Nachforderung KFZ Versicherung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mein erstes Auto und bin deßhalb war ich letztes Jahr noch in SF 1/2 was ich mir dieses Jahr nicht mehr leisten kann.

Aus diesem Grund habe ich zum Jahreswechsel einen Versicherungswechsel über ein Vergleichsportal vollzogen.

Mein Vater hat sich freundlicherweise bereit erklärt Versicherungsnehmer zu werden damit wir eine Zweitwagenregel bekommen. Wir haben also eine Zweitwagenversicherung abgeschlossen mit ihm als Versicherungsnehmer und mir als Halter. Die ist zwar immer noch schlechter von der SF als seine aber natürlich besser als meine SF 1/2.

Nach einem halben Jahr hat die Versicherung meinem Vater plötzlich einen Brief geschrieben und mitgeteilt das sie diese Vertragskonstelation mit Versicherungsnehmer Vater, Halter Sohn nicht möchten (obwohl wir genau das angegeben haben und es auch angenommen wurde). Sie akzeptieren die ausgemachte Zweitwagenregel nicht und stufen die Versicherung nachträglich ab 01.01. auf SF 1/2 weswegen ich jetzt 560€ nachzahlen muss die sie auch gleich übermorgen per Lastschrift von meinem Konto einziehen. Habe da sofort angerufen um einen Kompromiss zu finden da es offensichtlich eine Verwechslung ist. Bei diesen Bedingungen hätte ich niemals gewechselt. Leider pocht die Versicherung auf die Zahlung. Sollte ich meine Einzugsermächtigung widerrufen geht der Fall sofort an ein Inkassobüro.

Kann ich da was machen oder dürfen die mich jetzt einfach willkürlich in einen teuren Tarif stecken? Ich kann mir die 560€ wirklich nicht leisten. Mein Vater hat die Versicherung vorsorglich gekündigt aber sie nehmen die Kündigung nicht an. Begründung: Versicherungswechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich.

Vielen Dank im Vorraus,

Sven

Hallo erst mal.

Meiner Meinung nach ist die Versicherung mit der „alten Regelung“ mit Euch einen Jahresvertrag eingegangen, den sie jetzt unterjährig aufkündigt und durch einen neuen Vertrag ersetzt. Dieser Vertrag soll auch noch rückwirkend gelten.

Vater und Fragesteller haben jedoch einen komplett anderen Vertrag gewollt und unterzeichnet.

Der neue Vertrag kann, da hierfür keine Unterschrift geleistet wurde, nur als Angebot angesehen werden und ist daher nicht zu erfüllen bzw. zu bezahlen.

Die Drohung mit dem Inkasso würde ich gelassen hinnehmen und die Einzugsermächtigung widerrufen - sofern der Mehrbeitrag schon abgebucht ist, diesen wieder zurückbuchen lassen (innerh. von 6 Wochen möglich).
Sicherheitshalber würde ich der Versicherung noch eine zweite Kündigung schicken mit dem Hinweis, dass sie selbst sich nicht an vertragliche Abmachungen hält und hierdurch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
Viel Erfolg!

Meiner Meinung nach ist die Versicherung mit der „alten
Regelung“ mit Euch einen Jahresvertrag eingegangen, den sie
jetzt unterjährig aufkündigt und durch einen neuen Vertrag
ersetzt. Dieser Vertrag soll auch noch rückwirkend gelten.

Hi,
mir stellt sich dabei die Frage, ob der Vertrag bereits policiert wurde, oder ob es sich jetzt um einen vom Antrag abweichenden Versicherungsschein handelt.

Vater und Fragesteller haben jedoch einen komplett anderen
Vertrag gewollt und unterzeichnet.

Unterzeichnet haben sie wohl nur den Antrag, dieser wurde vermutlich in der gestellten Form nicht angenommen.

Sicherheitshalber würde ich der Versicherung noch eine zweite
Kündigung schicken mit dem Hinweis, dass sie selbst sich nicht
an vertragliche Abmachungen hält und hierdurch eine
außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.

Oder den Widerruf wegen abweichender Dokumentation erklären.

Viel Erfolg!

Gruß Keki

Hallo,

erstmal vielen Dank für eure Antworten armagheton und keki.

Meiner Meinung nach ist die Versicherung mit der „alten
Regelung“ mit Euch einen Jahresvertrag eingegangen, den sie
jetzt unterjährig aufkündigt und durch einen neuen Vertrag
ersetzt. Dieser Vertrag soll auch noch rückwirkend gelten.

