Kann mein Nachbar eine Überbaurente ablehnen und den Rückbau (Abriss) einer Wand fordern?
Die Überbauung kam durch den Abriss seines Schuppens erst „ans tageslicht“ - sie wurde also seit über 50 Jahren geduldet.
Kann mein Nachbar eine Überbaurente ablehnen und den Rückbau (Abriss) einer Wand fordern?
Die Überbauung kam durch den Abriss seines Schuppens erst „ans tageslicht“ - sie wurde also seit über 50 Jahren geduldet.
Liebe Nachbarin,
die grundsätzlichen Regeln zum Überbau werden im BGB „Überbau“ geregelt. Zusammen mit dem jeweiligen Nachbarrecht des Bundeslandes ist dort alles geregelt. Theoretisch gibt es nur die Alternativen: Überbaurente oder Abkauf der Fläche. Jedoch ist dafür erheblich mehr Detailwissen notwendig. Außerdem ist juristisch wichtig zu wissen, welche Form des Überbaus es sind.
Gruß Geoli
Kann Dir leider nicht weiterhelfen !
Gruss
Guten Abend,
ich kann diese (jur.) Frage leider nicht beantworten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
MfG
Überbauungen sind im §912ff BGB geregelt.
Grundlage ist der Gedanke, den Hauseigentümer vor unverhältnismäßigen Forderungen und massivem Wertverlust des Grundstückseigentümers zu schützen, da den Gesetzgebern damals klar war, dass sich Überbauungen nicht grundsätzlich vermeiden lassen.
Hallo Nachbarin 0815,
SORRY, ich kenne den Begriff „Überebauungsrente“ so nicht. Wichtig ist, ob die Überbauung im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis eingetragen worden ist oder noch eingetragen werden kann (Notarvertrag). Falls das nicht erfogt/ist, gilt m. E. die Überbauung als unrechtmäßig und miss beseitigt werden.
mfg db
Das kommt auf die Verhältnismäßigkeit an. Am Besten Sie einigen sich gütlich.
Ein Streit ist teuer und was dabei herauskommt vor Gericht ist auch ungewiß.
Hallo
Eine Überbauung, die schon so lange besteht muss in der Regel nicht zurückgebaut werden. Ich kann Ihnen nur den Rat geben sitzen Sie die Sache einfach aus. Wenn Ihr Nachbar unbedingt ein Rückbau durchsetzten will, dann muss er es gerichtlich einfordern. Dem geht es wahrscheinlich nur um eine Entschädigungssumme für den Ausgleich der Überbauung. Ich würde ihm aber auch nix zahlen. Dass müssen Sie aber selber wissen. Berufen Sie sich einfach auf den Bestandsschutz. Schließlich sind fast alle ältern Gebäude in Deutschland, die eine Grenzbebauung haben nicht genau auf der Grenze erstellt. Damals gab es keine Möglichkeiten der genauen Einmessung. Wenn es da keinen Bestandschutz gäbe, dann hätten unsere Gerichte nichts anderes zu tun als solche Fälle zu Bearbeiten.
Gruß Andreas
Das kommt darauf an, wie lange diese Überbauung existiert. Wenn der Nachbar das bisher geduldet hat, dann muss er es auch weiter dulden - Gewohnheitsrecht.
Aber auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn Du einen Fachanwalt für Bau- und Grundstücksrecht konsultierst.
Hallo,
wenn nicht nachweisbar ist, ob der Nachbar einer Überbauung zugestimmt hat(Mündlich durch Zeugen, Schriftlich), kann er den Rückbau fordern. Duldung gibt es nicht. Sollte er klagen, kann es je nach Ausführung der Wand (grenzmauer oder Bestandteil eines Gebäudes) zu einem Vergleich kommen. Denkbar ist auch ein Erwerben der überbauten Fläche mit neuer grenzabsteckung und Notarvertrag.
MfG
Kley
Nachbarin 0815 Grundstuecksueberbauung.
Vielen Dank fuer die Anfrage,hier meine 1. Stellungnahme:
Das deutsche Eigentumsrecht(hier Grundeigentum) ist ein
sehr starkes Recht und duldet keine "vielleicht, wird schon keiner merken,etc.„Grundstuecksueberbauung ist grundsaetzlich illegal!!! Auch wenn der von der Ueberbauung betroffene Nachbar keinen Rueckbau
fordert, so ergeben sich jedoch fuer den betroffenen Nachbarn erhebliche Nachteile. Diese koennen sein:
1.Versicherungstechn.Unsicherheiten wie Standsicherheit, Brandwand ,Sturmschaden,Frostaufbruch,
Regenwasserschaden
2.Die Flaeche der Ueberbauung kann vom Nachbarn fuer spaeter nicht optimal genutzt werden
3. Die Ueberbauung muss im Grundbuch eingetragen werden
um spaeteren Ueberraschungen vorzubeugen, wie in
diesem Fall offensichtlich geschehen.
4. Wenn der Nachbar oder dessen
Rechtsnachfolger(Erben)irgendwann das betroffene
Grundstueck veraeussern will,kann der
Grundbucheintrag den Wert des Grundstuecks mindern
und die Verhandlungen erschweren.
5. Aus den vorgenannten Gruenden hat der Nacbar das
Recht den Abriss zu forden
6. Es sei denn,das Mass der Ueberbauung ist unerheblich
und bewegt sich im cm Breich unter 5cm(das Mass
der Ueberbauung ist mir nicht bekannt)
7. Eine Duldung der Ueberbauung kommt nicht in
Frage,weil es sich um einen"verdeckten Mangel“
handelt.
8. Mein Rat: immer schoen in den Grundstuecksgrenzen
bauen.ps. Es sind schon ganze fertige Neubauten
abgerissen worden weil sie auf dem falschen
Grundstueck errichtet wurden.
Mit freundlichem Gruss W.Plasa Dipl.Ing. Architekt
Kann mein Nachbar eine Überbaurente ablehnen und den Rückbau
(Abriss) einer Wand fordern?Die Überbauung kam durch den Abriss seines Schuppens erst „ans
tageslicht“ - sie wurde also seit über 50 Jahren geduldet.
>Hallo,
m. E. ist der Abriss nicht gerechtfertigt. Ich rate dringend, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.
Frdl. Grüße
Günni27
Hi, habe es heute erst gelesen. Das ist so eine Baurecht Sache, da kann ich nur sagen, dass Sie mal zum Bauamt gehen müssen - das kann so aus der Ferne auch keiner beantworten. Meine Erfahrungen liegen eher beim Nachbarschaftsstreit selbst - bei Baurechtsdingen muss ein Fachmann ran. Liebe Grüße