rechnung muss per Banküberweisung (nicht in bar) bezahlt werden. Je nachdem, was es war, kommt der Betrag in Zeile 71, 72 oder 73 des Mantelbogens ESt 1 A.

Schöne Grüße

MM

Wenn du jemanden dafür bezahlst, dass er dir Laminat verlegt, dann sind das zunächst einmal bei dir Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Erhaltungsaufwand). Die Möglichkeit Anschaffungskosten lasse ich mal außen vor, das Sachverhaltsrudiment klingt nicht danach.

Diese Werbungskosten kannst du abziehen.

Ob dein Nachbar da etwas versteuern muss oder nicht, kann man nur beurteilen, wenn man seine steuerlichen Verhältnisse kennt. Vom Grundsatz sind das Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da gibt es eigentlich auch keinen Freibetrag, aber es gibt die bereits angesprochenen Härtefallregelung nach § 46 EStG, die ihn wahrscheinlich von einer Besteuerung dabei freistellt.

Ich glaube er meint das anders herum: die von einem Mieter gemietete Wohnung. Naja, was soll’s, wenn meine Interpretation des Sachverhalts richtig ist, hat er meine Antwort, sonst deine.

Also, ich bin der Mieter der Wohnung und mein Nachbar hat mir geholfen. Laut meinem Steuerprogramm kann ich für sowas bis zu 256 Euro ansetzen und brauche nur eine Quittung. Mein Nachbar widerum muss das auch angeben. Und sowas soll unter Nachbarschaftshilfe laufen. Frage ist und bleibt nur, wo trage ich das dann genau ein.

Siehe die Antwort von Aprilfisch, Handwerkerleistung nach § 35a EStG mit dem Lohnanteil, wenn du ihm das Geld überwiesen hast. Das mit den 256 € kannst dü übrigens getrost vergessen, der 35a Abs. 3 EStG sieht 1.200 € als Höchsbetrag vor, dass erreicht man bei 6.000 € Handwerkerrechnungen.