Hi,
mir stellt sich dabei die Frage, ob der Vertrag bereits
policiert wurde, oder ob es sich jetzt um einen vom Antrag
abweichenden Versicherungsschein handelt.

Auf dem Brief steht „Nachtrag zum Versicherungsschein“ und die Versicherung beruft sich darauf dass die Vorversicherung SF 1/2 war und sie deswegen rechtlich daran gebunden ist mich auch mit SF 1/2 zu versichern. Auf meinen Einwand hin dass die Vorversicherung ja mit mir als Versicherungsnehmer war und die jetzige mit meinem Vater als Versicherungsnehmer meinten sie das sei egal da sie diese Konstelation so ja nicht akzeptieren würden. Allerdings habe ich den Versicherungsschein ja schon längst. Die Versicherung meinte aber sie hätte mir den ohne Prüfung ausgestellt und kam erst jetzt zur Prüfung.
Ich verstehe einfach nicht warum sich meine Versicherung 6 Monate damit Zeit lassen darf und ich bin dann der Depp der für die komplette Zeit nachzahlen muss. Hätten Sie das beispielsweise schon nach einem Monat bemerkt hätte ich ja nur 1 Monat nachzahlen müssen oder und hätte mir dann schnell eine andere Versicherung gesucht oder Auto verkauft etc. Oder hab ich da einen Denkfehler?

Vater und Fragesteller haben jedoch einen komplett anderen
Vertrag gewollt und unterzeichnet.

Unterzeichnet haben sie wohl nur den Antrag, dieser wurde
vermutlich in der gestellten Form nicht angenommen.

Sicherheitshalber würde ich der Versicherung noch eine zweite
Kündigung schicken mit dem Hinweis, dass sie selbst sich nicht
an vertragliche Abmachungen hält und hierdurch eine
außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.

Oder den Widerruf wegen abweichender Dokumentation erklären.

Viel Erfolg!

Das heißt den Vertrag widerrufen und nicht kündigen? Als Begründung: Konditionen nicht wie erwartet?

Nochmal Danke,

Sven

Gruß Keki

Ich denke mal, es ist schwierig, ohne wirklich jedes Detail zu kennen, einen korrekten Rat zu geben.

Angenommen, Du hast es so angegeben wie Du schreibst, in den Versicherungsbedingungen ist aber diese Konstellation ausgeschlossen, hättest Du nach Erhalt der Bedingungen (müssen mit dem Antrag ausgehändigt werden) den Vertrag widerrufen können. Liest sich normalerweise keiner durch, aber sind halt trotzdem Vertragsgrundlage.

Wenn die Versicherung feststellt, dass sie einen Fehler gemacht hat, kann sie diesen innerhalb der normalen Verjährungsfrist von 3 Jahren berichtigen - und ggf. nachträglich den richtigen Beitrag erheben.

Empfehlen würde ich aber, professionelle rechtliche Hilfe zu nehmen, wenn Du meinst, Du bist im Recht.

Hallo,

Aus diesem Grund habe ich zum Jahreswechsel einen Versicherungswechsel über ein Vergleichsportal vollzogen.

das war, wie Du inzwischen erfahren hst, ein Fehler. Offenbar hast Du bei der Antragstellung nicht alle Angaben richtig gemacht. Ob absichtlich oder unabsichtlich ist jetzt unerheblich.

Nach einem halben Jahr hat die Versicherung meinem Vater plötzlich einen Brief geschrieben und mitgeteilt das sie diese Vertragskonstelation mit Versicherungsnehmer Vater, Halter Sohn nicht möchten

Das wird seinen Grund haben.

diesen Bedingungen hätte ich niemals gewechselt. Leider pocht die Versicherung auf die Zahlung.

Vermutlich zu Recht.

Sollte ich meine Einzugsermächtigung widerrufen

Das wird die Probleme nur vergrößern.

Kann ich da was machen oder dürfen die mich jetzt einfach willkürlich in einen teuren Tarif stecken?

Das haben die nicht willkürlich gemacht, sondern das entspricht ihren Tarifbedingungen.

Ich kann mir die 560€ wirklich nicht leisten.

Dann sollte man die Finger von online-Abschlüssen lassen.

Mein Vater hat die Versicherung
vorsorglich gekündigt aber sie nehmen die Kündigung nicht an.
Begründung: Versicherungswechsel ist nur zum Jahreswechsel
möglich.:

Stimmt.

Gruß

Nordlicht