Nachforderung Erbschein rechtens?

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Mein Vater verstarb im Sommer letzten Jahres. Mir fiel das Haus zu. Dazu benötigte ich einen Erbschein. Den beantragte ich und gab als Wert einen niedrigen fünfstelligen Betrag an, weil ich diesen für richtig hielt. Das Haus ist/war in meinen Augen abrissreif. Ich bezahlte die Gebühren Notar/Nachlassgericht für diese Summe.
Mehr als ein Jahr später konnte ich das Haus jedoch für eine sechsstellige Summe veräußern. Nun hatte ich Post vom Nachlassgericht. Das Grundbuchamt meldete die sechsstellige Summe an das Nachlassgericht und dies will jetzt noch einmal bei mir abkassieren (Gebühren Erbschein). Damit bin ich nicht einverstanden.

Du musst damit nicht einverstanden sein. Beschreite gerne den Rechtsweg. Auch mit dessen Ergebnissen musst Du dann nicht einverstanden sein. Zahlen wirst Du trotzdem müssen, weil Du ganz offensichtlich zumindest fahrlässig den Wert des Hauses deutlich zu niedrig angesetzt hast. Ein Blick in § 20 GNotKG sei empfohlen! Es dürfte Dir kaum gelingen nachtzuweisen, dass diese deutliche Wertsteigerung erst nach dem Erbfall eingetreten ist, wenn Du nicht gerade erhebliche Sanierungsmaßnahmen oder ganz außergewöhnliche Entwicklungen nach dem Erbfall nachweisen kannst.

Gerichte sind übrigens grundsätzlich sehr großzügig, was die Wertermittlung in solchen Fällen angeht. Alles, was ansatzweise plausibel ist, geht da normalerweise problemlos durch. Auch wenn man auf den ersten Blick auffällige Angaben macht, diese aber angemessen begründet, gibt es damit üblicherweise keine Problem. Man sollte es halt nur nicht übertreiben.

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Das ist aber egal, denn offensichtlich ist der Wert ja höher als zunächst von dir angegeben und damit eine Anpassung der Gebühren richtig.

Gruß,
Steve

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Danke. Dann werde ich den Drops wohl lutschen müssen.

Das wird Dir, wie schon geschildert rein garnichts nützen denn die Gebühr des Eerbscheins richtet sich nunmal nach dem Gesamtnachlaß.
Sei lieber froh und dankbar, dass Du als Einzelkind bis zu einem 400.000E Erbe steuerbefreit bist.
ramses90

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Da hast du Recht. Danke :slight_smile: