Hallo,
Ich habe ein kleines (überraschendes) Problem mit dem Finanzamt, dass von mir nachträgliche Grunderwerbssteuer verlangt, für ein Haus, welches wir 2002 gekauft haben.
Zur Geschichte:
Januar 2002:
Kauf einer noch zu errichtenden Doppelhaushälfte
Im Kaufvertrag werden mehrere Vergütungen für Eigenleistung vereinbart, u.a. Außenanlagen, Ausbau Dachboden usw. Im Notarvertrag wird ein Kaufpreis von 200.000 EUR vereinbart
Februar 2002:
Grunderwerbssteuerbescheid über 3,5% der 200.000 EUR. Wir zahlen pünktlich.
April 2002:
Uns wird klar, dass wir die Außenanlagen und den Dachausbau sowie die Innentüren und zusätzliche Dämmung doch nicht selber machen wollen, und holen mehrere Angebote ein. Der Bauträger, der zu dem Zeitpunkt auch unser Haus errichtet, bietet die besten Konditionen für genannte Tätigkeiten und erhält den Zuschlag. Wert: ca. 15.000 EUR. Weitere Zusatzleistungen werden bei diversen anderen Firmen beauftragt.
Dezember 2002:
Einzug ins neue Haus. Bis zur vollständigen Zahlung (Mängel etc., die Außenanlagen werden erst im Frühjahr wegen Frost fertig) vergehen ein paar Wochen. Wir zahlen letztendlich 215.000 EUR an den Bauträger.
August 2006:
Das FA schreibt uns in einem Brief, dass wir ja eigentlich 215.000 EUR für unser Haus bezahlt haben und nicht 200.000 EUR und demnach für 15.000 EUR nachträglich Grunderwerbssteuer iHv 3,5% nachbezahlen sollen. Das FA beruft sich auf §9 II (Leistungen, die der Erwerber zusätzlich zur vereinbarten Gegenleistung gewährt). Ausser uns haben sämtliche Nachbarn (so weit ich das überblicken kann) ähnliche Nachforderungen bekommen.
Grundsätzlich:
- Ob Eigenleistung oder nicht, war in der Tat zum Zeitpunkt des Notarvertrages offen. Eine Minderung der Steuer war kein primärer Anreiz.
- Sämtliche Leistungen sind erst nach Kaufvertrag in Auftrag gegeben worden. Es bestand Vertragsfreiheit. Wir hätten jederzeit auch andere Handwerksbetriebe den Auftrag erteilen können, was wir zT auch gemacht haben. Teile der Leistungen sind tatsächlich zudem erst nach Übergabe des Hauses erbracht worden.
- Die angeblich Nachfrage des Finanzamt nach Grundbuchüberschreibung ist nie erfolgt. Der Sachverhalt ist erst durch eine Betriebsprüfung beim Bauträger aufgefallen.
Frage:
- Ist der Anspruch des FA gerechtfertigt?
- Liegt Verjährung vor?
- Was gehört von den Dingen denn wirklich zum Grundstück/Haus? Der Garten? Die Türen? Ein zusätzlicher Dachausbau?