Hallo, wer kann mir hier weiterhelfen? Seit 2014 bekomme ich aus einem 1987 erlittenen Wege-Arbeitsunfall (DDR) eine BG-Rente. Meinen Altersrentenbescheid von 2022 hatte ich einer Rentenberaterin zur Überprüfung gegeben, die festgestellt hatte, dass meine BG-Rente damals zu niedrig berechnet wurde. Die BG hat zur Berechnung des JAV aber auch nie Verdienstnachweise von mir verlangt. Nachdem ich 2022 Antrag auf Nachberechnung gestellt hatte, wurde meine Rente tatsächlich erhöht - einschl. einer Nachzahlung - allerdings „aufgrund Verjährung“ max. 4 Jahre nur rückwirkend, d.h. ab 2018. Zur Nachberechnung hatte ich der BG meine alten Arbeitsverträge und den SV-Ausweis geschickt.
Die Verjährungszeit ist zwar gesetzlich festgelegt, aber da die BG hier einfach die Mindestgrenze zur Ermittlung des JAV genommen hatte, überlege ich, ob es dennoch Sinn macht, in Widerspruch zu gehen, damit auch die Jahre 2014 - 2017 mit berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Euren Rat.
L.G. Heidi
Hallo Heidi,
die Verjährung wäre so oder so eingetreten, ob du die Rentenberaterin um Überprüfung gebeten hättest oder nicht. So konnte sie wenigstens die letzten vier Jahre „retten“.
Seinerzeit (2014) hat es doch sicherlich Schriftverkehr gegeben, aus dem auch hervorgegangen sein sollte, welcher Verdienst zugrunde gelegt wurde, oder nicht?
Im Zweifelsfall solltest du einen Rechtsanwalt konsultieren, die Kosten für die Erstberatung halten sich in Grenzen, und er kann dir sowohl eine Einschätzung geben, als dich auch ggf. bei einem Widerspruch unterstützen.
Gruß
Christa