Nachbarschaftsstreit mit Fahrzeug beschädigung

Hallo 2009 hat meine Schwester und ihr Mann ein Haus gekauft,in einer Strasse die wenig Parkmöglichkeit hat .Nun haben die Nachbarn Wohnungen Vermietet auch an Feriengäste. Nun wurde vor einiger Zeit Kratzsuren am Fahrzeug entdeckt,auf auf anraten der Polizei wurden dann Überwachungskameras Installiert zur ermittlung des Täters der auch nach gewisser Zeit entlarft wurde und eindeutig als die Nachbarsfrau von der Polizei identiefiziert wurde . Nun Gerichts termin Viedeo wurde als Beweismittel nich zugelassen weil es den öffentlichen Verkehrsraum aufnahm.Urteil Kläger trägt die Kosten Täter geht frei aus ( Prima )

http://www.frag-einen-anwalt.de/Cam-zum-Schutz-vor-w…

hi,

In welcher Region liegt das Haus? ist die Umgebung zum wandern geeignet und eventuell ein Pool vorhanden?

grüße
lipi

Ja, und was ist jetzt die Frage?
(Von FAQ:1129 mal abgesehen.)

Die Frage ist was kann man tun bzw. wohin kann man sich wenden das diese Viedeoaufzeichnung doch als Beweismittel anerkannt wird

Die Frage ist was kann man tun bzw. wohin kann man sich wenden
das diese Viedeoaufzeichnung doch als Beweismittel anerkannt
wird

An das zuständige Gericht. Die Beweiswürdigung (d. h. die Frage, ob ein Sachvortrag als brauchbar und glaubwürdig angesehen wird oder nicht) ist Sache des Richters. Siehe bereits ergangenes abschlägiges Urteil.

@littlepinguin: Diese Deine Antwort auf die Frage eines Hilfesuchenden finde ich UNMÖGLICH!

Der Richter muß die Rechtsgüter Datenschutz und Schutz des Eigentums gegeneinander abwägen; Datenschutz ist ein wichtiges Gut, wichtiger aber ist der Schutz des Eigentums. Daher hat der Richter falsch entschieden und daher würde ich in die nächste Instanz gehen.

hi,

@littlepinguin: Diese Deine Antwort

Welche Antwort? das war eine Frage.

auf die Frage eines Hilfesuchenden

welche Frage?

finde ich UNMÖGLICH!

du findest auch die richterliche Entscheidung falsch, das relativiert die Sache etwas.

grüße
lipi

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Weit aus dem Fenster gelehnt.

http://openjur.de/u/110968.html

Hier wurde die Videoüberwachung einer Gemeinschaftswaschküche nach vorausgegangenen Sachbeschädigungen als unzulässig bewertet.

Tach!

Hier ist wohl eine härtere Gangart seitens des Geschädigten angeraten.

Dies passt allerdings nicht in den Rechts-Teil eines öffentlichen Internetforums.

Viel Erfolg!

M.

Weit aus dem Fenster gelehnt.
http://openjur.de/u/110968.html
Hier wurde die Videoüberwachung einer Gemeinschaftswaschküche
nach vorausgegangenen Sachbeschädigungen als unzulässig
bewertet.

Es ist unbestritten, dass auch Obergerichte mitunter auf dem Holzweg unterwegs sind.

Zahllose anhand Videoaufnahmen im öffentlichen wie im privaten Raum rechtmäßig verurteilte Straftäter wie z. B. Bankräuber oder Geldautomatenbetrüger oder Kopftreter belegen dies.

Gruß
s.

Weit aus dem Fenster gelehnt.
http://openjur.de/u/110968.html
Hier wurde die Videoüberwachung einer Gemeinschaftswaschküche
nach vorausgegangenen Sachbeschädigungen als unzulässig
bewertet.

Es ist unbestritten, dass auch Obergerichte mitunter auf dem
Holzweg unterwegs sind.

Zahllose anhand Videoaufnahmen im öffentlichen wie im privaten
Raum rechtmäßig verurteilte Straftäter wie z. B. Bankräuber
oder Geldautomatenbetrüger oder Kopftreter belegen dies.

Gibts da denn tatsächlich ein Urteil, wo der Täter erst in der höheren Instanz verurteilt wurde, weil erst hier die Videoaufzeichung zugelassen wurde?
Gruß
T.

1 Like

War das jetzt die zivilrechtliche oder die strafrechtliche Seite? Es ist immer beides möglich: Strafrechtlich eine mögliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung, zivilrechtlich könnte Schadensersatz für die Beschädigungen am Auto verlangt werden. Dem Schadensersatz muss nicht zwingend eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung vorausgehen.