Hallo! Eine Firma bietet die Möglichkeit im Rahmen der Entgeldumwandlung Beträge vom Brutto, des Urlaubs- bzw. Weihnachtgeldes in Altersvorsorge oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuzahlen.
Jemand hat eine solche BU-Versicherung und bekäme derzeit im Versicherungsfall ca. 1500,-€ monatl. Rente. Diese Rente würde aber nachgelagert besteuert. Wie hoch ist der Steuer- bzw. Abgabenanteil dann in etwa? Mit was könnte man Netto monatl. effektiv rechnen?
Danke!
Hallo,
das kommt auf die Steuergesetzgebung zu dem Zeitpunkt an und was man noch für Einkünfte hat.
Normalerweise sind das Gesamteinkommen und daher der Steuersatz im Rentendasein niedriger.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
im Jahr 2005 wurde die Besteuerung von Renten im Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Die Besteuerung gilt demzufolge für alle Renten aus privaten Versicherungen und damit auch für Renten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Versteuert wird der Ertragsanteil der Rente, der in einer Durchführungsverordung festgelegt wurde (EStDV § 55 Abs. 2).
Versicherte haben zunächst einen allgemeinen Einkommensteuerfreibetrag im Jahr von 8.004 Euro (Stand 2012). Wenn die private Berufsunfähigkeitsrente diesen Freibetrag übersteigt, greift die Besteuerung des Ertragsanteils. Gemäß einer Durchführungsverordnung wird dieser Ertragsanteil auf Basis der Restlaufzeit der Rente festgesetzt. Grundsätzlich gilt für Versicherte: je länger die Zahlzeit der Rente, desto höher der zu versteuernde Ertragsanteil. Als Rentenlaufzeit wird der Zeitraum zwischen dem Erstbezug der Berufsunfähigkeitsrente und dem Versicherungsende gewertet, in der Regel das 65. bzw. 67. Lebensjahr. Bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer wird der persönliche Grenzsteuersatz des Versicherten.
Ein Beispiel macht die steuerliche Berechnung deutlich:
Erhält ein Versicherter ab dem 45 Lebensjahr eine BU-Rente, die voraussichtlich
bis zum 65. Lebensjahr gezahlt wird, beträgt der Ertragsanteil aus der Rente 21 Prozent.
Bei einer BU-Rente über 1.000 Euro müssten also 210 Euro mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden. Bei einem beispielhaften Steuersatz von 25 Prozent sind damit 52,50 Euro Steuern zu zahlen. Diese Berechnungsmethode wird auch bei Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen angewandt.
Gruss