Theoretische Annahme:
Außerorts (BAB) 29km/h zu schnell, laut schreiben, inkl. Abzug.
Vor dem 1.5.14
Jeder Bussgeldrechner sieht da 1 Punkt vor.
Auf dem Bescheid angenommen nun 3 Punkte. (80€ + Gebühr)
Wäre es ein Fehler?
Theoretische Annahme:
Außerorts (BAB) 29km/h zu schnell, laut schreiben, inkl. Abzug.
Vor dem 1.5.14
Jeder Bussgeldrechner sieht da 1 Punkt vor.
Auf dem Bescheid angenommen nun 3 Punkte. (80€ + Gebühr)
Wäre es ein Fehler?
Warum sollten denn Bußgelder und Punkte nach einem nicht mehr gültigen Bußgeldkatalog erhoben/vergeben werden?
Natürlich wird das anhand des aktuellen BKat geregelt.
Gruß Crack
Der würde in diesem Fall aber 1 Punkt vorsehen… was wenn aber 3 vergeben werden sollten?
was wenn aber 3 vergeben werden sollten?
Selbst Bußgeldbehörden verzapfen nicht so einen Unsinn, denn sie arbeiten immer nach den aktuell geltenden Gesetzen und Regelungen.
Um den fiktiven Fall aber nicht platzen zu lassen: Einspruch einlegen, dann wird der Bußgeldbescheid korrigiert.
Gruß Crack
was wenn aber 3 vergeben werden sollten?
Selbst Bußgeldbehörden verzapfen nicht so einen Unsinn, denn
sie arbeiten immer nach den aktuell geltenden Gesetzen und
Regelungen.
Um den fiktiven Fall aber nicht platzen zu lassen: Einspruch
einlegen, dann wird der Bußgeldbescheid korrigiert.
Dann folgende Annahme: Die Behörde hat es getan…
Dann sollte man wohl Einspruch einlegen.
Danke
Dann folgende Annahme: Die Behörde hat es getan…
Dann sollte man wohl Einspruch einlegen.
Die Punktebewertung wird nicht direkt von der Bußgeldbehörde vorgenommen sondern erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch das KBA Flensburg.
Möglicherweise kam es hier und da in den Tagen nach dem 01.05. dazu das OWi`s mit Bußgeldbescheiden geahndet werden sollten in denen die alten Tatbestände angegeben wurden. Rechtlich ist das trotzdem einwandfrei wenn der eigentliche Tatvorwurf stimmt.
Punkte werden also nur nach dem aktuell gültigen Gesetzen und Regelungen vergeben.
Gruß Crack
Hi,
ich habe keine praktische Erfahrung damit.
Folgende Theorie:
Da der Verstoß vor dem Stichtag begangen wurde, werden die Punkte nach dem alten System erhoben und danach ins neue System umgerechnet.
MFG
Folgende Theorie:
Da der Verstoß vor dem Stichtag begangen wurde, werden die
Punkte nach dem alten System erhoben und danach ins neue
System umgerechnet.
Warum sollte man das tun wenn es einen aktuellen Bußgeldkatalog gibt?
Letztendlich ist das Datum der Rechtskraft des Bescheides für den Punkteeintrag entscheidend, und das liegt ja eindeutig nach dem 01.05.
Gruß Crack